Gästebuch zu Raiffeisenbank Singoldtal eG

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Nr. 23

Aus ...

28. Januar 2009, 16:14 Uhr

Betreff: Gemeingefährlicher Komplott?

Der AR-Beschluss bei der Raiffeisenbank Singoldtal in Eintrag Nr. 15 war mir so nicht bekannt. Aber nicht nur bei der Raiffeisenbank Singoldtal hat kein Auswahlverfahren für den neuen Vorstand stattgefunden, die Krone wurde bei den Nachbarn, der Raiffeisenbank Nordkreis Landsberg in Egling aufgesetzt, wo Friedrich Zehn unbeliebt gewesen sein dürfte. Bezeichnend dürfte sein, dass er mit seiner Kündigung vom 23.10.03 (= Link) noch seine Gehaltsaufbesserung einforderte, was er sich anscheinend zur richtigen Zeit nicht traute. Da hat es bestens gepasst, dass man Vater und Sohn als Vorstände einsetzen konnte. Wie gut aber die Bankvorstände hier wie dort das Genossenschaftsgesetz kennen, oder vielleicht im Grund eigentlich gar nicht, dass dürfte die Vorgehensweise belegen. In dem Zusammenhang darf man aber sicherlich auch auf die zeitliche Verzahnung mit den Vorgängen bei den zwei Genossenschaftsbanken verweisen. Wenn am 1. Dezember 2003 der Aufsichtsrat den Sohn des bisherigen Vorstandes als weiteres hauptamtliches Vorstandsmitglied (= Link) beruft, wo ist da die Möglichkeit gegeben die Anmeldung beim Register an ein Abhängigkeit zu koppeln? Wer einen Vorstand beruft, der hat die Pflicht dies zu veröffentlichen, kann man einen Vorstand berufen, von dem man nicht weiß, ob er vom BaFin anerkannt wird? Ist das sorgfältige Aufsichtsratstätigkeit oder beabsichtigte Taktik die gesetzlichen Vorschriften zu umschiffen? Wieso noch die handschriftliche Änderung des Kündigungstermins auf dem Kündigungsschreiben durch F. Zehn? Alles unter den Augen des Genossenschaftsverbandes, denn beide Banken wurden von der selben Prüfungsgruppe des GVB geprüft? Wer glaubt es, dass die Verbandsprüfer nicht die Beratung geliefert haben und nicht zugesagt haben die Gesetzesverstöße bei beiden Banken zu übersehen?

Wieso wird die Anmeldung Greißl jun. zum Genossenschaftsregister beim Notar (= Link) dann am 22.01.04 durchgezogen? Warum wird die bis zum Juli gegenüber dem Registergericht zurückgehalten? War das die Probezeit des Juniorchefs gegenüber dem BaFin? Was hat das mit dem Genossenschaftsrecht zu tun meine Herrn Vorstände, Aufsichträte und Prüfer des Genossenschaftsverbandes und mit einer gesetzlichen Publizitätspflicht, oder auch mit einer ordnungsgemäßen Prüfung der rechtlichen Verhältnisse der Genossenschaften? Warum wurde Friedrich Zehn solange als Vorstand beim Genossenschaftsregister aufrecht erhalten? Wieso konnte man sich von der Kündigung weg drei Monate Zeit lassen, die bekannte Tatsache zu veröffentlichen? Sind Vorstandsangelegenheiten wichtige Angelegenheiten für die Genossenschaft oder die wenigen Leute in Vorstand und Aufsichtsrat? Zeigen diese Leute dadurch wie sie ihren Auftrag verstehen? Zerstört die Machtposition doch den Charakter ganz normaler Männer, oder ist man von vorteilserheischenden Vorständen und bzw. oder besessenen, manchmal frustrierten, manchmal neidischen Prüfern fehlgeleitet? Wer beugt und biegt hier die Gesetze? Gemeingefährlich oder nicht, so eine Praxis, unter den Augen des genossenschaftlichen Prüfungsverbandes, oder gelenkt und gesteuert von dort?

   

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