Gästebuch zu Raiffeisenbank Singoldtal eG

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Nr. 15

Aus dem Süden

23. Januar 2009, 11:31 Uhr

Betreff: Genossenschaftswesen – System außerhalb gesetzlicher Normen?

Ist es die Aufgabe des Genossenschaftsverbandes Satzungsbruch mit zu betreiben oder wäre es die Aufgabe die gesetzlichen und satzungsgemäßen Regelungen zu überwachen? In der Satzung jeder Genossenschaft ist geregelt, dass der Vorstand an der Sitzung des Aufsichtsrates teilnehmen darf. Wenn nicht muss er schriftlich ausgeschlossen werden. Wie ist es aber wenn Sitzungen abgehalten werden von denen er gar nichts erfährt, wenn dann eine dieser Sitzungen plötzlich mit dem Beschluss seiner Kündigung (= Link) endet, weil der andere Vorstand den passenden Kollegen gefunden hat und dieser nach der Inkenntnissetzung gleich bei der Nachbarbank seine eigene Kündigung (= Link) abgibt? Ist es moralisch verwerflich, wenn man die Kündigung des Vorstandes (= Link) noch verzögert? Ist es verwerflich, wenn der übrigbleibende Vorstand an den Aufsichtsratssitzungen aber teilgenommen hat oder die sogar jeweils einberufen hat? Ist es verwerflich, wenn der ehrenamtlich Vorstand sich an diesem Spielchen ebenfalls beteiligt?

Warum erkennt der Prüfer des Genossenschaftsverbandes diesen eklatanten Satzungsverstoß nicht? Warum geht der genossenschaftliche Prüfer nicht den Hinweisen zu Kompetenzverstößen in mindestens sechs Fällen gegen Vorstand G. nach, wenn er diese vom auszuscheidenden Vorstand erhält? Ist das Genossenschaftswesen ein Bereich außerhalb der gesetzlichen Normen, weil es der GVB dazu macht und seine Strippen danach zieht? Die Bank soll unter der Führung des zu verabschiedenden Vorstandes beste Werte in Eigenkapital, Ertragslage und Analysesystem gehabt haben, der wesentlich Kritikpunkt soll gewesen sein, dass er nach einer Fusion Wespennester aufgetan hat aus früheren Zeiten. Ist der gesamte Vorgang ein Beleg für geplantes Mobbing auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene, unterstützt vom GVB in München?

   

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