Gästebuch zu Raiffeisenbank Singoldtal eG

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Nr. 1

Südländer

24. November 2008, 18:18 Uhr

Betreff: Wo darf ein Vorstand eine solche Erklärung an Eides Statt abgeben

Mir wurde gesagt ich soll mal auf diese Seite gehen, hochinteressant. Ich steuere auch einen Beitrag bei. Wo darf ein Vorstand eine Eidesstattliche Versicherung (= Link) abgeben und erklären, ihn und das Vorstandskollegium interessiere die gesetzlichen Fristen nach dem KWG nicht, sondern nur die eigenen und wie man die hindreht? Das kann doch nur ein Vorstand in Marktredwitz sein, oder einer, der vom Verband überhaupt nichts zu befürchten hat, weil man gemeinsam am Stuhl des unbequemen Kollegen oder gar noch des Vorgängers sägt, den man los werden will. Da kann ich noch unglaubliche Geschichten beisteuern.

   

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