Betreff: BeratungsprotokollHallo Wunsiedler Kreis und alle Bankkunden,
Ich bin mal gespannt wie unsere Bank dieses Gesetz zum Schutze der Verbrauch umsetzt. Passt echt auf,ich bin mal von einer anderen Bank schlecht beraten worden, habe geklat und habe gewonnen. Bei einem Verlust mit Wertpapieren ist ganz ganz oft die Dokumentation falsch sagte mir ein Anwalt.
Ab dem 1. Januar 2010 besteht eine Protokollpflicht für Anlageberatungen. Das Protokoll beinhaltet den Anlass der Anlageberatung, die Dauer des Gesprächs, Informationen über die persönliche Situation des Kunden und die im Gespräch vorgestellten Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen, die wesentlichen Anliegen des Kunden mit einer Gewichtung, den Verlauf des Gesprächs und die Gründe für eine ausgesprochene Empfehlung.
Ich bin mal gespannt ob das alle Banken so umsetzen.
Das Protokoll soll dem Schutz der Verbraucher dienen. Dieser Schutz kann aber nur funktionieren, wenn Sie das Protokoll gründlich prüfen, bevor Sie ein Anlageprodukt erwerben.
Deshalb: Lesen Sie die Unterlagen durch, die Ihr Bankberater Ihnen aushändigt. Und bestehen Sie auf Änderungen, wenn Ihnen Unstimmigkeiten auffallen oder der Inhalt des Protokolls nicht dem Gesprächsverlauf entspricht. Wird Ihre persönliche Situation anders dargestellt, als Sie sie geschildert haben? Stimmen die protokollierten Anlageziele nicht mit Ihren Vorgaben überein? Können Sie die Begründung für die Empfehlung eines Produktes nicht nachvollziehen? Dann weisen Sie Ihren Berater darauf hin.
Wissen sollten Sie auch: Im Gesetz ist nicht vorgesehen, dass Sie als Verbraucher das Protokoll unterzeichnen. Verpflichtend ist nur die Unterschrift des Beraters. Besteht Ihre Bank trotzdem auf einer Unterschrift, dann dient das nicht dem Schutz des Anlegers - sondern der Absicherung der Bank. Die Bank wird Ihre Unterschrift in einer eventuellen Auseinandersetzung wegen Falschberatung nämlich so deuten wollen, als hätten Sie den Inhalt des Protokolls damit anerkannt.
Denken Sie daran, dass Sie ein Rücktrittsrecht haben, falls Sie ein Anlagegeschäft telefonisch abgeschlossen haben und das Protokoll nicht vor dem Abschluss des Geschäftes erhalten. In diesem Fall können Sie noch eine Woche nach Erhalt des Protokolls von dem Geschäft zurücktreten. Dieses Rücktrittsrecht gilt aber nur, wenn das Protokoll inhaltlich falsch oder unvollständig ist - es ist kein uneingeschränktes Widerrufsrecht wie bei anderen Fernabsatzgeschäften. Trotzdem: Sollten Sie Streit mit Ihrer Bank bekommen, weil Sie von einem Geschäft zurücktreten, dann muss die Bank beweisen, dass das Protokoll korrekt war - nicht Sie als Kunde.
Für Beratungsgespräche, in denen es nicht um Wertpapiere geht, ist weiterhin kein Beratungsprotokoll vorgeschrieben. Tagesgeldkonten oder Festgeld-Angebote sind also nicht von der Protokollpflicht betroffen.
Grundsätzlich gilt: Gerade bei wichtigen Beratungsgesprächen sollten Sie sich nicht auf das Protokoll alleine verlassen. Nehmen Sie einen Zeugen mit zur Bank, der bei möglichen Streitigkeiten im Nachhinein Ihre Sicht der Dinge bestätigen kann. Achten Sie aber darauf, dass Ihr Zeuge nicht mit Ihnen Vertragspartner wird. Wenn Sie Ihren Ehegatten als Zeugen mitbringen, dann sollte dieser also nicht gemeinsam mit Ihnen das Geschäft abschließen. In diesem Fall kann er nämlich kein Zeuge mehr sein.
Am besten sind Sie für Beratungsgespräche gewappnet, wenn Sie sich schon zu Hause gründlich darauf vorbereiten. Auf verbraucherfinanzwissen.de haben wir dafür eine Checkliste zur Geldanlageberatung erarbeitet.
Sollte Ihre Bank Ihnen kein Beratungsprotokoll aushändigen, dann verstößt die Bank gegen das Gesetz. Für Sie als Verbraucher ergeben sich dadurch keine rechtlichen Nachteile. Sie können den Gesetzesverstoß aber der Verbraucherzentrale NRW melden - zum Beispiel über das Finanzforum auf Verbraucherfinanzwissen.de. Die Verbraucherzentrale kann dann rechtliche Schritte gegen die Bank einleiten.
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Geldanlage: Checkliste zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch
Wegweiser auf der Strecke zur Anlage-Entscheidung
Geld anzulegen, ist heutzutage aufgrund der vielfältigen und komplizierten Anlagemöglichkeiten nicht mehr so einfach wie früher. Die Finanzkrise des Jahres 2008 mit dem Beispiel der Lehman-Zertifikate hat gezeigt, dass bei einer Fehlinvestition sogar ein Totalverlust möglich ist. Und sie hat deutlich gemacht, dass eine vom Verbraucher erwartete und vom Berater, dem man vertraut hat, vielleicht sogar als sicher angepriesene Geldanlage in Wahrheit ein Verlustgeschäft sein kann.
Eine Fehlinvestition ist nicht nur ärgerlich, sondern kann Sie viel Geld kosten und Ihre Ziele gefährden. Die Checkliste ist ein wichtiges Element im Rahmen der folgenden dreistufigen Navigation, die Ihnen hilft, sich richtig zu entscheiden.
1. Schritt: Wie können Sie sich auf das Gespräch vorbereiten?
Nehmen Sie sich die Zeit, vor dem Termin die Checkliste auszufüllen. Diese Zeit ist gut investiert. Die Checkliste verdeutlicht Ihnen ihre finanzielle Situation und hilft dem Berater, ein zu Ihren Zielen passendes Produkt zu finden.
Informieren Sie sich anhand von geeigneten Ratgebern zum Thema Geldanlage. Solche Ratgeber sind zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale erhältlich.
Wenn möglich, nehmen Sie zum Gespräch einen unabhängigen Zeugen mit.
Kontaktieren Sie zuverlässige Freunde, Bekannte und Verwandte, die im Bereich Geldanlage über das relevante Fachwissen verfügen, um Ihnen wertvolle Hinweise zu geben.
2. Schritt: Wodurch zeichnen sich seriöse Berater vor allem aus?
Der Berater erläutert Ihnen seinen rechtlichen Status und die sich daraus ergebende Haftung.
Es geht im Gespräch vornehmlich um Ihre Ziele, nicht um Produkte.
Der Berater berücksichtigt Ihre finanzielle Gesamtsituation.
Ihre Risikobereitschaft aufgrund Ihrer Präferenzen wird detailliert erfragt.
Die Empfehlung eines Produkts erfolgt auf Basis Ihrer Ziele und Präferenzen.
Es wird kein Produkt angeboten, das eine hohe Renditechance besitzt und trotzdem sicher sein soll.
Sie werden aufgeklärt, wann Sie (vorzeitig) über Ihr Geld verfügen können.
Ihnen werden verschiedene Alternativen angeboten.
Sie werden nicht unter Zeitdruck gesetzt.
Die Kosten des Produkts werden Ihnen erläutert.
Der Berater händigt Ihnen schriftliche Unterlagen aus.
3. Schritt: Wie treffen Sie die richtige Entscheidung?
Unterschreiben Sie keinesfalls sofort.
Holen Sie immer mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese.
Nehmen Sie grundsätzlich Abstand von einem Geschäftsabschluss, wenn Sie das Produkt nicht verstehen (ein Produkt verstehen Sie dann, wenn Sie es selber erklären können!), vom Produkt nicht vollständig überzeugt sind oder dem Berater nicht vertrauen.
Holen Sie eine unabhängige Meinung ein, wenn Sie unsicher sind. Sie können eine Produktempfehlung zum Beispiel in der Beratung der Verbraucherzentrale überprüfen lassen.
Achten Sie darauf, dass der Berater die Inhalte der von Ihnen ausgefüllten Checkliste berücksichtigt.
Lassen Sie sich bestätigen - zum Beispiel durch einen Stempel der Bank -, dass Sie dem Berater die Checkliste vorgelegt haben. Natürlich darf sich der Berater gerne eine Kopie Ihrer Checkliste machen.
Behalten Sie auf jeden Fall die Checkliste im Original und bewahren Sie sie bei den Vertragsunterlagen auf.
Denken Sie daran: Es geht es um Ihr Vermögen und Ihre finanzielle Zukunft. Je wichtiger die Entscheidung ist, desto mehr Zeit sollten Sie sich nehmen.
Rechtslage: Was sich zum 1. Januar 2010 ändert
Ab dem 1. Januar 2010 besteht eine Protokollpflicht für Anlageberatungen. Das Protokoll beinhaltet den Anlass der Anlageberatung, die Dauer des Gesprächs, Informationen über die persönliche Situation des Kunden und die im Gespräch vorgestellten Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen, die wesentlichen Anliegen des Kunden mit einer Gewichtung, den Verlauf des Gesprächs und die Gründe für eine ausgesprochene Empfehlung.
Was bedeutet das für Sie?
Durch die gesetzliche Regelung ist in Zukunft eine Fehlberatung grundsätzlich leichter zu beweisen. Verbraucher sollten aber hier Vorsicht walten lassen. Banken haben natürlich kein Interesse daran, für eine Falschberatung in die Haftung genommen zu werden. Daher ist es wichtig, dass Verbraucher dieses Beratungsprotokoll ganz genau lesen und Unrichtiges oder Ungenaues umgehend schriftlich beanstanden. Sonst kann es zum Beispiel passieren, dass im gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsprotokoll eine andere Risikobereitschaft dokumentiert wird, als vom Verbraucher im Gespräch angegeben wurde. Dies könnte im Ernstfall fatale Konsequenzen haben.
Fazit: Damit das ab dem 1. Januar 2010 gesetzlich vorgeschriebene Beratungsprotokoll für den Verbraucher eine Chance und kein Risiko ist, ist es wichtig, dies im Detail zu lesen und wenn nötig zu bemängeln.
Hier findet ihr eine Checkliste einfach mitnehmen zum nächsten Gespräch und dann schaut mal wie blöd der Bänke schauen kann.