Diskussionen zum Genossenschaftsverband Bayern

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Nr. 45

Wissender

24. Juni 2009, 12:34 Uhr

Betreff: An die 600.000.000 € Wertpapierverluste bei den bayerische Volks- und Raiffeisenbanken im Jahr 2008

Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken mussten im Jahr 2008 knapp 600 Millionen € aus dem eigenen Wertpapierbestand als Verluste und Abschreibungen verbuchen. Etwas über 800 Mio. € hat man im normalen Geschäftsbereich verdient. Der Chronistenpflicht entsprechend muss man erwähnen, dass 160 Mio. Zuschreibungen den Abschreibungen noch entgegenstehen. Aus der Anlage 4c des Prüfungsberichtes der bayerischen Genossenschaftsbanken geht aber wiederum nicht hervor wie viel an Abschreibung über die Bilanzierung als Anlagevermögen mit einer Dauerbesitzabsicht bis zu den tatsächlichen Werten nicht vorgenommen worden ist.

Sind es Tatsachen, oder sind es Schauermärchen, wenn die Raiffeisenbank Zorneding bei Grontni Banki in einem Betag 4,2 Millionen € abschreibt, oder was war bei der Volksbank-Raiffeisenbank Eichstätt, wo im Jahresabschluss 2007 stand, dass man an die 19 Mio. € an Abschreibungen vermieden hat weil man den Wertpapierbestand als Dauerbesitz ins Anlagevermögen geschoben hatte? Was ist mit der Dauerbesitzabsicht der vergangenen Jahre, wenn dort der Bestand an Wertpapieren laut der Ranglistendatei, wo die Bilanzstatistikwerte hinterlegt sind, von 409 auf 260 Mio. € zurück gegangen ist. Wie viel an Barzuschuss vom Sicherungsfonds wurde somit für die augenscheinlich risikoreichen Wertpapiereigenanlagen durch die Bankvorstände und die DZ-Bank gebraucht, wenn das Kreditvolumen gegenüber den Kunden fast identisch geblieben ist?

Es muss an dieser Stelle auch einmal erwähnt werden, dass im bayerischen Genossenschaftsbankenbereich im Jahr 2007 einen Betrag von 100.000.000 € an stillen Reserven, zum überwiegenden Teil steuerfrei, aufgelöst (gehoben) wurde und das diesem Vorgang in der Statistik seit ein paar Jahren inzwischen eine eigene Position eingeräumt worden ist. Die gesamte Dividendenzahlung in Bayern belief sich auf zirka 60.000.000 €. Damit hat man die Mitglieder in Bayern aus der eigenen Substanz der Genossenschaften bedient. Das ging mindestens schon seit 2005 so.

   

Nr. 44

Beobachter

18. Juni 2009, 18:37 Uhr

Betreff: Alles in Ordnung, oder bröckelt der Lack?

55 Millionen Sanierungsbedarf weil 15 Jahre Fehler gemacht worden sind in Eichstätt, über 100 Millionen in Feldkirchen und München-Land, 100 Millionen DM in Landsberg (das ist noch nicht 15 Jahre zurück), 50 Millionen Abschreibungen und 40 Millionen Einzelwertberichtigungen in Marktredwitz und dann 4,2 Millionen bei einer einzigen Wertpapieranlage bei der Raiffeisenbank Zorneding, alles in Ordnung bei den Genossenschaftsbanken, oder bröckelt der Lack?

Wenn bei der Volksbank Plauen eine Bilanzsumme von 320 Mio. € mit 130 Mio. € an Eigenanlagen in Wertpapieren als große Aktivposition besteht, erfahren wie viel Abschreibungsbedarf daraus entstanden ist? Ist es da einfach die Sanierung von Marktredwitz einfach nach Plauen zu verlagern?

   

Nr. 43

Gesehen

18. Juni 2009, 09:23 Uhr

Betreff: 43 Mio. von der Sanierung für Fusion der Volksbank Eichstätt

In der Fusion liegt ein Chance schreibt die Augsburger Allgemeine zur Fusion der Volksbank Eichstätt (= Link). Darf man fragen ob die noch recht bei Trost sind? 43 Mio. € an Sanierungsmitteln weil man vor 15 Jahren Fehler im Kreditgeschäft gemacht hat? Warum soll da die Prüfung nicht an dem Schlamassel beteiligt gewesen sein? Hat man die Vorstände auch mit goldenem Handschlag gehen lassen wie Manfred Heger in Marktredwitz oder einen Herrn Bichler in Feldkirchen? Gehören endlich die waren Schuldigen an den Pranger?

   

Nr. 42

Georg Scheumann  [ Homepage ]

5. Juni 2009, 16:25 Uhr

Betreff: Offener Brief an den Genossenschaftsverband Bayern e.V.

Vorstand des
Genossenschaftsverband Bayern e.V.
Türkenstraße 22 – 24

80333 München


Anfrage zum Genossenschaftsrecht i.V.m. Fusionen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Urteil II/ZR 198/00 hat der BGH wie folgt geurteilt:
Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht verlangt von dem Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, daß er seine Mitgesellschafter im Rahmen der Auseinandersetzung über Umstände, die deren mitgliedschaftliche Vermögensinteressen berühren, zutreffend und vollständig informiert.


In diesem Urteil handelt es sich zwar um Gesellschafter einer GbR, andererseits kann aus dem Tenor dieses Urteils ebenso wie aus dem Vereins- und Genossenschaftsrecht heraus abgeleitet werden, dass auch für Genossenschaften eine vollständige und zutreffende Information der Mitgesellschafter, also aller Genossenschaftsmitglieder, gilt.

Interpretiert man nun im Falle einer Fusion den im Urteil genannten Leitsatz auf eine Genossenschaft um, dann könnte sich meiner Meinung nach folgender Grundsatz daraus ableiten lassen:

Die genossenschaftsrechtliche Treuepflicht verlangt vom Vorstand einer Genossenschaft, dass er seine Mitgesellschafter (die Genossenschaftsmitglieder) im Rahmen einer Fusion über Umstände die deren mitgliedschaftliche Vermögensinteressen berühren, zutreffend und vollständig informiert.

Im Interesse aller Mitglieder von Genossenschaftsbanken bitte ich Sie deshalb um Mitteilung darüber,

· wie der Genossenschaftsverband Bayern e.V. als gesetzlicher Prüfungsverband die Einhaltung dieses BGH-Urteils bei Fusionen der Vergangenheit bzw. bei derzeit anstehenden Fusionen überwacht hat und ob und wie bei bisherigen Fusionen der Genossenschaftsverband Bayern e.V. die zutreffende und vollständige Information der Genossenschaftsmitglieder hinsichtlich deren mitgliedschaftlichen Vermögensinteressen sichergestellt hat.

Die mitgliedschaftlichen Vermögensinteressen der Mitglieder betreffen eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Ihnen als Prüfungs- und Beratungsverband sämtlich bekannt sind.

Insofern bitte ich Sie auch darauf einzugehen,

· ob aus der Sicht des GVB die Möglichkeit besteht, dass bei bisherigen Fusionsversammlungen den Mitgliedern der jeweiligen Genossenschaft keine zutreffenden und vollständigen Informationen über deren Vermögensinteressen gegeben wurde.

Nur der guten Ordnung halber weise ich daraufhin, dass die gestellten Fragen nicht – und zwar in keinster Weise - das Bankgeschäft betreffen. Insofern bitte ich Sie, sich ausschließlich auf das Genossenschaftsrecht zu beschränken und ausschließlich auf die aus dem Genossenschaftsgesetz heraus resultierenden mitgliedschaftlichen Vermögensinteressen einzugehen.

Aus aktuellem Anlass bitte ich Sie zusätzlich die folgende Frage zu beantworten:

Wenn die Mitglieder einer Ihnen bekannten Raiffeisenbank anlässlich der Mitgliederversammlung eine rechtsformwechselnde Umwandlung in eine AG beschließen und sich dies finanziell positiv auf deren mitgliedschaftliche Vermögensinteressen in Form von Vermögenszuwächsen durch Umwandlung der Geschäftsguthaben in Aktien auswirken würde

· handelt es sich dann beim bewussten Verschweigen dieser Umwandlungsmöglichkeit an Fusionsversammlungen anderer Gemossenschaftsbanken oder vorher bei Informationsveranstaltungen zur geplanten Fusion, um einen strafrelevante Tatsache, eventuell sogar um Arglist die staatsanwaltliche Ermittlungen auslösen könnte oder sogar müsste?

Ihrer Antwort an meine Ihnen bekannte Adresse sehe ich gerne und voller Interesse entgegen und verbleibe

in genossenschaftlicher Verbundenheit

Georg Scheumann

   

Nr. 41

Sallust

14. Mai 2009, 12:57 Uhr

Betreff: Eintrag Nr. 21

Sehr geehrter Webmaster,

auf Ihrer Liste fehlt der ehemalige Verbandsoberprüfer Ullrich heute Vorstandsvorsitzender bei der VR Bank Bamberg. Sein interner Spitzname lautet übrigens "Terminator" (Orginalzitat seines Förderers Hilkenbach). Wenn wundert´s bei den vielen Banken, Vorstandskollegen und Angestellten, die er hat über die Klinge springen lassen.
Der ehem. Marketingchef Winter ist übrigens in Uffenheim beim ehemaligen Prüfer Inkmann tätig.

   

Nr. 40

Besorgter

23. April 2009, 21:11 Uhr

Betreff: Ich sorge mich um die Banker

Es lässt tief blicken, wie es um das Ansehen der Banker in der Öffentlichkeit bestellt ist.
abspielen

Auf der Leiter der Hochnäsigkeit sollte jeder nach oben kletternde karrieregeile Banker bedenken, dass er beim Fall nach unten alle die wieder trifft, die er vorher ohne Rücksicht auf Verluste überholt hat.

Und der Mensch hat bekanntlich ein gutes Gedächtnis, vor allem wenn es um negative Gefühle geht.

   

Nr. 39

Beobachter

9. April 2009, 16:57 Uhr

Betreff: Ich sehe keine Panik, ich sehe nur Realität

Sicher sind die Briefe auf der Startseite des Wunsiedeler Kreises mit Banken am Pranger und den anderen Dingen inzwischen nicht mehr ganz taufrisch und auch die Sachen mit den auch die Fälle zur Arbeit des Genossenschaftsverbandes. Aber der Schreiber von Eintrag Nr. 37 weiß mit Sicherheit, dass all die Dinge heute aktueller sind denn je. Man hätte zum Beispiel die Sache der Raiffeisenbank Singoldtal als Fall Nummer 7 geschildert werden können. Woher nimmt sich denn der Genossenschaftsverband das Recht einseitig ein Organ der Bank zu beraten und Dienstaufhebungsverträge zu fertigen, wenn ein Vorstand erwiesenermaßen im Amt ist und es aus aufsichtsrechtlichen Gründen keine Handhabe gibt ihn abzusetzen, sondern nur persönliche Anfeindungen? Wird hier nicht die Arbeit eines integren Vorstandes untergraben, der sich gegen Missstände auflehnt? Es ist geradezu eine gute Idee von NichtBlinderKritiker heute dieses Thema wieder aufzugreifen. Wer sagt denn, dass der Raiffeisenverband die Stasimethoden nicht weiter führt, um unangenehme Leute los zu werden oder auf Linie zu bringen, weil es nun Genossenschaftsverband heißt? Wollen wir wissen, warum man kleine Vorstände wegen 53 Fällen ab 10.000 € wegen Untreue vor Gericht bringt aber 50 Millionen in Marktredwitz oder vielleicht 120 Mio. im Münchener Umland nicht? Muss man den Staatsanwalt zu den ehemaligen Bezirksanwälten schicken, was sie denn an Material gegen die Vorstände der Banken oder auch mal Aufsichtsräte gesammelt haben und was Revisoren nach wie vor so hin und her schicken könnten? Die hat man doch nicht abgeschafft, die heißen doch jetzt bloß Bezirksdirektoren. Sind wir sicher dass der Genossenschaftsverband alte Strukturen nicht belassen hat, wenn wir über Telecom, Bahn etc. erfahren, dass Bespitzelung im eigenen Haus von Managern für legitim gehalten werden.

Außerdem ist weder die Sache in München alt, wenn die Vorstände Unsummen an Pension erhalten, obwohl sie nach dem Genossenschaftsgesetz eventuell für den Schaden mit ihrem Vermögen einstehen müssten, aber der Genossenschaftsverband eben lieber bei 10.000 € den Staatsanwalt informiert als bei Millionenschäden. Und wie aktuelle Flex und Gold, Gold, Gold ist, da kann wahrscheinlich ein Johannes herzog ein Lied davon singen. Er scheint tagtäglich über den Teppich zu stolpern, den er über die Schweinereine legen wollte. Danke dass Sie das Thema auf den Tisch gebracht haben.

   

Nr. 38

Opfer

9. April 2009, 15:33 Uhr

Betreff: zu Beitrag NichtBlinderKritiker

Sehr geehrter Herr NichtBlinder !

Ihre Lächerlichkeit kotzt mich an.

Leute wie Sie sind solche Leute die heutzutage versuchen den Holocaust zu verleugnen.
Leute wie Sie sind solche Leute, die durch die hier beim damaligen Raiffeisenverband aufgezeigten Vorgänge ihr eigenes Süppchen gekocht haben.
Leute wie Sie sind diejenigen die nach der Fusion des Volksbankenverbandes mit dem Raiffeisenverband zum Genossenschaftsverband Bayern dafür gesorgt haben, dass die gleichen Leute aus dem Raiffeisenverband auch im GVB wieder das Sagen hatten.
Leute wie Sie sind solche Leute die zu sich selbst im Spiegel frühmorgens beim Rasieren sagen "Am Anfang schuf ich ......."
Leute wie Sie sind es , die den Stimmen Ihrer Meister aus dem ehemaligen Raiffeisenverband bedingungslos gefolgt sind.

Leute wie Sie sind es, die eine VR-Bank Marktredwitz in VR-Bank Fichtelgebirge umbenennen um dann hinterher sagen zu können:
VR-Bank Marktredwitz, das ist doch lächerlicher alter Käse und schon so lange her.

Aber täuschen Sie sich nicht, genauso wie die Volksbank Fichtelgebirge noch immer für die VR-Bank Marktredwitz haftet, genauso lange haftet auch der GVB für die Spiele des BRV.

Und wenn Sie sich schon als NichtBlinderKritiker bezeichnen, dass das Spiel das BRV auch vom GVB virtuos weitergespielt wurde, ist auch hier eindrucksvoll belegt.

Zur Ehrenrettung des Verbandes (als juristische Person) sei noch gesagt, es kann nie ein Verband sein der die Schuld trägt, es sind Leute wie Sie die Schuld tragen,es sind Befehlsempfänger wie Sie, die Befehle blind ausführen, es sind Leute wie Sie, die andere ins Verderben schicken und dabei lachen und es sind Leute wie Sie, die Unheil im Namen eines Verbandes oder einer Institution verbreiten.

Und solchen Leuten gehört das Handwerk gelegt.

Warten wir mal ab was noch belegt wird. Wahrheit ist manchmal schlimmer als man es sich vorstellen kann.

   

Nr. 37

NichtBlinderKritiker  [ Homepage ]

9. April 2009, 14:16 Uhr

Betreff: Interne Berichte des Genossenschaftsverbandes

Es ist doch schon lächerlich mit welch alten Briefen aus Zeiten des Bayer. Raiffeisenverbandes eV den es so seit vielen Jahren nicht mehr gibt Panik geschürt werden soll

   

Nr. 36

Warner

9. Februar 2009, 10:25 Uhr

Betreff: Der schwarze Freitag

Dokumentarspiel des ZDF über den New Yorker Börsenkrach 1929
von 1966


Hochkarätige Schauspieler:
Curd Jürgens, Hans Christian Blech, Dieter Borsche und Erik Ode.
Sprecher: Horst Tappert. Regie: August Everding

Es sind 9 Teile:

Teil 1 hier klicken....

Und dann weiter auf Teil 2 usw. bis Teil 9

Könnte Tagesaktuell sein!!! ZDF Dokumentarspiel von 1966 Zu den schicksalsschwersten Daten der Geschichte gehört der 25. Oktober 1929, der Schwarze Freitag.

Ich verspreche, dass alle verblüfft sein werden. Und wie sich die Zeiten gleichen weil Gier noch immer über Hirn siegt.

   

Nr. 35

Manfred

30. Januar 2009, 11:53 Uhr

Betreff: Eingabe an den Landtag

Sehr geehrte Leser,
auch wenn es den Herrschaften in der VR-Bank Marktredwitz gar nicht schmeckt. die politische Schiene hat endlich begriffen, dass die Banken, Finanz- und Wirtschaftskrise nicht bloß bei der Bayerischen Landesbank stattfindet, sondern auch in den Regionen. Wie ist sonst zu verstehen, dass der Bayerische Landtag auf die Eingabe vom 13.01.09 schon am 28.01.09 reagiert. hier ist das Schreiben dazu....
Ministerpräsident Seehofer wurde in einem gesonderten Schreiben über die Zustände bei der Pflichtprüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern in der VR-Bank Marktredwitz im speziellen und auch im allgemeinen informiert. Somit ist gewährleistet, dass der Informationsfluss nicht in den Hierarchieebnen zum Erliegen kommt. Das Landtagsamt hat in in seinem Schreiben vom 28.01.09 die Staatsregierung mit einer Stellungnahme beauftragt. Die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie ist öffentlich. Selbstverständlich wird der Termin erwünscht und in diesem Gästebuch bekanntgegeben. Damit ist gewährleistet, dass eine breite Öffentlichkeit die Möglichkeit bekommt, Politik hautnah mitzuerleben.
Die vor geraumer Zeit an den Petionsausschuss des Bundestages eingereichte Beschwerde wird dort auch demnächst behandelt. Der Termin dieser Sitzung wird ebenfalls hier mitgeteilt.
Es ist nur schade, dass die Politik jetzt erst für solche Missstände sensibilisiert ist.
:wk:

   

Nr. 34

Nordlicht

13. Januar 2009, 23:40 Uhr

Betreff: Wer im Glashaus sitzt... - die zweite

Nr. 4344, Gästebuch zur VR-Bank Marktredwitz eG

Der Verbandspräsident lehnt sich weit aus dem Fenster und verdrängt dabei die Katastrophenbanken in seinem eigenen Verband, wo unter seiner Leitung Prüfungen durchgeführt werden, die einzig dem Verband dienen und sonst niemanden. - siehe diese Gästebuch zur VR Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge).

Nachfolgend einige Zitate aus der Frankenpost vom 13. Januar 2009 der Herren Verbandsvertreter, die bei der VR-Bank Marktredwitz ad absurdum geführt wurden und werden:

"„Unser Geschäft beruht auf langjährigen Beziehungen zu unseren Kunden. Deshalb ist auf beiden Seiten großes Vertrauen vorhanden“ (Dr. Jürgen Gros)

Da Lachen bei der VR-Bank Marktredwitz doch die Hühner,
- Vertrauen in eine Bank die ihre Kunden und Mitglieder mit Wertstellungsmanipulationen und falschen Vereinigungsgutachten des Verbandes betrügt?
- Vertrauen in einen neuen Vorstandsvorsitzenden, der seine Zusagen nicht hält hinsichtlich der Kurzbilanz und der Information der Mitglieder?
- Vertrauen in einen Vorstand, der das Geld der Mitglieder verschenkt durch Forderungsverzichte trotz vorhandener Sicherheiten?
- Vertrauen in einen Vorstand und Aufsichtsrat, der eigenmächtig ohne Zustimmung der Mitglieder Filialen ( und damit einen wesentlichen Geschäftszweig der Bank) und Kunden verkauft, um seine schmähliche Bilanz aufzubessern?
- Vertrauen in eine Bank die die Rechte der Mitglieder vorsätzlich mißachtet (Stichwort: Herausgabe des Jahresabschlusses)?
- Vertrauen in eine Bank die Sicherungsgegenstände abholen und verschwinden läßt ohne jemals eine Abrechnung darüber vorzulegen?
- Vertrauen in eine Bank die von Jahr zu Jahr verspricht in Kürze ein Nutzungskonzept für eine überbewertete Immobilie vorzulegen während die Immobilie verfällt?
- Vertrauen in eine Bank, die nur deshalb noch Gewinne ausweisen konnte und Dividenden zahlen konnte, weil der Verband illegaler Weise auf die Berücksichtigung aller Wertberichtigungen verzichtet und den Vorständen eine "Schonfrist" einräumte, weil diese offensichtlich unfähigen Manager gut mit der Verbandsspitze vernetzt sind?
- Vertrauen in eine Bank, die über Jahre unter den Auge des Verbandes keinen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb haben durfte?
- Vertrauen in eine Bank, die die Mitglieder nicht über den wahren Zustand ihre Bank aufklärt?
- Vertrauen in eine Bank, die einen externen Gutachter benötigt, um den durch die ehemaligen Vorstände (gesamtschuldnerische Haftung!) verursachten Schaden zu ermitteln?
- Vertrauen in eine Bank, die ein "Greenhorn" zum Vorstand bestellt, nur damit dieser alle Fehler der Vergangenheit vertuschen kann?
- Vertrauen in eine Bank, die geschädigten Kunden ein nicht nachvollziehbares pauschalisiertes Angebot für die Begleichung von Wertstellungsbetrügereien anbietet?
- Vertrauen in eine Bank, die lieber Richterschelte betreibt als eigene Fehler zuzugestehen?
- Vertrauen in eine Bank, wo Versicherungsverträge über die Agentur der Ehefrau - mit zweifelhafter Befähigung - des Vorstands abgewickelt werden, um sich die eigenen Taschen noch mehr zu füllen?
...

"dass wir „weiterhin sorgsam prüfen, ob der Antragsteller die Voraussetzungen erfüllt, um einen Kredit zu erhalten".

Das ist geradezu grotesk, wenn man hier nur mal an das Betrugsverfahren erinnert, wo die Vorstände bestätigt haben, daß weder die Voraussetzungen noch die Prüfung ordnungsgemäß waren. Und trotzdem durften die Vorstände mit Verbandsbegleitung weiterhin ihr Unwesen in der VR-Bank Marktredwitz treibenm, weiter das Vermögen der Mitglieder vernichten und sich die Taschen vollstopfen.
Und hätte es nicht die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegeben, wäre von Verbandsgnaden auch einen Regress gegen die unfähigen ehemaligen Vorstände (und Aufsichtsräte !?!) nicht gegeben. Und immer noch kassieren diese ehemaligen Vorstände eine flotte Pension zu Lasten des Vermögens der Mitglieder.


„darüber nachzudenken, ob die Verwaltungserfahrung von Staatssekretären ausreicht, um das zweitgrößte deutsche Kreditinstitut zu beaufsichtigen“. Die Bundesregierung soll nach Ansicht Götzl's ernsthaft überlegen, ob es nicht geeignete Fachleute mit hinreichender Bankerfahrung gäbe, die für die Aufsichtsratsmandate bei der Commerzbank in Frage kämen."

Auch diese Aussage ist hanebüchen, wenn man an die Praxis der Aufsichtsräte in den Genossenschaftsbanken denkt.
Wie konnte es bei der VR-Bank Marktredwitz denn überhaupt soweit kommen?
1. Weil die Aufsichtsräte nichts unternommen haben, weil u.U. die Fachkenntnis fehlt und sie nicht aus Aufsichtsgründen in dem Gremium sind, sondern um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen.
2. Weil die Aufsichtsräte vom allmächtigen Verband beraten wurden, nichts zu unternehmen!

Die Bundesregierung sollte dringend überlegen, ob das Genossenschaftsgesetz nicht dahingend geändert wird, das Prüfmonopol des Verbandes abzuschaffen und den Genossenschaften erlauben auch externe Aufsichtsräte zu wählen.

In der Werbung lobt man sich dafür, daß eine Genossenschaftsbank noch nie Konkurs gegangen sei.
Aber: Wieso ist es trotz der angeblich hervorragenden Prüfungen des Verbandes (in allen Verbänden) zu massiven Rückgriffen in die Sicherungseinrichtungen der VR-Banken gekommen, um damit sonst notwendige Insolvenzen zu vermeiden?
- Weil ganz offensichtlich die Prüfung mehrfach und über Jahre(!) versagt hat!
- Weil persönliche Interessen der Beteiligten über die Eigentümerinteressen der Mitglieder gestellt wurden?!?
- Weil die Prüfer - wegen nicht ausreichender Qualifikation?!? - nicht in der Lage waren, die Fehler und Manipulationen zu erkennen, wo sie doch lt. Verbandsdoktrin angeblich die einzigen seien, die eine Genossenschaftsbank angemessen prüfen könnten?
- Weil Beratung und Prüfung regelmäßig aus einer Hand kommen, so daß selbst teure fehlerhafte Beratungen nie öffentlich werden?
- Weil die "Alles ist gut" - Mentalität dazu geführt hat, daß immer mehr ehemalige Prüfer als Bankvorstände tätig sind, eine Position, die sie auf normalen Weg nie hätten erreichen können!

   

Nr. 33

Beobachter

13. Januar 2009, 23:31 Uhr

Betreff: Weiß es der Verbandspräsident Dr. hc. Stephan Götzl schon wieder ganz genau

Weiß es der Verbandspräsident des Genossenschaftsverbandes Bayern Dr. hc. Stephan Götzl schon wieder ganz genau und besser als alle anderen, wenn er davon spricht, dass man keine Kreditklemme hätte. Es kann schon sein, dass viele Ihre Geld am Ort schnell zur Volks- oder Raiffeisenbank oder zur Sparkasse hin getragen haben, weil es dann im Tresor verwahrt wird und unter dem eigenen Kopfkissen das Gefühl doch nicht so gut ist, aber wenn Dr. hc. Götzl ehrlich ist, dann gibt er und seine Banken jetzt dem Kleinbetrieb den Kredit auch nicht, weil er doch genauso fürchten muss, dass das Baugeschäft in dem Jahr vielleicht zu wenig Aufträge kriegt um den Kredit auch bedienen zu können. Herr Dr. Götzl glaubt ein Meister der Stimmungsmache zu sein. Er sieht sein Bild und seine Kommentare sehr gern in Bayerns Zeitungen, wie es hier in der heutigen Frankenpost (= Link) wieder der Fall ist. Und der Wunsiedeler Kreis tut ihm sicher den Gefallen diesen Eintrag zur weiteren Verbreitung auch frei zu geben. Doch gerade hier auf diesen Seiten ist man aufgerufen in der berechtigten kritischen Würdigung die Worte des Verbandspräsidenten zu betrachten. Auf der Seite der Politiker findet er sicher keine Freunde, wenn er immer gegen die Strömung schwimmen will. Es wäre Zeit im eigenen Laden aufzuräumen und nicht immer Statements abzugeben, die nur für das eigene Schiff geeignet sind. Was die langjährigen Kundenbeziehungen im Genossenschaftsbereich wert sein kann, dass steht im Lagebericht der VR-Bank Marktredwitz zum Abschluss 2007 und kann in Eintrag Nr. 4336, im Gästebuch von Marktredwitz nachgelesen werden. Für ausgefallene Kredite gibt es nach wie vor eine Heuschrecke namens BAG Hamm bei den Kreditgenossenschaften.

   

Nr. 32

Wegfrei, das Original

10. Januar 2009, 12:11 Uhr

Betreff: Aufklärung tut Not

Seltsam ist es schon, wenn die Banken nach dem Staat rufen, wie jetzt bei der Commerzbank. Wobei ich überzeugt bin, dass noch viele Banken den gleichen Ruf nach Berlin erschallen lassen.

Dabei sollte sich jeder eigentlich vor Augen halten, was da passiert.

Wie wir alle wissen, hat unsere Bundeskanzlerin öffentlich den deutschen Sparern gesagt, dass ihr Geld bei der Bank sicher ist und dass der Staat dafür garantiert.

Wenn nun eine Bank staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, dann geschieht dies nicht um die Spareinlagen der Kunden zu retten (die sind ja durch die Staatsgarantie gesondert abgesichert) sondern um ein Unternehmen zu retten.
Wenn ein Unternehmen gerettet werden muss, bedeutet dies, dass die Leitung des Unternehmens schlecht gearbeitet hat oder sich verspekuliert hat. Und um dies (im Fall der Bank) zu vertuschen muss der Staat, also die Gesamtheit der Steuerzahler, einspringen.

Nun haben wir ja ein Grundgesetz in dem wortwörtlich steht
„hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“

Und in diesem Grundgesetz ist ein Gleichheitsgrundsatz für alle festgeschrieben. Es steht nicht drin, dass Banken gleicher sind als alle anderen.
Es steht drin, dass alle Menschen gleich sind, Also der Banker Meier ist genauso gleich wie der Bauunternehmer Müller oder der Bäckermeister Schmidt. Aber auch der Arbeiter Krause ist genauso gleich wie die Bundeskanzlerin Merkel oder der Imigrant Abel Dabel.

Wenn dem aber wirklich so ist, und ich gehe davon aus dass ein Bundesverfassungsgericht welches über die Einhaltungd er Verfassung wacht, ebenfalls der Meinung ist, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, dann erhebt sich doch die folgende Frage:

Wenn alle Deutschen nach dem Grundgesetz gleich sind, dann kann der Bauunternmehmer Müller oder der Bäckermeister Schmidt genauso wie eine Bank den Staat in Anspruch nehmen wenn es dessen Gewerbe oder Unternehmen schlecht geht.

Nachdem in Banken jedoch auch und insbesondere die Vorstände mit ihren mickrigen Gehältern Gefahr laufen, der Arbeitslosigkeit anheim zu fallen, hilft die Hilfe des Staates natürlich in erster Linie den Vorständen, ihre paar Kreuzer Gehalt und vielleicht ein kleines bischen mehr, auch weiter zu beziehen. Wozu sonst sollte die Hilfe des Staates dienen als zur Hilfe des Bankvorstands.

Oder hat irgendjemand schon gehört, dass durch die Milliarden die der Staat in egal welche Bank gepumpt hat, von dieser Bank dann irgendeine Zwangsversteigerung oder eine Lohnpfändung, eine Kontopfändung oder die Pfändung der Lebensversicherung eines Kreditkunden aufgehoben wurde, nur weil der Staat eingesprungen ist?

Wofür - und vor allen wem - dient denn die Hilfe des Staates dann wirklich, wegen des Geldes der Sparer braucht keine Bank um Hilfe betteln, denn die Spareinlagen sind sowieso gesichert. Wem also kommt diese Hilfe zugute.

Wenn aber die Existenz des Bankvorstands durch die Hilfe des Staates gesichert wird, dann hat auch jeder einzelne weitere Mensch das Recht, den Staat um Hilfe anzugehen und einen Zuschuss in Höhe seiner Schulden zu verlangen.
Und zwar genauso wie es jeder Bankvorstand macht, in Milliardenhöhe, denn man wei0 ja nie, was noch alles kommt.


Fünfhundert Milliarden Euro oder in Zahlen 500.000.000.000,00 EUR. Diese Zahl muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Und zur Verdeutlichung über die Größe dieser Zahl noch folgender Hinweis:
In Deutschland kommen zur Zeit jährlich ca. 80.000 Immobilien unter den Hammer und werden zwangsversteigert.
Angenommen, der durchschnittliche Verkehrswert jeder einzelnen versteigerten Immobilie liegt bei 250.000,-- EUR, was bereits sehr hoch gegriffen ist,

dann könnten mit diesen 500.000.000.000,00 EUR 2 Millionen (zwei Millionen) Immobilien gerettet werden.

Oder anders formuliert:
Mit diesen 500 Milliarden EURO bräuchte für die nächsten 25 Jahre in Deutschland keine einzige Immobilie mehr zwangsversteigert werden.

Wenn trotzdem von den Banken weiterhin versteigert und zwangsvollstreckt wird, dann taucht die Frage auf, wo dieses Geld wirklich hinfließt.

Eine Bank ist ein Unternehmen wie jedes andere. Also sollten auch die Banken behandelt werden wie jedes andere Unternehmen. Konkurs, Liquidation, Abwicklung. Strafrechtliche Überprüfung des Handelns der Verantwortlichen unkl. Schadenersatzansprüche.

Und das Bankgeschäft selbst?

Wenn der Bund sowieso die Spareinlagen absichert, dann muss er auch die entsprechenden Gegenposten der Aktivseite der Bank übertragen bekommen, denn nichts anderes kann ja die Sicherung der Spareinlagen bedeuten.
Wäre es nicht so, dann würde es sich um Betrug am Volk handeln, denn es würde bedeuten, dass die Spareinlagen von der Bundesregierung ausgezahlt werden die Kredite und Darlehen bei der Bank verbleiben und diese dann das Geld 2x erhält, einmal von der Regierung und das andere Mal von den Kreditkunden.

Ich hoffe nur, unsere Politik blickt soweit durch.

Die Spareinlagen können ja nur deswegen nicht ausgezahlt werden, weil das Geld der Sparer in den Krediten von Menschen oder Unternehmen steckt. Und da diese nicht gleich zurückgefordert werden können muss diese eben der Bund übernehmen. Für unternehmerische Fehlentscheidungen sei es aus Gier oder aus Nichtwissen braucht jedoch die Gesamtheit der Steuerzahler nicht einzustehen.

Wobei sich sowieso die Frage stellt, warum der Bund nicht gleich die gesamte Bankwirtschaft übernimmt. Die Vorteile wären enorm. Auch aus Sicht des Finanzamtes.

   

Nr. 31

Anonymer Gögginger

10. November 2008, 12:44 Uhr

Betreff: Raiffeisenrevisor als neuer Vorstand

Ich habe hier vor einiger Zeit gelesen, dass Namen von GVB-Prüfern gesucht und veröffentlicht werden, die vom Geno-Verband zu einer Raiffeisenbank als Vorstand gewechselt sind.

Meinen Namen will ich hier nicht nennen, deswegen schreibe ich anonym.

Bei einer Nachbargenossenschaft in der Hallertau ist ein neuer Vorstand eingestellt worden. Wie ich von Kollegen der Nachbarbank erfahren habe, handelt es sich um einen Prüfer des Geno-Verbands aus München, dieser soll die Nachfolge eines ausscheidenden alten Vorstands antreten.
Der Name des Prüfers ist Marco Rebl und er hat, so wurde mir gesagt, bis zuletzt die Bank in der er nun Vorstand ist oder wird, geprüft.
Angeblich soll er noch keine Bestätigung durch das BAFIN erhalten haben, sondern erst nach einem halben Jahr Praxis die amtliche Zustimmung des BAFIN zur Bestellung als Vorstand erhalten.
In diesem Jahr 2008 wurde die Fusion mit einer großen Raiffeisenbank von den Mitgliedern abgelehnt.
Der Kollege meint, der Prüfer hätte deswegen ganz schnell den Vorstandsposten erhalten um die Bank – die eine Bilanzsumme von fast 38 Mio € aufweist – demnächst doch in die Fusion zu bringen, um dann bei der Raiffeisenbank B. G. die eine Bilanzsumme von über 300 Millionen Euro hat, in den Vorstand zu wechseln.

Kommentar:
Lieber anonymer Gögginger
bitte melden Sie sich beim Wunsiedler-Kreis per email mit Ihrer Telefonnummer.
Diskretion wird zugesichert.
Beginnt der Name der Raiffeisenbank mit W ?

   

Nr. 30

Vorstand

12. Oktober 2008, 22:53 Uhr

Betreff: Finanzkrise und Bankenaufsicht

Wenn ich in vielen Diskussionen in den Medien höre und sehe dass Forderungen gestellt werden die Bankenaufsicht zu verstärken, dann kann ich das nur gut finden.

Voraussetzung dazu ist aber unbedingt, dass einerseits sämtliche Prüfungsmonopole abgeschafft werden und andererseits ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Bank maximal 3 Jahre lang prüfen darf und dann ein anderer Wirtschaftsprüfer oder eine andere WP-Gesellschaft die Prüfungstätigkeit wahrnimmt.

Und alle Wirtschaftsprüfer welche die Prüfung vornehmen müssen persönlich dafür gerade stehen.

Nur so kann sichergestellt werden, dass auch die Bankenaufsicht ihre Aufgaben erfüllen kann, weil dann nämlich auch automatisch eine gegenseitige Kontrollfunktion durch die verschiedenen WP-Gesellschaften eintreten wird.

Denn wenn weiterhin z.B. ein Genossenschaftsverband Bayern als Prüfungsverband unüberprüft alles schreiben darf was seinen Prüfern einfällt oder was diesen Prüfern vom Verband als Aufgabe vorgegeben wurde und die Bankenaufsicht das alles unbesehen glaubt, solange ist auch das möglich, was hier in diesem Gästebuch zum Genossenschaftsverband Bayern insbesondere zur VR-Bank Marktredwitz angeprangert wird.

   

Nr. 29

Genosse

25. September 2008, 11:07 Uhr

Betreff: Flächenbrandbeschleuniger Dr. Stephan Götzl?

Wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen, aber unser Verbandspräsident liebt den großen Auftritt und darum ist es auch gut, dass er jetzt noch einen Doktortitel dazu bekommen hat. Es ist schon fragwürdig, wenn man in der Lokalpresse dem Publikum heile Welt vormachen will und die Anderen als die Bösen hinstellt und markige Worte gebraucht wie den „Brandbeschleuniger“ und die Fachpresse, wie das Handelsblatt fast taggleich berichtet, dass man selbst auf dem Pulverfass sitzt und an oberer Spitze nicht weiß was läuft. Hätte Herr Dr. Götzl sich nicht vorher schlau machen müssen, welche Positionen bei den Genossen selber bestehen und wie viel nach der ARD-Börse da in den Kundensegmenten zusätzlich stecken, wo bei vermittelten Inhaberschuldverschreibungen laut der Kommentatorin keine Einlagensicherung besteht? Muss sich der genossenschaftliche Bereich nicht noch zusätzlich fragen, ob er diese Kunden über den Sicherungsfonds abdeckt, oder kommen da auch wieder Millionenklagen der Kunden gegen die beratenden und vermittelnden Volks- und Raiffeisenbanken?

Hat Herr Dr. Götzl den Mut in München der Presse gegenüber zu treten und nicht vorgefertigte Fragen zu beantworten, wie er denn das in Palma de Mallorca gemeint hat und ob er einfach uninformiert daher geredet hat, ohne dass man sich nebenzu bedienen und bewirten und einladen lässt und Abends gemeinsam die Sauna oder einen feinen Club besucht? Das Handelsblatt vom 24.09. (= Link) hat doch richtiger Weise die Überschrift gewählt „Lehman-Pleite kostet auch Genossen Milliarden“ und nicht irgend einer Bank oder Herrn Dr. Götzl persönlich, es sind in Bayern die 2,7 Millionen Mitglieder die laut dem Frankenpostartikel vom 23.09. (= Link) verlieren. Ist unser Verbandspräsident mit seinem Schielen auf den Posten des Bundesverbandspräsidenten der Flächenbrandbeschleuniger, ein Wolf im Schafpelz, der die eigenen Probleme unter den Teppich kehrt? Muss man fast vermuten, dass seine Kenntnisse von der Materie gegen Nullwissen und Null Ahnung läuft? Unserem Präsidenten kann man nur mehr Zurückhaltung anraten, sonst prasseln die Steine auf ihn zurück. Grenzlose unglaubwürdige Ausritte werden auch im gleichgeschalteten Genossenschaftsbereich nicht grenzenlos verziehen. Wie schnell man weg ist, hat ein Dr. Pleister beim BVR erfahren, auch wenn er des Öfteren bei Frau Christiansen in Gesprächsrunden gesessen hat.

   

Nr. 28

Belesener

24. September 2008, 22:45 Uhr

Betreff: In Palma de Mallorca zuviel auf Ballermann 6 gewesen, Herr Götzl?

Irgendwie muss die Nachrichtenlage auf Mallorca schlecht gewesen sein, oder zumindest waren die Sinne des Herrn Dr. h.c. Götzl vernebelt. Bis dann die Journalisten der Frankenpost und der Nürnberger Nachrichten Ihre Artikel vom 23.09. (= Link) mit nach Hause brachten, da hat Herrn Götzl die Wirklichkeit überholt, oder besser das Handelsblatt vom 24.09. (= Link). Die scheinen nämlich über den Laden bei den Genossenschaftsbanken und ihrer Zentralbank besser informiert gewesen zu sein als der bayerische Verbandspräsident. Der scheint nicht zu den ersten Adressaten zu gehören, was im eigenen Bereich so abläuft. Und Freunde macht man sich mit so einem Geschwätz bei den eigenen Leuten nicht und nicht bei den Kollegen in den anderen Bankenverbänden. Bei einer Milliarde Verluste, wo man die verlustbringenden Papiere auch noch laut ARD-Börse von heut Abend im Kundenkreis zusätzlich vertrieben hat, da wird der Sicherungsfonds wieder bluten müssen und indirekt der Steuerzahler mit, da kann man die Grundstückssanierung in Marktredwitz wieder leicht dahinter verstecken.

   

Nr. 27

Genossenschaftler

24. September 2008, 21:19 Uhr

Betreff: Au Weia

Lieber Herr Dr. hc Götzl,
liebe Genossenschaftsvorstandexkollegen,
Ihr Herren Prüfer,

Ihr Geld ist bei einer Genossenschaftsbank sicher. So habt ihr getönt. Erst kürzlich.

Und heute? Alles hat ein Ende. Ihr wisst es und sagt es nicht.

Aber dafür steht es ja im Handelsblatt.

Und da könnt ihr es nachlesen: Lehman-Pleite kostet auch Genossen Milliarden..... (anklicken und lesen)
Und Eingeweihte wissen ja: Wenn in den Medien von 1 Milliarde die Rede ist, dann ist es meistens das X-fache.

Von den IKB-Millionen die in euren Bilanzen noch stehen möchte ich erst gar nicht reden.

Aber Ihr wisst ja: Sicher ist dass nichts sicher ist.

Und sicher ist auch, dass ihr keinen Rechtsanspruch auf Hilfe durch den Sicherungsfonds habt.
Aber das betrifft ja nicht euch persönlich, sondern nur eure Kunden.

   

Nr. 26

Gesehen

23. September 2008, 14:42 Uhr

Betreff: Ehrendoktorwürde der Universität Passau für Verbandspräsident Götzl

Wie kommt man zu einer Ehrendoktorwürde? Verbandspräsident Götzl hat sie laut seiner Biographie am 21. Mai diesen Jahres von der Uni Passau bekommen. Ist es eine Leistung alle Jahre weiter zu wandern, das man sich so was verdient, oder muss man da sein Interesse bekunden, wie mit dem, dass man jetzt in München schon wieder weg will und Bundesverbandspräsident werden will? Haben wir Genossen über den Verband für irgendetwas gespendet, damit wir einen Doktor an der Verbandsspitze haben können. In München erscheint es sowie so, dass dieser Verband von Gschrey und Prüfungsabteilungsleiter Eberle gelenkt wird und Herr Götzl der politische Schreihals ist. Es gibt kein Interview, wo er sich nicht mit dem BaFin oder der Regierung anlegt, Diplomatie wird leider anders geschrieben und darum hat man den Neu-Doktor bisher auch nie zurück gehalten, wenn er weiter wandern wollte, nach oben. Wer überall politisch auftritt und austeilt, der muss sich auch mal so eine Aussage gefallen lassen.

   

Nr. 25

Zeitungsleser

23. September 2008, 12:11 Uhr

Betreff: Pressekonferenz von GVB-Präsident Götzl

Hier ein Ausschnitt aus der Pressekonferenz des GVB-Präsidenten Götzl in der heutigen Zeitung. Zitat: Was den bayerischen Verbandschef bei weiten mehr umtreibt, ist die "Wettbewerbsverzerrung" durch Tagesanleihen des Bundes. Dessen Finanzagentur gebe seit Mitte dieses Jahres mit einer Tagesanleihe ein neues Anleiheprodukt heraus, das in direkte Konkurrenz zu Angeboten der Kreditwirtschaft trete...usw.
Herr Götzl , soll das heißen, sie beschweren sich darüber, dass die Leute/Kunden eine höhere Rendite ihrer Anleihen von der Finanzagentur erhalten, im Gegensatz zu den mageren Renditen bei Anlageprodukten der VR-Banken? Gleichzeitig bleibt anzumerken, dass viele Genossenschaftsbanken über Jahre durch Verluste ihre Steuerlast reduziert haben, d. h. der Volkswirtschaft ihr zustehende Gelder vorenthalten haben. Gleichzeitig ist festzustellen, dass auf Gelder, die dem Sicherungsfond zur Verfügung gestellt wurden, im Krisenfall nicht unbedingt ein Rechtsanspruch auf Hilfe durch den Sicherungsfond besteht.
Darüber hinaus profitieren die Genossenschaftsbanken davon, dass den Mitgliedern ihnen zustehende Renditen gekürzt oder gar nicht ausgezahlt werden, verursacht durch fahrlässiges Handeln einzelner Geschäftsführer bzw. des Prüfungsverbandes.

Klar ist, dass die Bürger ihren Genossenschaftsbanken immer weniger Vertrauen entgegen bringen, d. h. sichere Renditeprodukte des Bundes fragwürdigen Produkten der Genossenschaftsbanken vorziehen. Hier sei noch einmal angemerkt, dass die Kundeneinlagen bei Genossenschaftsbanken keineswegs so sicher sind, wie immer dargestellt wird.

Es scheint so, als lebe Herr Götzl in seiner eigenen Scheinwelt, denn der ehrenhalber verliehene Doktortitel wird bei Herrn Götzl zum promovierten Doktortitel, wie im Zeitungsartikel ersichtlich.

Hier die Adresse der Finanzagentur des Bundes für Tagesanleihen
https://www.bundeswertpapiere.de/tagesanleihe

   

Nr. 24

Aus der Organisation

23. September 2008, 10:00 Uhr

Betreff: Wer hat denn dem Verbandspräsidenten Götzl den Dr. geschenkt?

Werter Herr Dr. Götzl, wer hat Ihnen denn den Doktor verliehen, war das auch in Mallorca am Strand? Als Dr. h.c. haben Sie nicht promoviert, es ist also nicht einmal ein österreichischer Doktor. Haben Sie das den Journalisten auch gesagt, wenn Sie schon auf den Doktortitel wert legen, wenn nicht ist es nahe des Titelmissbrauches. Manche wollen neben den Sein eben auch noch den Schein. Was ist mehr bei unserem Präsidenten des Genossenschaftsverbandes Bayern?

   

Nr. 23

Gesehen

22. September 2008, 12:49 Uhr

Betreff: Pressekonferenz auf Mallorca durch den Genossenschaftsverband

Sind denn die noch zu retten, wer hat heute in der Frankenpost von der Pressekonferenz des Verbandspräsidenten Stefan Götzl auf Mallorca gelesen? Da geht es um die Ertragsvorschau der bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken und Herr Götzl lässt vielleicht einen eigenen Flieger chartern und eine ganzes Hotel für die Journalisten und wer bezahlt das denn, doch die Mitglieder der Genossenschaftsbanken. Der Großmannssucht und dem Größenwahn scheint es beim bayerischen Verband wirklich keine Grenzen zu geben. Dafür muss man einen Strafantrag wegen Vergeudung und Veruntreuung stellen. Warum nicht gleich die Malediven und die Südsee, die Kanaren oder die Karibik. So kann man das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden, wenn einem keiner auf die Finger klopft.

Aber die VR-Bank bei uns muss doch auch ihre Zahlen gemeldet haben. Dann wollen wir mal von Herrn Herzog und Herrn Heidel was hören, nicht aus Mallorca, oder gehören die auch zu geladenen Gästen, sondern einfach nur aus Marktredwitz und es reicht ein Mitgliederrundbrief, wo auch Informationen enthalten sind.

Alle Artikel, die hierzu irgendwo in Bayern erscheinen, auch die noch zusätzlich angekündigten, denn es braucht ja eine Begründung für einen möglichst langen Aufenthalt, bitte unbedingt faxen an den Wunsiedeler Kreis oder per gescannter Datei an gaestebuch@wunsiedeler-kreis.de.

   

Nr. 22

Minnesänger

9. August 2008, 23:28 Uhr

Betreff: Und plötzlich ist das Haus weg

Damit jeder weiß wie Heuschrecken arbeiten

Hier ist das Video...

   

Nr. 21

Webmaster

22. Juli 2008, 12:31 Uhr

Betreff: Für eine Statistik, wo sind oder waren Prüfer als Vorstände tätig

Wir wollen eine Statistik erstellen, bei wie vielen Raiffeisen- Volksbanken in Bayern frühere Verbandsprüfer vom Bayerischen Genossenschaftsverband als Vorstände tätig sind oder waren und führen diese hier laufend weiter:

Wir beginnen mit

- Büttner in Altenkunstadt,
- Schaller bei der VR-Bank Hof,
- Raiffeisenbank Schwarzenbach/Saale Name wird nachgereicht
- Florian Veh bei der Raiffbk Schwabmünchen, inzwischen ausgeschieden,
- Anton Jall, GenoBank Unterallgäu in Mindelheim, (Sanierungsbank),
- und natürlich Johanes Herzog VR-Bank Marktredwitz - Spitzenreiter und Überflieger (kann nicht ausgeschlossen werden, daß er in die Geschichte eingeht),
- Raiffeisenbank Bamberg (Franz, wurde glaub ich dann Sanierungsfall und Franz musste gehen),
- Raiffeisenbank Rothenburg (Halbmeier, ich glaube der ist schon verstorben),
- Raiffeisenbank Erlangen (Schneider, der wechselte später in den Aufsichtsrat),
- Gewerbebank Ansbach (Pelzl, ist bereits in Pension);
- Raiffeisenbank Bad Windsheim (Reisenleiter, derzeit in Amt und Würden, stv. Vorstandsvorsitzender),
--VR Chiemsee Gehard Ruf V-Vorsitzender ev. ausgeschieden?
- VR-Bank Uffenheim-Neustadt eG (Inkmann, Vorstandsvorsitzender und Endlein, Vorstand, beide in Amt und Würden),
- Raiffeisenbank Ochsenfurt (Wagenbrenner und Völkl, die Bank musste anschließend glaub ich saniert werden),
- Land VR Berchtesgadener Andras Dichtl V-Vorsitzender ev .Altersbed.ausgeschieden?
- Walter Eberhard, Raiffeisenbank Pfaffenhausen, 87772 Pfaffenhausen,
- Raiffeisenbank Teublitz -- Georg Donhauser wurde Sanierungsfall,
- Genossenschaftsbank Weiden – Alfons Gold in Rente,
-VB Deggendorf (mittlerweile fusioniert Goppold, Nirschl mittlerweile ausgeschieden)
-RB Regenstauf (C. Seidl) noch tätig
- Raiffeisenbank Schwandorf – Hermann Wolf wurde Sanierungsfall,
- Raiffeisenbank Schwandorf - Maximilian Zepf Prüfer/ Bezirksanwalt,
- Raiffeisenbank Schwandorf – Dr. Bacher -/Verbandsmitarbeiter,
-VB Aschaffenburg W. Mainardy ?
- Raiffeisenbank Amberg – Walter Lichtenauer wurde Sanierungsfall,
-VB Regensburg DR.H. Griesberger i.R.
- Raiffeisenbank Ensdorf - Kreitmeier wurde Sanierungsfall bzw. Spielbank,
- Raiffeisenbank Edelsfeld – Reger Karl, wurde Sanierungsfall,
-VB Erding (A.Wörner) ?
- Raiffeisenbank Auerbach/Opf. Gebert Emmeran wurde Sanierungsfall,
- Raiffeisenbank Donaustauf – Prüfer Name wird nachgereicht, wurde Sanierungsfall
-nicht RB Donaustauf aber RB Obertraubling, die später in dieser aufging. Name- -Hiendl. Längst ausgeschieden. Sanierung
-VR Würzburg H.Hoffmann wohl i.R.
-VR-Bayreuth- Sack i.R
-Raiffeisenbank Waischenfeld - Dieter Krauß i.R.
- Raiffeisenbank Tirschenreuth – Prüfer „ „ „, wurde Sanierungsfall
- Raiffeisenbank Kohlberg-Freihung- Gebert Emmeran,
- Raiffeisenbank Hahnbach- Limbeck Konrad,

wo sitzt denn der ehemalige Marketingleiter des GVB, wer kann das mit Bank und Namen melden?

Bitte, bitte alles über Kontakt melden

Selbstverständlich wird diese Statistik auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und verfolgt einen bestimmten Zweck

   

Nr. 20

Mr. Frost

15. Juli 2008, 16:28 Uhr

Betreff: Es wird immer kälter

Video über den IndyMac Bank-Run:

Spiegel: http://www.spiegel.de/video/video-33062.html (Lautsprecher einschalten)

Kommt auch zu uns.

   

Nr. 19

Genossenschaftler

15. Juli 2008, 11:37 Uhr

Betreff: Was für ein weiser Richterspruch (aus Urteil in Beitrag 3803)

.............hätte dieses Dilemma ohne Satzungsänderung nach Auffassung des Gerichts dadurch gelöst werden können dass die Beschlussfassung über den Ausschluss des Klägers dem höchsten und der Natur nach grundsätzlich allzuständigen Entscheidungsorgan der Beklagten, nämlich der Vertreterversammlung, überlassen worden wäre.


dem höchsten und der Natur nach grundsätzlich allzuständigen Entscheidungsorgan !!!

Also Genossenschaftsverbände, ihr stellt euch zwar an der Pyramide immer gerne oben an die Spitze, dann kommen die Genossenschaftsbanken, dann kommt lange nichts und ganz unten am Boden kommen die Mitglieder.
Die Wahrheit und sogar bestätigt ist,
das grundsätzlich allzuständige Enscheidungsorgan der Genossenschaft ist die Generalversammlung.

Also geht dorthin wo ihr hingehört, auf den Boden der Pyramide.

Ganz oben habt ihr soviel Unheil bereits angerichtet, dass es nicht mehr gutgemacht werden kann.

Und auch wenn ihr es nicht hören wollt, weil ihr wisst dass ich recht habe:
Das was ihr aus dem Werk von Friedrich Wilhelm Raiffeisen gemacht habt wird auch auf euch direkt zurückfallen und euch hinwegfegen.

Die Idee von Friedrich Wilhelm Raiffeisen wird weiterleben, aber nicht mehr unter einem Deckmantel eG und vor allem nicht mehr unter der Bevormundung eines Genossenschaftsverbandes.

   

Nr. 18

F.W.

12. Juli 2008, 20:37 Uhr

Betreff: Zieht euch warm an

BVR und GVB
Es hat begonnen!

Wartet auf den Tag des Ansturms, wenn die Leute ihr Erspartes haben wollen.
Und dann werdet ihr merken, was euer Einlagensicherungsfonds wert ist.

NÄMLICH NICHTS
Denn was nützen euch die paar Kröten, wenn alle Leute gleichzeitig ihr Geld wollen.

Nicht mehr lange und ihr werdet es sehen und fühlen.

   

Nr. 17

Juristisch bewandert

9. Juli 2008, 14:04 Uhr

Betreff: Wollen wir das Eigentor der Verbände mit der Filialübertragung auch richtig festhalten?

Im Eintrag Nr. 3782 im Gästebuch von Marktredwitz ist darüber gesprochen worden, dass die Filialübertragung ja vielleicht im Sinne des Umwandlungsrechtes als Grundlage für Fusionen nicht zuerst eine Spaltung der VR-Bank Marktredwitz als Genossenschaft darstellt, die ohne Mehrheitserfordernisse durchgeführt wurde und nur auf Vertragsbasis von Vorständen abgewickelt wurde und dann danach in Plauen eine Fusion beschlossen hätte werden müssen. Denn hier wurden Volumen und Werte hin und her geschoben, die sonst eine ganze Genossenschaft ausmachen. Wie kann es möglich sein, dass man was als Vorstand verkauft, was vor 7 Jahren und vor 18 Jahren mit gegenseitigen Generalversammlungsbeschlüssen mit erhöhter Mehrheitserfordernis zusammen gefügt wurde und den Mitgliedern jegliches Mitspracherecht dabei verweigert? Das ist doch ein Schlag ins Gesicht der Mitglieder.

Gibt es Mitglieder in Marktredwitz oder auch in Plauen, die einen solchen Prozess bereit sind zu führen. Denn dann müsste der Genossenschaftsverband gerichtlich seine Argumente vorbringen, was denn ausgerechnet in Marktredwitz den Verkauf einer Genossenschaft möglich macht, was man sonst überall den Mitgliedern bei den Fusionen nicht sagt, warum sie die Genossenschaft nicht auch verkaufen sollten als zu fusionieren und sich den Ertrag aus eigenwirtschaftlichem Interesse (dieser Ausdruck ist doch von einer OLG-Richtern bestätigt) auf ihre Konten gutschreiben lassen und warum der Genossenschaftsverband bisher seine Informationspflichten und Berichtspflichten bei all den Tausenden von schon abgewickelten Fusionen nicht in die Gutachten geschrieben hat, obwohl er diese Auffassung ja selbst vertritt?

Die Not bei der VR-Marktredwitz und Herrn Herzog muss schon sehr groß gewesen sein, dass man sich so aufs Glatteis begibt.

   

Nr. 16

Webmaster

8. Juli 2008, 12:37 Uhr

Betreff: Eingabe an den Bundestag, neue Mustersatzung konträr zum Genossenschaftsgesetz

Offener Brief per Post und Interneteintrag

Herrn Abgeordneten Joachim Stünker, MdB, Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

Petitionsausschuss des Deutsche Bundestages, Platz der Republik, 11011 Berlin


Sehr geehrter Herr Abgeordneter Stünker,
sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages

vor Kurzem wurde die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes durchgeführt. Sie führten dazu aus, dass die Rechte der Mitglieder gestärkt werden sollten und gleichzeitig die Führung der Genossenschaften durch Einzelanträge nicht über Gebühr erschwert werden sollten. Ich erlaube mir Sie auf einen Sachverhalt aufmerksam zu machen, der meines Erachtens bedenkenswürdig ist.

Die genossenschaftlichen Verbände, natürlich nicht nur in ihrer Funktion als Interessensverband sondern eben auch in ihrer gesetzlichen Funktion als Prüfungsverbände haben bei den Kreditgenossenschaften neue Mustersatzungen vorgestellt und damit fast flächendeckend bei den Genossenschaftsbanken geänderte Satzung einführen lassen. In meinen Augen widerspricht die vorgestellte Mustersatzung dem Genossenschaftsgesetz und ermöglicht den Verbänden ungeahnte und sicher vom Gesetzgeber ungewollte Durchgriffsmöglichkeiten bis in die Geschäftsführung und die interne Kontrolle durch die Aufsichtsräte bei den Genossenschaften hinein. In gerichtlichen Urteilen, hier speziell in einem Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2006, AZ 23 U 150/05 (= Link) hat die Richterin des OLG im Urteil die besonderen Kontrollpflichten bei Kreditinstituten in der Rechtsform der Genossenschaft hervorgehoben. Gleichzeitig hat sie auf Seite 7 auf die „oft unzureichende Geschäftsführungskontrolle durch die Genossenschaftsmitglieder“ aufmerksam gemacht. Die von den Genossenschaftsverbänden vorgestellte Mustersatzung zielt meiner Meinung darauf ab, diese Kontrollfunktion durch die Mitglieder vollkommen zu unterbinden.

Bisher war in den Satzungen verankert, dass die General- oder Vertreterversammlung über Regress-, bzw. Ersatzansprüche gegenüber Vorständen entscheiden muss. Dies entspricht sicherlich auch dem Grundgedanken der Selbstverwaltung einer Genossenschaft, unabhängig von den Größenverhältnissen. Durch die Mustersatzung ist landesweit empfohlen worden, die Entscheidung über Regressansprüche gegen Vorstände auf den Aufsichtsrat zu übertragen. Hier die bei der VR-Bank Marktredwitz vorgenommenen Änderung (= Link).
Da jedoch § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) in Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen, den Erlass der Ersatzpflicht untersagt, ist nun der Aufsichtsrat auf Gedeih und Verderb dem ausgeliefert, dass wenn dieses Gremium selbst nicht jede kleinste Verfehlung des Vorstandes aufgreift, dass sich der Aufsichtsrat sofort selbst in die Pflichtverletzung über § 41 GenG begibt. Diese Konfliktsituation kann bei einer objektiven Kontrolle der Arbeit des Vorstandes nicht im Sinne der Unternehmensleitung sein, die auch immer von einem gewissen Maß an unternehmerischen Risiko begleitet sein dürfte, was über das Risikomanagement bei den Banken inzwischen auch über § 25a KWG vom Gesetzgeber erkannt ist.

Hier könnte sich sogar ein Widerspruch in den gesetzlichen Regelungen heraus kristallisieren. Es kann ungeheueres Druckpotential durch die Pflichtprüfung entstehen, wodurch die Gefahr entstehen kann, dass im Grunde die Prüfer letztendlich die Geschäftsführung maßgeblich schon alleine durch Andeutungen beeinflussen könnten und die Meinung der Prüfer die ist, nach der aus Eigenschutz entschieden wird und nicht aus der unternehmerischen Verantwortung. Der Verlust der Marktpräsenz für die Genossenschaftsbanken dürfte auch dadurch begründet sein, dass die Führungen in unternehmerischen Entscheidungen auf die Wertung der Prüfung und die haftungsrechtlichen Folgen der Beurteilung durch die Prüfung abzielen und wichtige Entscheidung besser gar nicht getroffen werden und eher geschäftlicher Rückschritt in Kauf genommen wird.

Es dürfte zweifelsfrei sein, dass es auch bei Genossenschaftsprüfern menschelt. Die Regressentscheidung nicht selbstverantwortlich in die Mitgliederhand zu geben, mit den Argumenten, wie sie auf den General- und Vertreterversammlung geführt wurden, dass die Mitglieder die Tragweite nicht überschauen könnten, spiegelt eine gewisse Hochnäsigkeit der Verbände, aber auch der Genossenschaftsvorstände wieder, dass man keine Verpflichtung sieht Mitglieder und Vertreter durch Aufklärung in den Stand zu versetzen solche Entscheidungen selbstverantwortlich zu treffen. Es erzeugt den Eindruck, man möchte den Genossenschaftsmitgliedern den gesunden Menschenverstand absprechen. Gleichzeitig erzeugt es aber den faden Beigeschmack, man möchte unangenehme Dinge, bis hin zur Mitverantwortung durch Prüfungsfehlleistungen nicht vortragen. Dieser Umstand ermöglicht dadurch, dass man nur noch eine zufällig Sonderprüfung über die staatliche Bankenaufsicht des BaFin fürchten müsste, die vollkommen Untergrabung der Kontrollmöglichkeiten durch die Mitglieder selber.

Da das Genossenschaftsgesetz Vorrang vor der Satzung hat, bitte ich zu prüfen, das die Praxis neue Fakten geschaffen hat, den § 34 Genossenschaftsgesetz in Absatz (4) Satz 2 so ergänzend zu fassen, dass es textlich aufgenommen werden müsste, dass für Regelung zu Ersatzansprüchen tatsächlich auch nur die Mitglieder selbst zuständig sind. Dies wäre der Hinweis an die Genossenschaftsverbände nicht durch eine Mustersatzung dem zu widersprechen. Es wird regelrecht die Gefahr heraufbeschworen die Situation auch noch zu verstärken, dass Vorstände, Aufsichtsräte und auch Prüfungsverband gerade in schwierigen Situation die Berichtspflichten nach § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) noch viel mehr geneigt sind zu vernachlässigen, als es ohnehin schon der Fall ist, was das genannte OLG-Urteil auch unterstreicht.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 15

Fremdleser

29. Juni 2008, 12:22 Uhr

Betreff: Grabenkämpfe auf höchster Ebene

Die Fanancial Times berichtet heute über die Grabenkämpfe in höchsten Genossenschaftsregionen. (Der Artikel Der Sturz des Regenten (= Link) hierzu.) Wer glaubt hier dass es das es nicht um Personen wie Christopher Pleister (= Link) und um die Bosse der zwei verbliebenen Zentralbanken geht, wenn man gegenseitig in einem nur dreiköpfigen Präsidialpersonalausschuss sitzt und mit dem dass man jemand aus dem Amt kicken kann, persönliche Rechnungen begleicht und über alles Stillschweigen bewahrt. Der eine sitzt beim anderen im Personalausschuss und bestimmt so über dem seine Zukunft und der andere ist wiederum Verwaltungsratsvorsitzender beim andern. Unabhängigkeit nach dem Genossenschaftsmodel von unten bis oben.

   

Nr. 14

Georg Scheumann  [ Homepage ]

24. Juni 2008, 09:54 Uhr

Betreff: Heuschreckenopfer gesucht

Sehr oft kommt es ja vor, dass eine Bank eine Immobilie versteigert, aus der Versteigerung nicht die gesamte Forderung erhält und deshalb weiterhin aus der in der Grundschuldurkunde vom Schuldner abgegebenen persönlichen Haftungsunterwerfung einen zusätzlichen Titel für die Vollstreckung ins persönliche Vermögen besitzt.

Ich suche - zwecks Erfahrungsaustausch - Personen denen es so ergangen ist und bei denen die Bank (egal welche) nach bereits erfolgter Zwangsversteigerung der Immobilie die verbliebene Restschuld an eine Heuschrecke verkauft und gleichzeitig die Grundschuldurkunde mit der darin übernommenen persönlichen Haftungsunterwerfung an die Heuschrecke abgetreten hat. Und hier interessiert mich besonders, ob seitens der Heuschrecke dann mit solchen Titeln gegen Schuldner vollstreckt wurde.

Wer solche Erfahrungen (mit) sammeln durfte, bitte bei mir per Email oder unter Telefon 09105 1319 melden.

Akteur 2

   

Nr. 13

Aus dem inneren Kreis

15. Mai 2008, 13:22 Uhr

Betreff: Die neuesten Zahlen aus der Organisation

Lang hat es gedauert, aber nun liegen die Statistikzahlen aus dem Jahr 2007 vor:

Rundschreiben zu den Statistikwerten der bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken hier klicken..

Text-Anlage zum Rundschreiben hier klicken..

Statistikwerte 2007 der bayer. Volks- und Raiffeisenbanken hier klicken..

Grafiken zu den Statistikwerten 2007 der bayer. Volks- und Raiffeisenbanken hier klicken..


Weiter so!

   

Nr. 12

Wegfrei

26. April 2008, 12:01 Uhr

Betreff: Das ist ja interessant

Schau an, schau an.
Da kommt der Vorstand (und ehemalige Prüfer des GVB) der VR-Bank Marktredwitz in Zusammenarbeit mit dem Genossenschaftsverband Bayern (GVB) plötzlich auf die Idee, Filialen der VR-Bank Marktredwitz, die nicht mehr in Bayern liegen – an die Volksbank Vogtland zu verkaufen.
Verkaufen heisst das Zauberwort. V E R K A U F E N
Es gab ja mal (als die Schmidtbank verkauft wurde) ein großes Inserat in der Zeitung in dem von Raiffeisenseite verkündet wurde, dass ein Verkauf einer Genossenschaftsbank nicht machbar ist.

Insider haben sich damals gekugelt vor Lachen, denn es ist ja allgemein bekannt, dass einer der Lieblingssätze des GVB und dessen Prüfer lautet: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“

Doch ganz besonders dieses V E R K A U F E N hat es in sich.
Es beweist nämlich, dass anstelle einer Fusion auch ein Verkauf des Bankgeschäfts – einzeln und ohne Verschenken der Rücklagen - möglich ist.
Und es beweist auch, wie sehr den Mitglieder bei einer Fusion in der Vergangenheit bewusst weitere Möglichkeiten vorenthalten wurden. Weil ihnen eben nur gesagt wurde oder gesagt werden durfte, was dem GVB in den Kram passte.

Aber – betrachtet man das Modell VR-Bank Marktredwitz eG ( pardon: VR-Bank Fichtelgebirge eG) - dann scheint es ja ab sofort besser zu werden.

Marktredwitz war ja schon immer das Paradebeispiel beim Genossenschaftsverband Bayern und wurde allen bayerischen Genossenschaftsbanken als Vorbild hingestellt.
Mein ganz besonderer Dank gilt daher diesem Genossenschaftsverband Bayern für die übernommene Vorreiterrolle, für das Umdenken in Sachen Fusion und ganz besonders für die nun geschaffenen Tatsachen und die erfolgte Aufklärung der Vertreter und Mitglieder dass auch ein Verkauf des Bankgeschäfts – gesamt oder Teile davon – jederzeit möglich ist.

Denn nun ist es endlich offiziell: An Stelle einer Fusion kann auch ein Verkauf des Bankgeschäfts erfolgen. Das in den langen Jahres des Bestehens angesammelte Vermögen der verkaufenden Genossenschaft bleibt den Mitgliedern dieser Genossenschaft erhalten.

Also liebe Mitglieder:
Bei einer Fusionsversammlung mindestens 2 Anträge stellen:
1.Antrag: Anstelle der Fusion soll ein Verkauf des Bankgeschäfts an die übernehmenswillige Genossenschaftsbank erfolgen.
2. Antrag: Die Rücklagen der verkaufenden Genossenschaft sollen aufgelöst und in Geschäftsguthaben umgewandelt werden.

Und wenn der bei der Fusionsversammlung anwesende Prüfer des Genossenschaftsverband Bayern von seinem Dienstherrn noch nicht informiert wurde und meint das würde nicht gehen, einfach die Frage stellen:
„Ist es richtig, dass anstelle einer Fusion auch das Bankgeschäft ganz oder in Teilen verkauft werden kann“ und dann auf die VR-Bank Marktredwitz verweisen.

Was für ein schöner Tag.
Der 23.April 2008 wird in die Analen des genossenschaftlich organisierten Bankenwesens in Deutschland eingehen und das Kalenderblatt dieses Tages wird einen würdigen Platz in der Ruhmeshalle der Münchner Türkenstraße (am besten gleich neben dem Ölportrait von Wilhelm Frankenberger) erhalten.

P.S.: Nur der Vorsorge halber als Information an Mitglieder von Genossenschaftsbanken:
Sollte trotzdem noch immer eine Fusion anstelle eines Verkaufs des Bankgeschäfts vom GVB oder vom Vorstand Ihrer Bank gefordert werden, scheuen Sie sich nicht, um Hilöfe zu bitten. Helfer gibt es genug.

   

Nr. 11

Leser

31. März 2008, 09:48 Uhr

Betreff: Ist es vorstellbar dass der Verband von der Bildfläche verschwindet?

Konnten wir es uns vor 22 Jahren vorstellen, dass die BRZ verschwindet, bevor Dr. Vilgertshofer in einer schwäbischen Versammlung in einem überfüllten, verrauchten Saal einen Verlust von 100 Millionen DM einräumen musste der sich in wenigen Tagen auf 1,9 Milliarden aufschaukelte? Ist es daher heute unvorstellbar, dass auch ein Genossenschaftsverband von der Bildfläche verschwindet, wenn er über seine eigenen Machenschaften stolpern würde? Lösen sich übermächtige Organisationen durch ihre eigenen Fehler auf? Müssten wir darüber traurig sein oder wäre es eine Erlösung?

   

Nr. 10

Gen. Dipl.Betriebswirt

30. März 2008, 14:23 Uhr

Betreff: Warum haben die Prüfer nicht über die Gesetzeslage zu § 34 GenG informiert?

Eintrag Nr. 3428 im Gästebuch zur VR-Bank Marktredwitz vom 30.03.08

Nach meiner Ansicht sind die Aussagen in Eintrag Nr. 3423 und in Eintrag Nr. 3424 tatsächlich der Kausus Knacksus. Warum hat der Prüfer Raimund Grothoff von Seiten des Genossenschaftsverbandes und der Rechtsanwalt Dr. Nickl von Seiten des Aufsichtsrates bei der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) nicht auf die wirkliche Gesetzeslage hingewiesen. Die in den beiden Einträgen genannten Stellen im Kommentar zu § 34 Genossenschaftsgesetz (= Link) bringen die Sache auf den Punkt. Dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen. Schon die Tatsache, dass man die ganzen Dinge erst in der Versammlung vom 30.06.2005 mit Flex reparieren wollte, in dem man einen Verzicht unter Vorspiegelung falscher Tatsachen darstellen wollte und nicht bereits am 14. Oktober 2004, wo man streifte, dass der Fall erkannt war und wahrscheinlich auch ans BaFin gemeldet wurde, ist die erste Verfehlung einer unvollständigen Information an die Vertreter. Einer von vielen Gesetzesverstößen von Aufsichtsrat und gesetzlicher Prüfung selber, augenscheinlich vorsätzlich und bewusst.

Die gewählte Formulierung, wie sie Manfred Heger zum Ausschluss auf bekannte und nicht bekannte Ansprüche gegen ihn aufzeigte, ist wahrscheinlich der schlimmste Untreuetatbestand für die Aufsichtsräte. Man braucht nicht auf Einzelfälle zurückgreifen, mit dieser Sache wird alles zusammen gefasst. Darf man dabei annehmen, dass Johannes Herzog und Raimund Grothoff die Aufsichtsräte über die Gesetzeslage ebenfalls nicht aufklärten, als man mit sehr großer Wahrscheinlichkeit den Vertrag von den Verbandsanwälten entwerfen ließ? Ist die Vorstandsposition von Johannes Herzog darauf aufgebaut, dass man den Aufsichtsrat mit dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Manfred Heger (= Link), mit der nachträglichen Zustimmung zu einen gegen § 34 GenG, Abs. (4), Satz 2 verstoßenden Vertrag für alle Zeiten fesselte und knebelte? Es war anscheinend überaus wichtig, dass die Unterschrift aller Aufsichtsräte aufs Protokoll kommt, ohne Ausnahme. Mit dieser Zustimmung dürfte man jeden Aufsichtsrat in die Verantwortung für die Machenschaften von Manfred Heger geführt haben und damit in die persönliche Haftung dafür. Der Aufsichtsrat hat einem Vertrag zugestimmt, wo man bekannte Ansprüche nicht verfolgt und wo man dokumentiert die eigenen Kontrollpflichten nicht wahrzunehmen, weil man auf unbekannte Ansprüche verzichtet und denen gar nicht nach gehen will, egal in welchem Umfang. Dies sind unfassbare Vorgänge.

So wie das Protokoll jetzt veröffentlich ist, fehlt noch ein großer Teil der Aussagekraft. Es dürfte selten eine so eindeutige Gelegenheit geben den Genossenschaftsverband als Prüfer nach § 62 Genossenschaftsgesetz (= Link) aus einer fahrlässigen Handlung und einer beschränkten Haftung nach Abs. (2) direkt in den Absatz (1) zu führen in den Satz 2: Wer seine Pflichten vorsätzlich ...... verletzt, der haftet der Genossenschaft für den dafür entstandenen Schaden. Wenn es feststehen würde, dass die Verbandsprüfer am Dienstaufhebungsvertrag von Manfred Heger beteiligt waren, dann wäre die Bezeichnung fahrlässig ausgeräumt. Dann könnte man mit allen Kreditverlusten einen Schadensersatzanspruch gegenüber den Genossenschaftsverband stellen. Wenn es sich als Tatsache erweisen würde, dass die Prüfer den Vertrag vielleicht sogar noch betrieben haben, er von Dr. Bauer und seiner Abteilung in München entworfen und geschrieben wurde, denn wäre die Kette geschlossen zur Vorteilserlangung von Johannes Herzog aus den Missetaten der alten Vorstände.

Als aktives Einwirken, wie es hier schon manchmal gesagt wurde bis hin vielleicht zur Nötigung und Erpressung des Aufsichtsrates, da spricht das beim Registergericht hinterlegte Aufsichtsratsprotokoll zum Abschuss der Vorstandes Krämer (= Link) vom 22. Mai 2006 Bände. Revisionsdirektor Krause vom Genossenschaftsverband Bayern leitete offensichtlich die Sitzung, er hat die Leitung jedoch da übernommen, wo es notwendig erschien. Und Ähnliches dürfen die kompletten Protokolle der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen, vielleicht sogar Aktennotizen im Personalakt von Manfred Heger und in den revisionsinternen Unterlagen für Juni, Juli und August 2004 für den Fall Heger auch ergeben, dass Hilkenbach, Grothoff und Herzog die aktiven Personen in der Sache gewesen sein dürften. In diesem Licht müssen auch die Umstände zu einem Dienstaufhebungsvertrag mit dem Vorstand Karl Krämer aufgedeckt werden. Auch ihm dürften sämtliche Ansprüche erlassen worden sein. Auch bei ihm hat man sämtliche Feststellungen den Mitgliedern und Vertretern verschwiegen. Auf dieser Basis kommt eine Befreiung von Ansprüchen einem Verbrechen von Prüfung und Aufsichtsrat gleich. Dass das der Revisionsdirektor das Heft in die Hand nimmt, dass dürfte mit den Aufgaben einer gesetzlichen Revision nicht vereinbar sein. Dort wird die Klammer zu § 62 GenG, Abs. (1) sichtbar aufgemacht. Sicher können Heger, Wolf und Krämer ihre verursachten Schäden nicht voll begleichen, aber darf man sie deswegen laufen lassen? Aber heute kann der Genossenschaftsverband nach § 62 GenG die Schäden begleichen bei der VR-Bank Marktredwitz. In beiden Fällen läuft eine Verjährung gegenüber dem Verband frühestens ab dem Jahr 2005 und bei Karl Krämer im Jahr 2006 oder 2007.

Diese Angelegenheit geht inzwischen weit über den Horizont der Bank alleine hinaus. Dass hier inzwischen politische Kreise im Hintergrund informiert sind, ist wirklich nicht mehr auszuschließen. Auch der Bundesverband dürfte in der Zwickmühle stehen über eine mit den Ostfilialen abgespaltene indirekte Sanierung für die VR-Bank Marktredwitz das System der genossenschaftlichen Prüfung an sich zu retten. Wenn die Staatsanwaltschaft die genossenschaftsrechtlich unerlaubten Kreditfälle vor Gericht bringt, ja wie wird die Frage behandelt warum sie der Prüfungsverband und das BaFin nicht aufgegriffen haben? Auch das BaFin kennt die Gesetzeslage. Das BaFin kennt jeden Prüfungsbericht und das BaFin weiß wie man die Vertreter dazu „unrichtig und unvollständig“ informiert hat. Man darf annehmen, dass längst der Politiker Götzl die Drähte heiß laufen lässt.

Wenn Fälle bekannt werden, wie Flex und Gold, Gold, Gold, wo Millionenkredite bei bewussten Verstößen, ja Manipulationen gegen § 18 KWG bekannt geworden sind, wenn Strohmannkredite zur Umgehung von Bilanz- und Revisionsstichtagen bekannt werden, wenn mit dem HOMA-Gebäude eine millionenschwere Umgehung von Kreditabschreibungsnotwendigkeiten, vielleicht sogar noch als Einzelgang eines oder mehrerer Vorstände bekannt werden, dann werden den Vorständen durch die Beweislastumkehr nach Abs. (2), letzter Satz im § 34 GenG alle Kreditausfälle zur Last gelegt. Der Genossenschaftsverband und auch der Aufsichtsrat hat sich somit wahrscheinlich in die Verantwortung für alle Ausfälle begeben. Die erste Handlung müsste von Bonn oder aus Frankfurt vom BaFin kommen, der Genossenschaftsverband ist bei der VR-Bank Marktredwitz im Sinne § 43 Wirtschaftsprüferordnung (= Link) kein unabhängiger Prüfer mehr. Die Absegnung des Forderungsverzichtes von 432.000 € im letzten Frühjahr dürfte dies zusätzlich unterstreichen und bringt den nächsten Schadensersatzanspruch an die Prüfer auf den Tisch. Dem Genossenschaftsverband Bayern müsste dringend und sofort das Prüfungsmandat für die VR-Bank Marktredwitz wegen schwersten Verstrickungen entzogen werden.

Vielleicht zielt auch alles auf die fünfjährige Verjährungsfrist ab. Das dürfen wir nicht zulassen und zwar nicht nur für den Bereich Marktredwitz, des Landkreises Wunsiedel und im Vogtland. Wenn die Ermittlungen tatsächlich gebremst würden, dann müssen wir dies hinaus tragen, Strafanträge müssen von vielen Seiten kommen, wirklich interessierte Medien eingeschaltet werden, die nicht vor Ort auf die Aufträge der Bank hoffen, so wie im letzten Jahr schon ein Fernsehteam vor der Bank war, an Oppositionsparteien müssen wir herantreten, an die Petitionsausschlüsse der Parlamente. Wir müssen diese Machenschaften aufdecken und für die VR-Bank Marktredwitz besteht hier vielleicht die riesen Chance ihre verlorenen Gelder zurück zu bekommen und zwar nicht über den Sanierungsfonds. Es besteht die Chance die Gelder von Manfred Heger, Reinhold Wolf, Karl Krämer, Horst Pausch, Reiner Loos, Werner Schelter, von den Aufsichtsräten, von Johannes Herzog und Raimund Grothoff und den großen Rest vom Genossenschaftsverband Bayern, zurück zu bekommen. Es besteht sogar die Chance, dass alle Vorstände die Versorgungsansprüche verlieren, die mit eigenen Treueverstößen aufgehoben werden könnten, bis zurück zu Rudolf Heger und noch weiter.

Wir müssen die Vertreterversammlung in Marktredwitz informieren und den Leuten klar machen, dass sie im ganzen Land beobachtet werden. Wenn das nicht hilft, dann braucht es vielleicht sogar von auswärts eine Initiative, die den Mitgliedern hilft die Vertreterversammlung aufzulösen. Zuerst muss man aber die Vertreter der Volksbank Plauen informieren in was für ein schmutziges Spiel ihre Bank mit eingebunden werden soll. Dort wird man dann hoffentlich ähnlich verfahren, wie schon bei den Nachbarbanken in Oberfranken und in der Oberpfalz, wo man sich mit einer Fusion mit Marktredwitz die Probleme nicht ins eigene Haus holen will.

   

Nr. 9

Aus der Organisation

30. März 2008, 13:42 Uhr

Betreff: Wer hat dem genossenschaftlichen Sicherungsfonds die Berechtigung gegeben die IKB zu stützen?

Eintrag Nr. 3422 aus dem Gästebuch zur VR-Bank Makrtredwitz vom 28.03.:

Wie großzügig ist man in Verbandskreisen, wenn man mit fremden Geldern umgeht? Ist der Sicherungsfonds, bei den Banken wird er als Garantierfonds bilanziert, nicht zur Einlagensicherung und zur Institutssicherung da? Haben wir Mitglieder unseren Vorständen und den Verbandsleuten die Genehmigung erteilt satzungsfremde Zwecke zu unterstützen? Wer gibt denen die Legitimation, dass wir die IKB mit mehreren hundert Millionen Euro stützen. Dazu als Link ein Zeitungsartikel mit dem Titel: „Die Aufpasser fühlen sich unschuldig“ (= Link). Wahrscheinlich gerade so unschuldig wie die Aufpasser bei der VR-Bank Marktredwitz. Wenn von der Verteilungsaktion der Körperschaftsteuerrückführung im Bilanzjahr 2006 1 Million 160 Tausend € bei der VR-Bank in Marktredwitz angekommen sind, obwohl Manfred Heger den Topf auf der Seite seiner RV-Bank schon ziemlich geleert hatte, muss dann eine Bank wie Marktredwitz vielleicht nahe der halben Million für die IKB blechen, weil es oben in Verbandsgremien beschlossen wurde? Wer fragt das Mitglied nach seinen viel umworbenen Vorteilen, wenn wir Gelder entgegen dem Firmenzweck ausgeben entgegen dem Förderungsauftrag, der laut Gesetzesformulierung in der Kommentierung zu § 34 GenG, Rd-Ziffer 12 bis 21 (= Link) laut Randziffer17 unverzichtbarer Bestandteil einer Sorgfaltspflicht von Vorstand und Aufsichtsrat ist? Wo ist hier die Verpflichtung nach der Randziffer 18, Gewinne zur Ausschüttung zu erzielen und den Bestand des Unternehmens zu sichern.

Bestand sichern, heißt das für die VR-Bank Marktredwitz gemäß der anhängenden Karikatur (= Link) den Lebensstandard der Vorstände lebenslang auf höchstem Level zu halten ohne Gewinne und Rücklagenstärkung und Geschäftsstellen und Mitarbeiter abzubauen, wohl nicht?

   

Nr. 8

Aus der Organisation

20. März 2008, 14:27 Uhr

Betreff: Brechen den Genossen die Gewinne ein?

Eine der wichtigsten Jahresabschlussauswertungen bei den Kreditgenossenschaften zeigt einen erschreckenden Trend. In der Erfolgsübersicht (= Link), die die operativen Erträge einer Bank mit dem Verbandsdurchschnitt vergleicht, kommt zutage, dass es gravierende Gewinneinbrüche im normalen Geschäft zu verzeichnen gibt. Als Zielgröße werden die im Jahr 2005 genau getroffene 1,00 % im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzgröße angestrebt. Davon ist man inzwischen weit entfernt und es werden einfach nur noch die alten Zeiten herauf beschworen, wo die Zinskurve angeblich steiler war, aber wahrscheinlich doch eher der Kunde weniger aufgeklärt war und auch weniger Möglichkeiten hatte sich aus den Fängen der Genossenschaftsbanker zu lösen. Die Vermittlung der Einlagen in den Verbund kann in keiner Weise den Rückgang der lebenswichtigen Zinsspanne auffangen. Die dortige Zielgröße von 3,0 % gehört unwiederbringlich der Vergangenheit an. Für das Jahr 2008 ist aus der Vorschaurechnung wieder ein Rückgang heraus gerechnet auf 2,12 % nach 2,22 % im Abschluss 2007.

Mit der Prognose fürs Jahr 2008 mit einem operativen Betriebsergebnis von 0,70 % wäre der Ertragseinbruch in vier Jahren auf bayerischem Sektor sage und schreibe bei 30 %. Wie kann man so etwas verkraften? Da sind keine Investitionen mehr möglich, da darf keine große Belastung aus dem Garantiefonds kommen. Sind Bayerns Kreditgenossenschaften am Rande ihrer Möglichkeiten. Das versteuerte erwirtschaftete Eigenkapital der bayerischen Kreditgenossenschaften liegt laut Verbandsrundschreiben bei 6,2 % an der Bilanzsumme. Werte wie bei der Sparkasse Hof, wo der Vorstand bei sage und schreibe 16 % bei dieser Kennziffer seinen Hut nehmen muss, die sind im Genossenschaftswesen für die zusammenfusionierten Gebilde reinste Utopie. Wahre Problem dürfen auf eine sogenannte Säule unseres Banksystems in Deutschland nicht zu kommen. Die Behinderung mit den internen Strukturproblemen hat den Blick nach vorne verhindert. Die Einflussnahme der Verbände behindert innovative Vorstellungen. Der Behinderer selbst sitzt an der Spitze und hat alles in der eigenen Hand. Prüfung und angebliche Beratung und Interessensvertretung sind unter einem Dach vereint. Unpopulären Bankleitern wird das Leben von der Prüfung schwer gemacht. Steht das gesamte Verbandssystem im Genossenschaftsbereich vor dem Ende? Wird das Ende dieser Strukturen vom Ertragseinbruch eingeleitet?

   

Nr. 7

Der Wegfreimacher

18. März 2008, 13:35 Uhr

Betreff: Das Ende der Großmannsucht

Heute ernten sie was sie gesät haben.

Sie haben die kleinen erfolgreichen Raiffeisenbanken platt gemacht.
Sie haben das ursprüngliche wesentliche Erfolgsmerkmal der Eigenständigkeit jeder einzelnen Raiffeisenbank mit Füßen getreten.
Ihre Prüfer haben dafür gesorgt, dass die Großmannsucht eines GVB zum Verlust dessen geführt hat, was die Raiffeisen- und Volksbanken ausgezeichnet hat:
Die Solidarität untereinander. Und gemeint ist hier nicht die Solidarität unter den einzelnen Banken sondern die Solidarität unter den Menschen die hinter einer Genossenschaftsbank stehen.

Sie haben aus erfolgreichen kleinen Raiffeisenbanken große monströße Gebilde geschaffen, die im Reigen der Großen mitspielen wollen. Dafür war Ihnen kein Mittel zu schade um so weit zu kommen.

Sie haben dafür gesorgt, dass von Ihnen ausgebildete Prüfer, die von der Wirklichkeit, vom wahren Bankgeschäft und dessen Zusammenhänge keine Ahnung haben, diese Banken als Vorstände führen.
Sie haben dafür gesorgt, dass immer mehr solcher künstlich zusammenfusionierten Gebilde immer weniger Gewinn machen.

Sie haben dafür gesorgt, dass die Kreditversorgung der Mitglieder zum Stocken kommt, weil sie der Meinung waren, im internationalen Geschäft mehr zu verdienen als im ursprünglichen Geschäft.
Und sie haben noch nicht gemerkt, dass sie nur als Kanonenfutter gedient haben.

Das Ende der Großmannsucht wird gerade eingeläutet. Die Schuldigen daran wissen was ich meine. Es wird nicht mehr lange dauern.

Das Ende der ehemals sogenannten Gutbanken kommt gerade, aber nicht das Ende der Solidarität untereinander. Dieses wird wieder auferstehen, aber nicht mehr mit dem Namen von Genossenschaftsbanken verbunden sein. Denn diese haben das Erbe von Friedrich Wilhelm Raiffeisen mit Füßen getreten und missbraucht.

   

Nr. 6

Informierter

17. März 2008, 23:51 Uhr

Betreff: Wie schwierig werden die Zeiten für die Genossenschaftsbanken?

So wie in Marktredwitz Johannes Herzog die VR-Bank immer tiefer ins Tal führt, so scheint es mit der gesamten Genossenschaftsorganisation zu gehen. Wie schafft es eine Bankengruppe, die von der Hand in den Mund lebt den dramatischen Einbruch der Erträge zu kompensieren? Die Zinsspanne bricht wirklich dramatisch ein und liegt nun bei 2,22 % an der durchschnittlichen Bilanzsumme. Die Betriebskosten liegen mit nun 2,24 % über der Zinsspanne, das hat es noch nie gegeben. Bei einem Betriebsergebnis von 0,78 % muss man sagen, das Ziel ist total verfehlt. Müssen die Volks- und Raiffeisenbanker Angst um ihren Bestand haben? Was haben die Fusionen der letzten Jahrzehnte bewirkt? Was hat die Einflussnahme der Verbände in die Banken hinein bewirkt? So wie es der Marketingstratege Manfred Heger schon machte, man lobt nur noch das Volumen. Wer in Oberfranken die VR-Bank Hof lobt, der vergisst, dass die Bank im Grunde nicht viel besser da steht als Marktredwitz. Man denkt nicht mal dran an die Eigenkapitalrendite anderer Rechtsformen heran zu riechen.

Reden die Genossenschaftsbanken noch über ihre Zukunft oder haben die Vorstände abgeschaltet und sagen nach uns die Sintflut? Wenn man das Überlegen Leuten wie dem Abteilungsleiter Prüfung Herrn Eberle überlässt, oder dem Bilanzstrategen Eberhard Gschrey im Vorstand, oder einem früheren Staatssekretär als Verbandspräsidenten, dann können wir auf tolle Ideen hoffen, die die Kreditgenossenschaften wieder nach vorne bringen sollen. Man hat die Erträge der letzten 20 Jahre nicht zurück gelegt, man hat sie übers Land verstreut und verbraten. Die Zeiten werden sehr sehr hart werden auf dem genossenschaftlichen Bankensektor. Andere Institutsgruppen sind meilenweit weg.

   

Nr. 5

Insider

8. Februar 2008, 12:12 Uhr

Betreff: Macht der genossenschaftlichen Verbände über das Prüfungsmonopol

Welcher genossenschaftliche Banker erinnert sich nicht an die zweite Hälfte der neunziger Jahre und die ersten Jahre nach dem Jahrtausendwechsel.
Damals hatten viele Genossenschaftsbanken grösste Probleme mit der Menge und dem Volumen notleidender Kredite.
Die DG Bank - Vorgänger der heutigen DZ Bank war praktisch pleite und musste
mit grossen Summen saniert werden.
Alles Vorgänge, die schon einige Zeit zurückliegen und doch ganz offensichtlich
von erschreckender Aktualität.
Schon
Damals wurde in einer erfolreichen Bankenfachzeitschrift das Prüfungsmonopol
als wenig erfolgreich angegriffen. Das war 1996 und ist in der Ausgabe 2.1996 dieser Zeitschrift nachzulesen.
Schon damals wurde die Machtfülle der Verbände angeprangert.
Worte wie Inzucht, Allmacht, erzwungenes Wohlverhalten und Angst vieler Vorstände machten damals die Runde.
Offensichtlich war es auch die Prüfungsqualität an sich, die den Vorgänger des heutigen Präsidenten des BaFin ( Bankenaufsicht ) damals veranlassten,
die Prüfungshoheit in Frage zu stellen. Nur durch eine extreme Erhöhung der
Risikoumlagen konnten Pleiten im Verbund der Volks- und Raiffeisenbanken vermieden werden. Die damaligen Verbandsfürsten mussten zum "Watschenempfang" in Berlin antreten und Besserung geloben.
Sicher hat das Risikomanagement heute eine ganz andere Leistung als vor 10 Jahren.
Offensichtlich - wenn man die Beiträge hier liest - sind aber die Probleme nicht kleiner geworden. Immer noch ist die Leistung der Prüfer in Teilen nach wie vor schlecht.
Wie kann es sein, dass ein Prüfer, der ein Haus prüft anschließend zum Vorstand dieser Bank bestellt wird ?
Das BaFin bleibt aufgefordert, die Verbandsprüfungen in Banken kritisch zu hinterfragen.
Das Genossenschaftsgesetz des Bundes verschafft den genossenschaftlichen Prüfungsinstanzen eine heute nicht mehr zeitgemäße Machtfülle, die schon immer von vielen Vorständen als erdrückend empfunden wurde.
Viele Vorstände lehnen dieses Gesetzeskonzept schon länger ab.
Der Bundesgesetzgeber bleibt aufgefordert hier endlich tätig zu werden und nicht zu warten, bis Europa eine Änderung erzwingt.

   

Nr. 4

Ex-Vorstand

16. Dezember 2007, 14:43 Uhr

Betreff: Ob Frankfurt wohl den GVB auch aufnimmt

Genossenschaftsverband Norddeutschland will mit Frankfurt fusionieren
Auch die Genossenschaftsverbände reagieren auf den Strukturwandel in der Agrarbranche. „Wir haben von unserem Verbandsrat am 11. Dezember 2007 grünes Licht für erste Verschmelzungsgespräche mit dem Genossenschaftsverband Frankfurt erhalten“, bestätigt GVN-Vorstandsvorsitzender Michael Bockelmann. „Die Zielsetzung ist die Stärkung der Kompetenzen und der daraus entstehenden Synergien für die Mitgliedsgenossenschaften.“

Die Gespräche sollen bis zum 31. Dezember 2008 abgeschlossen sein und werden durch die Gremien des Verbandes begleitet, so Bockelmann. Mit mehr als 1.200 angeschlossenen Genossenschaften in acht Bundesländern ist der GVN der mitgliederstärkste und flächenmäßig größte von acht Regionalverbänden in Deutschland.

Die genossenschaftliche Verbändestruktur in Deutschland ist seit längerem in der Diskussion. Bockelmann betonte, dass eine mögliche Fusion mit dem Frankfurter Verband eine zeitgemäße Antwort auf die sich verändernden Anforderungen an die Prüfungsverbände wäre. Erst vor kurzem haben auch die Verbandsräte des Badischen Genossenschaftsverbandes in Karlsruhe und des Württembergischen Genossenschaftsverbandes in Stuttgart Verhandlungen zur Verschmelzung bekannt gegeben.



Die Frage die sich mir stellt lautet, ob Frankfurt den GVB mit seiner menschenverachtenden, machtgierigen und herrschsüchtigen Unterverbandsgruppe "Prüfungsabteilung" auch haben will. Ich glaube eher nicht.

   

Nr. 3

Minnesänger

11. Dezember 2007, 15:39 Uhr

Betreff: Advent Advent ein Lichtlein brennt

Guckst du was passiert.

Bald.

Schöne Bescherung.

   

Nr. 2

Mitglied der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz

23. November 2007, 22:15 Uhr

Betreff: Offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde über das Bundesaufsichtsamt

Anonym, Fichtelgebirgskreis, den 23. November 2007

Bundesministerium für Finanzen
Herrn Minister Peer Steinbrück
über zuständige Dienststelle Dienstaufsicht über die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn


Abschrift an die Fraktionen im deutschen Bundestag und
im bayerischen Landtag, sowie
Petitionsausschüsse des Deutschen Bundestage und des
Bayerischen Landtages
Deutsche Bundesbank Frankfurt am Main
Europäisches Parlament Straßburg


Dienstaufsichtsbeschwerde über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn


Sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Internetseite Wunsiedeler-Kreis.de ist unter Gästebuch, über die VR-Bank Marktredwitz eG ein großer Fundus zur Arbeit dieser Bank mit größten Verdachtsmomenten für massivste Untreuetatbeständen zum Schaden für die Bank und ihre Kunden und Mitglieder, die Region aber auch für das Land Bayern und die Bundesrepublik Deutschland aufgeführt. Der Initiator dieser Seite würde sicher zur Verfügung stehen, um wesentliche Punkte heraus zu arbeiten.

Nach meiner Ansicht unterstützt dabei auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durch Duldung und Unterlassung ihrer Aufsichtspflicht diese Vorgänge. Damit einher gingen sicher auch massivste Steuerverkürzungen durch die Bank, die darin gipfelten, dass die Bank selbst in ihren Lageberichten erklärte notwendige Wertberichtigungen nicht vorgenommen zu haben. Auch diese Tatsache wird auf der Internetseite hinlänglich aufgezeigt. Mit der Unterlassung dieser Wertberichtigungen zur rechten Zeit und der Verschiebung in andere Steuerperioden könnten Millionenbeträge an Steuer verkürzt worden sein, was sicherlich dringend einer Überprüfung bedarf.

Nun wurde aber mit heutigem Datum auf dieser Seite aufgezeigt, dass vor zwei Jahren den Mitgliedervertretern eine Entscheidung zum Regressanspruch gegen einen Vorstand der Bank auf der Vertreterversammlung vorgelegt wurde. Dabei hat der Aufsichtsrat die Tatsachen dermaßen gedreht, dass der Eindruck entstehen musste, dass die Schadenssumme 1,1 Mio. € betrug, die Tatsache dürfte aber sein, dass es dagegen wahrscheinlich 2,6 Mio. € an Schaden waren. Der Aufsichtsrat hat den Teil, an dem er zuerst durch Zustimmung vielleicht grundlegend selbst beteiligt war mit wahrscheinlich 1,4 Mio. €, der Versammlung gegenüber nicht genannt und somit vorzugaukeln versucht eine Verfehlung des Vorstandes hätte nur die Spitze des Verlustsumme, die genannten 1,1 Mio. €, betragen. Dabei dürfte jedoch der Gesamtschaden auch im Gesamten als Dienstpflichtverletzung und Untreuetatbestand nach dem StGB § 266 gesehen werden. Die Handlungsweise des Aufsichtsrates gegenüber der Vertreterversammlung dürfte damit begründet sein, dass der Aufsichtsrat selbst wegen des massiven Verletzung von Kontrollpflichten für den gesamten Betrag ebenfalls die Sorgfaltspflichten verletzt haben dürfte und damit in Haftungsverpflichtung stehen dürfte und auch im Anbetracht des § 266 StGB schwer im Feuer stehen dürfte.

Die Initiatoren des Wunsiedeler Kreises haben auf vielfältige Weise auch die Bundesanstalt über diese Tatsachen umfassend informiert. So liegt dem BaFin auch das Protokoll der ominösen Vertreterversammlung vom 30.06.2005 der Bank vor, oder das BaFin hatte vielfach die Möglichkeit auf Hinweise hin, dieses Protokoll im Internet komplett einzusehen. Wie nun heute auf der Internetseite aufgezeigt wurde, liegt der Verdacht sehr sehr nahe, dass über die Reduzierung der Schadenssumme und ein falscher Vortrag der Vorgänge Strafvereitlung betrieben werden sollte und eigene Verantwortlichkeiten nicht aufgezeigt werden sollten. Über das ganze Ausmaß jedoch weiß der Genossenschaftsverband Bayern über seine gesetzliche Prüfung vollständig bescheid. Ebenso muss das BaFin über die Prüfungsberichte ebenfalls im Detail über diesen angesprochen Kreditfall informiert sein, also auch über die tatsächliche Höhe des entstandenen Schadens bei der Genossenschaft. Beide Institutionen, also auch das BaFin haben jedoch nichts dagegen unternommen, dass gegenüber den Vertretern der Bank irreführende Zahlen vorgetragen wurden, die dem Schadensausmaß und der Nennung der Ursachen nie gerecht wurden. Wenn sie die Internetseite anschauen, werden sie Unmengen an hinterlegten Unterlagen einsehen können, die Ihnen selbst zu einer Entscheidungsfindung verhelfen würden.

Ich teile die Vermutung, dass über das Einsetzen des früher bei der Bank tätigen gesetzlichen Prüfers als heutiger Vorstand weitgehende Interessenkollisionen im Widerspruch zur geforderten Unabhängigkeit in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) eingetreten sind und dies beabsichtigt auch so gesteuert worden sein kann mit Wissen und Billigung des BaFin. Ich beantrage die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht offiziell zu rügen, die Angelegenheit im Rahmen der Dienstaufsicht zu überprüfen und Maßnahmen gegen verantwortliche Personen einzuleiten und gleichzeitig für die gesetzeskonforme Information der Mitglieder und Vertreter bei der betroffenen Bank zu sorgen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 1

Ex Vorstand

22. November 2007, 22:56 Uhr

Betreff: Endlich

Ich finde es gut dass Ihr endlich auch ein Diskussionsforum zum Genossenschaftsverband Bayern einrichtet.

Ich rufe alle Exkollegen, Kollegen, Prüfer und Exprüfer auf hier ihre Meinung zum GVB reinzuschreiben.

Ich rufe alle auf die Machenschaften einer Prüfergilde um Frankenberger und Hilkenbach offenzulegen.

Ich rufe alle Vorstände auf hier mitzuteilen wie sie aus ihren Amt gedrängt wurden, wie ihre Bank totgeprüft wurde und was die Prüfer alles angestellt haben um sie mundtot zu machen.

Ganz besonders interessant wird es natürlich, wenn Nachfolger im Vorstandsamt ein ehemaliger Prüfer geworden ist.

Ich bin überzeugt, es wird lauter interessante Beiträge geben.

sie haben es so gewollt.

   

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