Betreff: Eine GeschichteEs waren zwei kleine Raiffeisenbanken, die im Jahr 2000 fusionierten. Die eine hatte ein Bilanzvolumen von ca. 60 Mio. € und war über die Krise bei der Raiffeisenbank Landsberg mit nach unten gerutscht und wurde vom Genossenschaftsverband mit D 2 bei 30 Negativpunkten in der untersten Ratingstufe geführt. Die kleinere Bank hatte ein Volumen von ca. 35 Mio. € und war saubere A-Bank nach dem Analysesystem des GVB. Die neu entstandene Bank wurde weiter geführt von den beiden Vorständen der kleineren Bank, nach dem die beiden anderen Kollegen unverzüglich in Vorruhestand gehen konnten.
Nachdem die erste gemeinsame Bilanz 2000 noch so stark von den Problemen der übernehmenden Bank belastet war, galt immer noch die D 2-Einstufung. Einer der Vorstände übernahm somit personell den Bereich der größeren früheren Bankseite, der andere blieb an alter Wirkungsstätte. Unter größtem Einsatz mussten von dem Vorstand strukturelle Veränderungen auch gegen die Widerstände der nach wie vor vorhandenen alten Aufsichtsräte angegangen werden. Die Probleme im Kreditgeschäft stellten sich als nicht gering heraus. Neben der Feststellung von organisatorischen Fehler im Kreditbereich, die bis zur rechtlichen Verwendung von Sicherheiten der Kunden gingen, mehrfachen Bestandskrediten die laufend ausgeweitet wurden, musste bereits in den ersten Monaten bei einem mit Kapitaldienstproblemen behafteten Großkredit die größte Einzelwertberichtigung der Bankgeschichte aufgedeckt werden, weil von den vorher tätigen Vorständen, auch in den Aufsichtsrat wechselnde ehrenamtliche Vorstände, auch ein unbebautes Grundstück hoch eingeschätzt war, welches unter der Mitwirkung der Bank aber bereits verkauft war und dazu aller Schriftverkehr mit Notariat und Grundbuchamt aus den Akten genommen war und der Prüfer ebenfalls nicht einen zeitnahen Grundbuchauszug forderte, sondern einen uralten, handschriftlich als Abschrift erstellten, anerkannte. Die Altersmüdigkeit und die Nach-mir-die-Sinflut-Einstellung der früheren Vorstände schlug sich in vollem Umfang durch.
Ebenso musste in den kommenden zwei Jahren mit aufeinander folgenden Baumaßnahmen die bauliche Situation auf eine zeitgerechte Ausstattung und organisatorischen Ablauf abgestellt werden, wobei die Bauleitung ebenfalls aus der Größenordnung dem neuen Vorstand verblieb. Auch für diese Maßnahme zeigten die Aufsichtsräte wenig Einsehen, da sie gerne die alten Zöpfe weiter geflochten hätten ohne die Tragweite abschätzen zu können. Unter diesen Voraussetzungen und für die Organisation und die Marktfolge der Gesamtbank zuständig, schaffte die Bank es mit diesem Vorstand bereits im Jahr 2002 auf die Negativpunktzahl von 10 zurückzukommen und damit den höchsten Wert im B-Ratingbereich zu erzielen. Richtig wäre 9 Punkte gewesen, was bereits den A-Wert bedeutet hätte. Der Vorstand verzichtete auf die Diskussion mit dem Prüfer, der von sich gab, er mag keine „A-Banken“, da ihm da zu wenig Prüfungszeit zur Verfügung stehen würde. Der Vorstand war überzeugt im nächsten Jahr den A-Wert auch berechtigt zu erreichen.
Als Marktmann hatte der langjährige Kollege gute Kontakte zu den früheren Aufsichtsräten der kleineren Bank aufgebaut und war hier auch über die räumliche Nähe laufend in Kontakt. In dieser Phase des sichtbaren Erfolges muss der Kollege jedoch für sich geglaubt haben, er würde in der etwas kleineren Geschäftsstelle abgehängt, da in der Hauptstelle auch ein gut arbeitender Kreditmann ihn fast vergessen machte und er somit überwiegend nur in Vorstandsfunktion und selten im Kundenkontakt tätig werden konnte. So war es ihm inzwischen lieb und recht den wechselnden Kollegen die Probleme dem Aufsichtsrat vortragen zu lassen mit der Maßgabe, dass hier oft unvermeidbar versteckt Kritik an der früheren Tätigkeit und damit stillschweigend auch an der Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrates verbunden war. Er beteiligt sich aber inzwischen daran selbst leise Kritik zu üben, wenn über eine langsame Entwicklung geredet wurde.
Ohne den betroffenen Vorstand wurden im Kreis Aufsichtsrat mit dem anderen Vorstand informelle Sitzungen abgehalten, wodurch der Vorstand unkontrolliert und ungeschützt in die Schusslinie geriet. Zweimal traf sich der Bezirksdirektor des Genossenschaftsverbandes mit dem anderen Vorstand in dessen Geschäftsstelle, wo darüber beraten wurde, wie man den Kollegen, mit dem man 14 Jahr zusammen gearbeitet hatte los werden konnte. Der Verbandsmann versprach jeweils geeignete Bewerber unverzüglich zu vermitteln. Die positive Entwicklung über alle Jahre bei der kleinen Bank, die als Perle bezeichnet wurde und die positive Entwicklung nach der Fusion wurden außer Acht gelassen, der Verband hatte wieder sein Futter und Fressen, in dem man einem Vorstand zeigen konnte, wer Herr ist.
So kam der Vorstand eines Tages aus dem Urlaub zurück und wurde vom Aufsichtsratsvorsitzenden angerufen, dieser würde mit dem Stellvertreter in einer Stunde zu ihm kommen. In diesem Gespräch wurde ihm die unverzüglich Beurlaubung und die Kündigung mitgeteilt. Der Nachfolger, ein gewisser Friedrich Zehn, war für eine Woche später bereits bestimmt. Ohne Prüfung der rechtlichen Situation sollte zur Tagesordnung übergegangen werden, die Kündigung wurde mit ungebührlichen Bemerkungen gegenüber den Aufsichtsräten begründet, weil keine nachteiligen Dinge aus der Arbeit und aus der Entwicklung der Bank herangezogen werden konnte, musste man am Ansehen des Vorstandes sägen, es wurde intern quasi Rufmord betrieben. Sogar der so gut wie unbekannte neue Kollege erklärte später in einer Eidesstattlichen Versicherung, dass es sich um einen äußerst schwierigen Menschen handeln sollte und glaubte sich auf Zuruf zu so einer Aussage berechtigt.
Unter der Beratung des Genossenschaftsverbandes wurde die rechtliche Situation vollkommen falsch eingeschätzt und der Kollege kämpfte um seien Stellung und seine Ehre. Eine Richterin am Landgericht bestätigte seine vom guten Anwalt vermittelte Auffassung, dass eine Beurlaubung eines Vorstandes ohne Amtsenthebung nicht möglich ist und somit kam der Vorstand zurück. Die
Vorstandssitzungen mit allen Vorstandsangelegenheiten, wie z.B. Kredit- und Personalangelegenheiten wurden in die Aufsichtsratssitzungsprotokolle verfrachtet, wovon der verstoßene Vorstand ausgeschlossen wurde, das Kreditprotokoll war plötzlich Anhang des Aufsichtsratsprotokoll. Der Aufsichtsrat dokumentierte in jedem Protokollpunkt den Verstoß gegen
§ 37 GenG, Unvereinbarkeit von Ämtern (= Link). Dies wurde aber auf Rat des Genossenschaftsverbandes so vollzogen.
Die Fortsetzung der Geschichte ist hier in den ersten Einträgen etwas angerissen und hat sich natürlich in einer gerichtlichen Auseinandersetzung ergeben. Eine Geschichte soll aber nicht verheimlicht werden. So wurde dem auszumerzenden Vorstand in einem Fall vom Aufsichtsrat unter Zeugenunterstützung der anderen hauptamtlichen Vorstände vorgeworfen, er hätte die Zustimmung zu einem Großkredit verwährt und die Kundenbeziehung durch seine verzögerte Zustimmung gefährdet. Zum genaueren Verständnis werden hierzu Daten genannt. Nachgewiesen ist in dem Fall und auch den Prüfern des Verbandes so bekannt, dass die Finanzierungsnachfrage vom 6.04.2004 stammt, dass der Vorstand Zehn am 19.04.2004 beim Notariat die Grundschuldbestellung veranlasst und schriftlich vermerkte, die Kundin ... hat bei Ihnen einen Termin am 21.04.2004, was auf die persönliche Finanzierungszusage zum Kauf der Immobilien schlüssig hinweist. Dem unliebsamen Kollegen wurde am 26.04.2004 ausschließlich über den Kreditmitarbeiter ein zweiseitiges Protokoll übergeben, welches er ja trotz der deutlichen Erhöhung aus Kenntnis des früher schon bestehenden Kreditverhältnisses doch problemlos unterschreiben könnte. Am Abend war eine ihm nicht bekannte Sitzung des zusätzlich zustimmungspflichtigen Aufsichtsrates und des einzigen ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedes.
Am Folgetag erhielt der Vorstand ein internes Mail des Vorstandes Zehn, es gäbe keine Grund mehr die Zustimmung zu verweigern, da alle Aufsichtsräte und der ehrenamtliche Vorstand zugestimmt hätten und er somit das Kreditverhältnis wegen Verzögerung gefährden würde. In der druckmäßig aufgebauten Situation sah der Vorstand nur noch die Möglichkeit schnellsten Information vom Kunden direkt zu erhalten. Bei einem Gespräch wurde ihm von der Kundin bekannt gegeben, dass sie den Kreditvertrag am 26.04.2004 um 14.00 Uhr bei einem Termin mit Herrn Guldner in dessen Geschäftsstelle bereits unterschrieben hatte und sie daher nicht wisse, was in der Bank abläuft und sie sich nicht um die Regeln dort zu kümmern brauche, da ihr mit dem Notartermin am 21.04.2004 ja auch die Finanzierungszusage erteilt wurde, was durch die persönliche Bekanntschaft zum Verkäufer jedoch nicht nötig gewesen wäre, schriftlich zu fixieren. Die Kundin bot dem Vorstand einen Kaffee an und eine Mitarbeiterin wurde bereitwillig beauftragt eine Kopie des am 26.04.2004 unterschriebenen Darlehensvertrages zu machen, um den Vorstand von der Richtigkeit in Kenntnis zu setzen.
Über diesen Vorgang unterrichtet, richtete der Vorstand Anfragen an die Kollegen, warum beispielsweise dieser Originaldarlehensvertrag in der nun zur Verfügung gestellten Kreditakte nicht abgelegt sei. Herr Guldner erklärte auf Anfrage nun in einem
internen Mail (= Link) schriftlich, dass der Vertrag mit ihm am 26.04.2004 um 14.15 Uhr unterschrieben worden sei, also eine Stunde vor der Vorlage des Kreditbeschlusses bei dem richterlich wieder eingesetzten Vorstandskollegen. Doch der Horrorgeschichte nicht genug, der Darlehensvertrag war auf Bankseite natürlich von ihm selbst und vom vorbringenden Kreditmitarbeiter unterschrieben. Das über die EDV-Eingabe im Vertrag eingesetzte Datum des Kreditvertrages war nicht der 26.04., sondern der 28.04.2004. Damit sollten die Vorschriften des § 13 KWG bezüglich der Zustimmungsverpflichtungen umgangen werden. Der Vorstandskollege sollte mit dem Mail vom 27.04. wahrscheinlich über diese Sache getäuscht werden. Aber auch dafür die Revision auszutricksen war dieser Gestaltungsmissbrauch notwendig. Die Prüfer des GVB wollten vom Verstoß gegen § 13 KWG nichts hören.
Jeder darf sich seine Gedanken machen, nichts ist erfunden.