Betreff: unglaubliches Geschäftsgebahrenwo kann man sich eigentlich noch beschweren?
Knut Ebert * Herbststr.10a * 82194 Gröbenzell
z. Zt. 1 ére route de la Maréchale F 33340 Ordonnac
Tel. :08142/570897
. E-Mail:
knut_ebert@hotmail.com
An die
Kundenbeschwerdestelle
Bundesverband der deutscher Volks- und Raiffeisenbanken
Postfach 309263
D-10760 Berlin
Beschwerde gegen
VR – Bank Marktredwitz eG
Kraussholdstrasse 6
95615 Marktredwitz
Tel.: 09231/6020
Ziel:
1. Freigabe von Grundschuldsicherheiten an die DKB Bank Deutsche Kreditbank AG
Objekt Herbststr. 10a, 82194 Gröbenzell.in Höhe von 191.000 € (eingetragen für
Raiffeisenbank 204.516 €)
2. Angemessene Bewertung der Grundschuld in Höhe von 145.973 €
Objekt Regen (eingetrgen für Raiffeisenbank, Eggenried, Band 20 Blatt 567)
3. Schadensersatz
aus Zinsverlust, Kursverlusten, erhöhten Gebühren, zusätzlichen Komunikationskosten
wg. Verzögerung der Abwicklung und Nichteinhaltung von gemachten
Zusagen.
4. Feststellung der Anzahl von Sondertilgungsmöglichkeiten.aus dem Darlehensvertrag
bezüglich Darlehen 325458439
Sachverhalt:
Aus einem Kontoauszug datiert vom 17.01.2006 geht hervor, dass die Bank eine Zinserhöhung rückwirkend zum 16.1.06.von 4,95% auf 5,35% für die beiden variablen Darlehen 25458429 und 225458439 vorgenommen hatte.
Bis Ende Jan. war ich von diesem Schritt auch nicht anderweitig unterrichtet worden.
Da ich mit dieser Erhöhung nicht einverstanden war, hatte ich sofort nach Kenntnis, Verhandlung über eine Umschuldung mit Herrn Liebl, VR-Bank Fürsterfeldbruck, aufgenommen.
Diese Bank machte Ende Jan.2006 das Angebot die beiden Darlehen zu einem Zinssatz von
3,8% (variabel) bzw. 3.9% 5 Jahre fix, gegen Abtretung von Grundschulden in entsprechender Höhe, zurück zu zahlen
Beweis: Dalehensangebote vom 24.1.2006
Noch im Schreiben vom 22.02.2006 bestätigt die Bank, dass diese Darlehen sofort zurück
bezahlt werden können.
Beweis: Schreiben vom 22.02.2006
Nachdem meine Frau alle notwendigen Unterlagen wie Grundbuchauszüge,
Verdienstbescheinigung etc. neu besorgt hatte,
erklärte Herr Jung, VR-Bank, sie ‚(die Bank) könne der gewünschten Abtretung von
ca. 140.000 € nicht zustimmen.
Weil die Bank auf dem Objekt Wohnhaus, zusätzlich 90.000 € als Sicherheit beanspruche.
Das Objekt Regen, Darlehenschuld ca. 110.000, Darlehensnummer,325458439, sei plötzlich nur mit einer Wertigkeit von 20.000 € anzusetzen.
Bisher hatten wir von der Bank keinerlei Hinweis, dass die Sicherheiten für dieses Objekt
nicht mehr ausreichen sollten. Vgl. auch Schreiben vom 22.2.2006
Dieses Objekt ist neben der Eigenbenutzung gewerblich vermietet und erwirtschaftet pro Jahr ca. 8000 €. Warum nur eine Wertigkeit von 20.000 € angesetzt werden kann ist nicht ersichtlich und scheint reine Willkühr zu sein um die Ablösung der variablen Darlehen zu verhindern..
Diese Umschuldung ist geplatzt, weil sich die VR-Bank Fürstenfeldbruck nicht mit Sicherheiten von 114.516 € zufrieden geben wollte ( 204.516 € – 90.000 erneut geforderte
Sicherheiten), zuätzlich war wegen der zeitlichen Verschleppung der Zins bereits weiter gestiegen.
Eine Kündigung wg. der übermässigen Zinserhöhung von 0,4%, die EZB hatte den Zins nur
um 0,25 % angehoben, wurde damit geziehlt unmöglich gemacht.
In der Folgezeit wurden Verhandlungen mit dem Kreditvermittler Dr. Klein aufgenommen,
was zum Abschuss eines Darlehens von 191.000 € mit der DKB Bank führte.
In mehreren Briefen so am 15.2. und 17.2. habe ich auf die Problematik der Wertigkeit
von ausschliesslich 20.000 € hingewiesen und habe zusätzliche Sicherheiten angeboten,
damit der Treuhandauftrag für die DKB-Bank ausgeführt werden kann.
Im Schreiben vom 28.3.2006 teilt die Bank nunmehr mit, dass Sie sämtliche Sicherheiten
frei gibt, mit Ausnahme von 62.000 € auf dem Objekt Gröbenzell; eben das Objekt, was ich der DKB-Bank angeboten hatte.
Nunmehr hat folgt man dem Schreiben, das Objekt Regen keinerlei Wertigkeit mehr.
Beweis: Schreiben vom 28.3.2006
Da die Ausführung des Treuhandauftrages bis zum 30.3.2006 erfolgen sollte,
habe ich Aktienbestände verkauft, und Überziehungen meiner Konten, zur Sicherung
des Vertrages mit der DKB- Bank vorgenommen.
Mit Schreiben vom 31.03.2006 behauptet die Bank nunmehr, ich hätte eine
Vollablösung gewünscht.
Beweis: Schreiben vom 31.03.2006
Das widerspricht meinen Schreiben
1. Schreiben datiert 28.3.2006
„Ich sehe daher keinen Grund über den verbleibenden Grundschuldrest
13.516 € (Grundschuld 204.516 € - 191.000 €) hinaus, weitere Grundschulden festzuhalten
und bitte Sie daher den Treuhandauftrag auszuführen“
2. Schreiben vom 30.3.2006 resp. per Fax am 31.3.2006
"Ich glaube damit könnten Sie den Treuhandauftrag ausführen“.
Daraus kann ich keine Vollablösung erkennen!
Eine Vollablösung ist auch gar nicht gewünscht!
Gegen den Grundschuldteil Haus Herbststrasse 10a hatten die Bank bisher auch noch
niemals Einwendungen gemacht.
Aus Schreiben vom 22.2.2006 geht eindeutig hervor:
„Bei einer Teilablösung werden wir einen erstrangigen Grundschuldteilbetrag weiterhin verwenden.“
Sondertilgungen
Bei den Kreditverhandlungen, Darlehen 325458439 im Jahr 1998 wurden bewusst Sondertilgungsmöglichkeiten für jedes Jahr von 10% verhandelt; ein Aufrechnungsverbot für
nicht in Anspruch genommene Jahre ist bewusst nicht vereinbart worden.
Im Schreiben vom 16.6.2003 an Herrn Röder, Raiffeisenbank, habe ich das Thema Sondertilgungen angeschnitten, weil ich durch eine Erbschaft bedingt, die Möglichkeit hatte, das Darlehen frühzeitig zu tilgen.
Da heisst es:
„Dabei gehen wir davon aus, da der Vertrag bereits seit 1998 läuft, dass wir zumindest
für die zurückliegenden 5 Jahre Sondertilgungsmöglichkeiten ohne zusätzliche Kosten
in Anspruch nehmen könne. Beweis: Schreiben vom 16.6.2003
In der Anwort werden Vorfälligkeitszinsen von 10.000 € mitgeteilt; ferner wurde der Hinweis gegeben: „die möglichen Sondertilgungen wurden dabei bereits berücksichtigt“.
Beweis: Schreiben vom 26.6.2003
Wäre der Hinweis erfolgt, dass in jedem Jahr nur eine Sondertilgungsmöglichkeit besteht
und nicht genutzte verfallen; hätte ich zumindes für die Jahre 2003, 2004, 2005, und bereits zum 1.1.2006 eine weitere vorgenommen.
Die Bank zwingt mich nunmehr weitere Teile des Darlehen 325458439 zu tilgen obwohl Sie
Grundbuchsicherheiten von 145.973 € hat. Gleichzeitig verweigert sie mir die vereinbarten Sondertilgungsmöglichkeiten, und errechnet daraus hohe Vorfälligkeitsentgelte
ohne über die Berechnungsmethode Auskunft zu geben.
Aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Fassung Januar 1993, die für diesen Vertrag gelten, geht aus 12 (4) hervor, dass die Bank dem Kunden eine angemessene Frist zur Abwicklung seiner Geschäftsbeziehung einräumt, wenn es zu einer Kündigung wegen
einer Zinserhöhung kommt.
Aus Absatz 13. (3) Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten :
Für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wird die Bank eine angemessene
Frist einräumen.
Aus Absatz 16 (2) ... sie (die Bank) wird bei der Auswahl freizugebender Sicherheiten
auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für den Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen.
Ich kann leider nirgends erkennen, dass die Bank Rücksicht nimmt, oder eine angemessene
Frist einräumt;
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Als Anlage: Kontoauszug vom 17.01.2006;Anlage zur Selbstauskunft, Allgemeine Geschäftsbedingungen ; Angebot vom 24.01; Schreiben vom 16.6.2003; 26.6.2003
22.2.; 15.3; 17.3; 18.3; 2 x 28.3; 30.3; 31.3; 2.4.2006
Ich versichere, dass in der vorbezeichneten Angelegenheit noch kein Gericht, keine
Schlichtungsstelle und keine Gûtestelle, die eine Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch kein aussergerichtlicher Vergleich mit der Bank abgeschlossen wurde.
Ordonnac, den 5.4.2006 Die Bank hat per E-Mail Abschrift erhalten
Knut Ebert