Gästebuch zu Raiffeisenbank Singoldtal eG

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Nr. 30

Aus dem Süden

17. Februar 2009, 12:55 Uhr

Betreff: Wie kommt der GVB dazu Dienstaufhebungsverträge für Vorstände auszuarbeiten

Wie kommt der Genossenschaftsverband Bayern gemäß einem Aufsichtsratsprotokolls (= Link) dazu einen Dienstaufhebungsvertrag auszuarbeiten? Hat ein gesetzlicher Prüfungsverband Neutralitätspflicht gegenüber den Gremien einer Bank? Der Aufsichtsrat darf eine Bank ausschließlich gegenüber dem Vorstand vertreten, wie kommt der Genossenschaftsverband dazu ein Mitglied des anderen satzungsgemäßen Organes so zu schwächen? Hätte damit der Vorstand nicht auch den Anspruch der Rechtsberatung durch den Genossenschaftsverband gehabt? Wer gibt also dem GVB das Recht hier Partei zu ergreifen wenn es nicht um Verfehlung geht sondern nur um Machtspielchen? Wer sich als erster mit dem Verband verbündet, der wird unterstützt? Wer zuerst mit Mobbing beginnt hat die besten Karten? Wieso sind die anderen drei Vorstände an der Sitzung beteiligt und an der Beratung und dürfen sogar das Protokoll mit unterschreiben? Das bedeutet doch, dass die mit abgestimmt haben, Protokoll ist schließlich Protokoll und hat Rechtswirkung.

   

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