Diskussionen zum Genossenschaftsverband Bayern

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Nr. 95

Minnesänger

27. Juli 2015, 18:04 Uhr

Betreff: Wenn es windstill ist, nicht verzagen

Es ist die Ruhe vor dem Sturm

   

Nr. 94

ICH

25. Juni 2015, 21:56 Uhr

Betreff: hiegschmasst hadder

Zuerst das
http://www.welt.de/regionales/bayern/article141538689/Genossenschafts-Chef-Goetzl-laesst-Amt-ruhen.html

und dann das:

http://www.topagrar.com/news/Home-top-News-Goetzl-und-GVB-beenden-Zusammenarbeit-1938212.html

Ein Lied zum Abschied hier klicken

Wer wohl der Nächste ist?

   

Nr. 93

Ich

3. Juni 2015, 14:12 Uhr

Betreff: Ist schon seltsam

Sämtliche Medien sind voll von Meldungen über die FIFA und Sepp Blatter.
Aber niemand berichtet über den GVB und Dr. h.c. Götzel

Seltsam, oder?

   

Nr. 92

Minnesänger

23. Mai 2015, 08:47 Uhr

Betreff: Na sowas aber auch

Genossenschaftsverband Bayern im Staatsanwaltschafts-Visier

Der Genossenschaftsverband Bayern ist ins Visier der Münchner Staatsanwaltschaft geraten. Vor wenigen Tagen habe es Durchsuchungen in den Büros gegeben, sagte ein Sprecher des Verbandes am Freitag und bestätigte damit einen Bericht der Passauer Neuen Presse. Nach Informationen der Zeitung steht der Verdacht der Untreue im Raum. Die Staatsanwaltschaft war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Der Genossenschaftsverband vertritt die Interessen der genossenschaftlichen Unternehmen in Bayern, darunter die Volks- und Raiffeisenbanken, und gehört zu den größten Wirtschaftsverbänden im Freistaat.



http://www.focus.de/regional/muenchen/banken-genossenschaftsverband-bayern-im-staatsanwaltschafts-visier_id_4701159.html

http://www.sueddeutsche.de/bayern/genossenschaften-verdacht-der-untreue-1.2491517

http://www.pressreader.com/germany/muenchner-merkur/20150523/281698318337275/TextView

   

Nr. 91

Auch Genosse i.R.

21. März 2015, 18:29 Uhr

Betreff: Zieht euch warm an

Es wird langsam kälter

   

Nr. 90

Genosse i.R.

17. Dezember 2014, 10:29 Uhr

Betreff: Zum Nachdenken

Der Schlüssel zu allem ist Geduld. Nicht durch Aufschlagen, sondern durch Ausbrüten wird aus einem Ei ein Küken. (chin. Sprichwort)

   

Nr. 89

Genossenschaftler

10. November 2014, 16:59 Uhr

Betreff: Zur Information

„Nur der Zweck bestimmt die Rechtsform und die Rechtsform folgt dem Zweck!

Denkt mal darüber nach. Intensiv, aber nicht mehr zu lange!

   

Nr. 88

Genosse i.R.

11. August 2012, 14:05 Uhr

Betreff: zu: WO BLEIBT DIE STAATSAUFSICHT

Die vom gesetzlichen Prüfungsverband angestellten Prüfer sollen, wie das Gesetz ausdrücklich vorschreibt, im genossenschaftlichen Prüfungswesen ausreichend vorgebildet und erfahren sein. Diese Vorschrift ist zwingend, da nur hierdurch die Funktion der Geschäftsführungsprüfung erfüllt werden kann. Die Staatsaufsicht hat dieses Erfordernis zu überwachen, sei es durch Auflagen gemäß § 64a GenG, sei es gegebenenfalls durch Entzug des Prüfungsrechts.

(Übrigens: Trifft eigentlich auf den/die dafür zuständigen Beamten im Bayerischen Wirtschaftsministerium auch die persönliche Haftung für Unterlassung zu? )

   

Nr. 87

Exvorstand

11. August 2012, 10:53 Uhr

Betreff: Wo bleibt die Staatsaufsicht

Aus dem Genossenschaftsgesetz (zum Nachprüfen hier klicken )
[bild=GenG20(pic_196.jpg)]

Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 28. Mai 2009, wurde das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) vom 25. Mai 2009 verkündet. Von den Änderungen war auch das Genossenschaftsgesetz (GenG) betroffen.
Neben anderen Änderungen wurde der § 20 (Ausschluss der Gewinnverteilung) um den folgenden Satz erweitert:
Die Satzung kann ferner bestimmen, dass der Vorstand einen Teil des Jahresüberschusses, höchstens jedoch die Hälfte, in die Ergebnisrücklagen einstellen kann.

Dem Rundschreiben eines Genossenschaftsverbandes an seine Mitgliedsgenossenschaften ist dazu folgendes zu entnehmen:
„Hier geht es um die Frage, ob dem Vorstand von der Generalversammlung über die verpflichtend nach der Satzung der Genossenschaft den Ergebnisrücklagen zuzuführenden Beträge hinaus, die Kompetenz eingeräumt werden soll, weitere Beträge in die Ergebnisrücklagen nach seinem Ermessen einzustellen.
Mit dieser Ergänzung wird klargestellt, dass der Vorstand ohne eine entsprechende Satzungsregelung nicht befugt ist, einen weiteren Teil des Jahresüberschusses in Ergebnisrücklagen einzustellen. Selbst wenn eine solche Satzungsregelung besteht, ist der Betrag, den der Vorstand in die Ergebnisrücklagen nach eigenem Ermessen einstellen kann, auf die Hälfte des Jahresüberschusses beschränkt.
Soweit eine entsprechende Ermächtigung für den Vorstand bereits in der Satzung enthalten ist, jedoch ohne eine Begrenzung auf den hälftigen Jahresüberschuss, ist eine Anpassung der Satzung vorzunehmen.“


Den Jahresabschlüssen 2010 und 2011 der überwiegenden Mehrzahl bayerischer Volks- und Raiffeisenbanken ist zu entnehmen, dass vorab dem Jahresüberschuss Beträge entnommen und in die Rücklagen eingestellt wurden, die viel viel höher sind als 50% des Jahresüberschusses. Sämtliche Jahresabschlüsse wurden vom gesetzlichen Prüfungsverband geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Wenn jedoch nur die Hälfte des jeweiligen Jahresüberschusses den Rücklagen vorab zugewiesen werden darf, warum wurde trotzdem der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt?
Es ist ja wirklich zu fragen, wozu es Gesetze gibt, wenn sich vor allem nicht derjenige daran hält, der vom Gesetzgeber extra mit Monopolstellung dafür eingesetzt wurde zu überprüfen und streng darauf zu achten, dass die Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes von den Genossenschaften beachtet werden.
Wo bleibt eigentlich die Staatsaufsicht ?

   

Nr. 86

Georg Scheumann  [ Homepage ]

9. August 2012, 11:31 Uhr

Betreff: Mogelpackung -Wo Genossenschaftsbank draufsteht sollte auch Genossenschaft drin sein- ist erschienen

Die „eingetragene Genossenschaft“ ist eine Rechtsform deren Herkunft aus dem wirtschaftlichen Verein stammt.
Anders als eine Kapitalgesellschaft wie AG oder GmbH hat sie nicht die Aufgabe das eigene Gesellschaftskapital im Interesse ihrer Eigentümer zu mehren, sie hat vielmehr die Aufgabe ihre Eigentümer, die Mitglieder, zu fördern und deren Vermögen zu vermehren.
Diese Ausrichtung auf die unbedingte Förderung der Mitglieder ist bei der Gruppe der Kreditgenossenschaften, also bei den Volks- und Raiffeisenbanken, schon lange in Vergessenheit geraten. Statt Mitgliederförderung ist Gewinnmaximierung das höchste Ziel. Das Geschäft mit Nichtmitgliedern ist zum Hauptzweck geworden, die Mitglieder werden nur noch als notwendiges Übel betrachtet. Eine Förderung der Mitglieder findet nicht mehr statt.
Im Buch wird einerseits aufgezeigt wie sehr die Mitglieder dumm und klein gehalten werden, andererseits wird auch dargestellt, welchen Auftrag die "eingetragene Genossenschaft" wirklich hat.
Da die Genossenschaftsbanken diesen Auftrag schon lange nicht mehr erfüllen, wird auch darauf eingegangen, wie die Mitglieder als Eigentümer der Bank dies ändern können.
Bezugsmöglichkeit: direkt hier [bild=Mogel(pic_195.jpg)]

   

Nr. 85

Exvorstand

26. Mai 2012, 20:32 Uhr

Betreff: Armer GVB

Wird das eine Gaudi,
vor allem wenn dann die Vergleichsabschlüsse und Kreditnachlässe der Bank publik werden und die Mitglieder darüber ausführlich informiert werden.

   

Nr. 84

Exvorstand

24. Mai 2012, 11:21 Uhr

Betreff: Lieber GVB

Es tut gut zu sehen, wie sehr eurem Verein angeschlossene Genossenschaftsbanken die Rechtsform eG mit Füßen treten.

Denn gerade was zur Zeit bei der VR-Bank F. abläuft ist das Premiumfutter auf das die Medien warten.
Und die beste Möglichkeit den Grundauftrag einer Genossenschaft und den Auftrag des Pflichtprüfungsverbandes wirksam an die Öffentlichkeit zu bringen.

Den Vorständen dieser VR-Bank gebührt die große goldene Ehrenmedaille aus dem Fundus der Totengräber der Genossenschaftsidee.

Ganz herzlichen Dank an die beiden Vorstände dieser Bank für die gelieferte Steilvorlage.

   

Nr. 83

Exvorstand

16. Mai 2012, 10:22 Uhr

Betreff: Es wird eng meine Herren

"Zur Haftung eines Wirtschaftsprüfers wegen Beratungsfehlern im Zusammenhang mit der Verschmelzung zweier Gesellschaften" hat der BGH Recht gesprochen.
Hier zum Nachlesen: Urteil III ZR 224/10 vom 19.04.2012.

Na denn, zieht euch warm an.

   

Nr. 82

Anonymus

8. Mai 2012, 10:14 Uhr

Betreff: Das Hauptargument um Fusionen durchzusetzen

Hier ist treffend zu hören und zu sehen mit welchen Methoden Mitglieder für eine Fusion vorbereitet werden.

Die Gefügigmachung der Lemminge

   

Nr. 81

Anonymus

8. April 2012, 18:44 Uhr

Betreff: Herzlichen Dank

Ich muss leider anonym bleiben, danke aber von Herzen für die Information. Haben Sie Informationen welcher Verband dabei sinnvoll wäre.

Wie kann man sich mit euch in Verbindung setzen. Ich habe auch noch Fragen zu einer bevorstehenden Fusion.

Kommentar:
Bitte per Email melden. Wir haben eine Liste aller Genossenschaftsverbände.

   

Nr. 80

Minnesänger

7. April 2012, 00:49 Uhr

Betreff: Mitgliedschaft beim Genossenschaftsverband Bayern

Diese Information kann für manche Vorstände von Genossenschaftsbanken in Bayern wichtig sein, vor allem wenn der GVB mal wieder meint eine Fusion durchdrücken zu müssen:

Es besteht auch für Genossenschaftsbanken in Bayern die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft. Jede Genossenschaftsbank kann also zusätzlich zur Mitgliedschaft im GVB auch noch einem anderen Genossenschaftsverband (und davon gibt es übrigens viele) angehören.
Beschlossen wird die zusätzliche Mitgliedschaft von Vorstand und Aufsichtsrat.
Von welchem Genossenschaftsverband die Genossenschaftsbank dann geprüft werden soll muss die General-/Vertreterversammlung beschließen. Aber dazu braucht es ja auch nur einen Vorschlag von Vorstand bzw. Aufsichtsrat.

Wer vorstehendes nicht glaubt sollte sich beim ehemaligen Chefsyndikus des GVB erkundigen und unter Hinweis auf § 54 GenG danach fragen.
Oder sich dessen Genossenschafts-Handbuch zulegen.

   

Nr. 79

Minnesänger

10. März 2012, 15:30 Uhr

Betreff: Eine schlechte und eine sehr gute Nachricht

1. die schlechte Nachricht
Die vergangenen 60 Jahre stand die Dezimierung der Anzahl der Volks- und Raiffeisenbanken im Fokus des Genossenschaftsverbands Bayern.
Mehr als 3.000 Genossenschaftsbanken wurden mittels tatkräftiger Mithilfe des Genossenschaftsverbands Bayern bis Ende des Jahres 2011 auf gerade noch 296 Genossenschaftsbanken durch Fusionen reduziert.


2. Die gute Nachricht
60 Jahre hat der Genossenschaftsverband Bayern benötigt um die Wahrscheinlichkeit auf über 95% zu erhöhen den Ast abzusägen, auf den er selbst sitzt.
Für gerade noch 296 Banken benötigt man keinen eigenen Prüfungsverband mehr, denn wenn es der Genossenschaftsverband Bayern früher geschafft hat, mehr als 3.000 Mitgliedsbanken in Bayern zu prüfen, dann wird es wohl auch ein einziger deutschlandweiter Genossenschaftsverband schaffen, die in ganz Deutschland im Jahr 2011 noch vorhandenen ca. 1.100 Genossenschaftsbanken zu prüfen.


Gott sei dank dann ist's vorbei mit der Müchner Besserwisserei.

   

Nr. 78

Genossenschaftler

21. Februar 2012, 14:08 Uhr

Betreff: Feiertag

Der 28 Mai sollte ja seit 1999 eigentlich als Feiertag in die Geschichte der Genossenschaftsverbände und des BVR eingehen.

Was das Wort "eliminieren" in einem Protokoll doch alles hergibt.

Schau mer mal, was daraus noch wird.

   

Nr. 77

Ein wahrer Genosse

13. Februar 2012, 17:48 Uhr

Betreff: Fusion

Es wäre ja in Zusammenhang mit einer Fusion wirklich mal interessant zu klären, ob einerseits Vorstand bzw. Aufsichtsrat der Bank und anderseits der begutachtende Prüfungsverband ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllt haben. Denn wie kann eine Fusion laut GVB Gutachten mit den Belangen der Mitglieder vereinbar sein, wenn nicht einmal das wichtigste Gebiet der genossenschaftlichen Pflichtprüfung vom GVB geprüft wurde. Und vor allem auch ob an den Generalversammlungen darüber später den Mitgliedern ausführlich Bericht erstattet wurde ob überhaupt - und falls ja, vor allem wie - der Vorstand den Förderauftrag erfüllt hat.
Und nur nebenbei erwähnt: Förderungszweckwidrig handelt der Vorstand dann, wenn er nicht den Erwerb und die Wirtschaft der Mitglieder fördert, sondern statt dessen ausschließlich durch Dividendenausschüttung die Mitglieder wie Kapitalgesellschafter begünstigt

Denn wie können Mitglieder einer Fusion zustimmen wenn sie vorher jahrelang nicht darüber informiert wurden ob der Vorstand seine Geschäfte wirklich und ausschließlich nach genossenschaftlicher Zielsetzung ausgeführt hat und stets immer nur die Förderung seiner Mitglieder - und zwar nur der Mitglieder - im Sinn gehabt hat.

Nachdem eine Genossenschaft ja eigentlich keine Gewinne machen muss, sondern die direkte Förderung der Mitglieder im Vordergrund zu stehen hat, frage ich mich ja wirklich, wie durch eine Fusion eine bessere Förderung der Mitglieder stattfinden kann.

Wenn man nach einer Fusion jedoch eine Vertreterversammlung einführen kann, dann wird es freilich besser, denn dann braucht man nicht mehr vielen vielen kritischen einzelnen Mitgliedern Rede und Antwort stehen, sondern nur nach einer Handvoll Vertreter. Und die fragen nicht soviel, ganz besonders nicht wenn sie selbst Kredit von dder Bank erhalten haben.

   

Nr. 76

Ein Genosse

13. Dezember 2011, 15:27 Uhr

Betreff: Nicht mehr lange

Der Stein der ins Rollen gekommen ist schlägt bald mit verheerender Wucht ein.

   

Nr. 75

Nordlicht

17. Mai 2011, 11:06 Uhr

Betreff: Satzungsänderungen wg. Basel III?

Eine Welle von Satzungsänderngen rollt über das Land. Diese Satzungsänderungen werden von den in rechtlichen Dingen zumeist unerfahrenen Vorständen und Aufsichtsräten vom Prüfverband oder Bundesverband übernommen.

Nachfolgend dazu ein Muster, das aber bundesweit identisch benutzt wird.(Hervorherbung durch den Autor):

"Basel III definiert den Begriff des sogenannten „harten Kernkapitals“ neu und schreibt vor, wie viel hartes Kernkapital vorzuhalten ist, um Risiken abzusichern. Hartes Kernkapital darf künftig weder kündbar noch rückzahlbar sein.
Die Geschäftsguthaben einer Kreditgenossenschaft gehören seit jeher zu ihrem harten
Kernkapital. Da Geschäftsguthaben einer Genossenschaft rückzahlbar sind, hätte Basel III zur Folge, dass sie von der Bankenaufsicht nicht mehr als Kernkapital angesehen werden. Das heißt, Geschäftsguthaben würden dann künftig als Fremdkapital behandelt. Das wollen und dürfen wir nicht zulassen! Deshalb müssen wir jetzt handeln.
Was können wir tun? Eine Sonderregelung, die unsere Verbände in zähen Verhandlungen in Basel erreichen konnten, zeigt den Weg. Denn in Basel III wird an einer entscheidenden Stelle den Besonderheiten von Genossenschaften Rechnung getragen. Im Regelwerk ist nämlich bestimmt, dass Geschäftsguthaben einer Genossenschaft dann weiterhin als hartes Kernkapital gelten sollen, wenn deren Rückzahlung theoretisch verweigert werden kann.
Das heißt also: Wenn wir diese Spezialregelung für Genossenschaften durch eine Änderung unserer Satzung aufgreifen, dann stellen wir auch künftig sicher, dass die Geschäftsanteile hartes Kernkapital bleiben.
Das heißt weiter, dass wir die Satzung so ändern müssen, dass dort die theoretische
Möglichkeit aufgenommen wird, Geschäftsguthaben nicht zurückzuzahlen.
Das Gute dabei ist: Wir erfüllen durch eine kurze Einfügung in die Satzung die Forderung von Basel III und trotzdem muss die Raiffeisenbank Weilheim eG von dieser Regelung niemals Gebrauch machen. Denn in der Praxis ändert sich gar nichts. Im Fall des Austritts eines Mitglieds aus der Genossenschaft wird sein Geschäftsguthaben wie jeher ausbezahlt. Selbst in der bisher schlimmsten aller Finanzkrisen ist es uns gelungen, Eigenkapital aufzubauen und bei Kündigungen Genossenschaftsanteilen stets zurückzuzahlen. Insofern ist die Neuregelung rein
theoretischer Natur.
Es entsteht also keinem Mitglied ein Nachteil. Das einzig Neue ist, dass für die Auszahlung künftig die Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich ist. Damit wird der Baseler Forderung nach einer theoretischen Verweigerung der Rückzahlung Rechnung getragen.
Konkreter Änderungsvorschlag unserer Satzung:
§ 10 Auseinandersetzung
... (2) Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens;
für die Auszahlung ist die Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich."

Frage: Doch ist damit Basel III abgehakt?

Antwort:
Daran bestehen doch sehr berechtigte Zweifel. Denn, was nützt ein Satzungsänderung, wenn das darüber stehende Genossenschaftsgesetz diese nicht zuläßt oder vorsieht. Und das Gesetz steht über der Satzung! Was dort geregelt ist, kann nicht durch die Satzung ausgehebelt werden. Es können Modalitäten und Fristen geregelt werden, aber die Auszahlung kann nicht verweigert werden. Aber genau das würde jedoch mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung durch den Zustimmungsvorbehalt von Vorstand und Aufsichtsrat möglich. Die Folge wäre die Klage des Mitglieds und der sofortigen Anerkennung des Anspruchs.

Praktisch bedeutet das auch, dass sich die Organe vermischen. Der Aufsichtsrat überwacht nicht mehr nur die Tätigkeit des Vorstands sondern erhält eine eigene direkte Geschäftsführungsbefugnis gegenüber den Mitgliedern. Wer überwacht dann die Tätigkeit des Aufsichtsrats?
Der Bericht über die Tätigkeit des Aufsichtsrats muß entsprechend erweitert werden, denn die meisten Berichte sind häufig völlig nichtssagend und inhaltslos.

Folge: Der Prüfverband wird auch hier wieder mustergültig einspringen und auch diesen Bereich gebührenpflichtig überprüfen.

Schließlich noch die Frage: Wenn sich praktisch nichts ändern soll, dann geben die Beteiligten schon jetzt, zu sich nicht an die Satzung bzw. an Basel III halten zu wollen?
Dann wird die Regelung aus Basel III, die aus gutem Grund dort eingeführt werden soll, praktisch ausgehebelt und widerspricht damit den Vorgaben von Basel III.

Bedenklich ist auch, dass keinerlei Kriterien für die Verweigerung der Zustimmung genannt werden. Es muß nicht mal eine Begründung dafür abgegeben werden. Die Organe entziehen sich damit einer Kontrolle durch die Mitglieder. Warum wird nicht gesagt, dass die Regel erst greifen soll, wenn eine Rate des Kernkapitals bedroht würde. Stattdessen wird eine Generalklausel eingeführt, die der ohne hin schon hohen Willkür (siehe Folgen des Ausschlussen von kritischen Mitgliedern, selbst wenn diese völlig unberechtigt sind und später gerichtlich aufgehoben werden) gegenüber den Mitgliedern eine weitere Möglichkeit eröffnet.

Es zeigt sich hier erneut, dass die Form der Genossenschaft bei Banken erneut an die Grenzen stößt. Einerseits bestehen die Interessen der Mitglieder an der freien Verfügung ihres Vermögens, die andererseits wird die Freiheit durch die aufsichtsrechtlichen Regeln für Banken eingeschränkt. Mal sehen, ob die Bankmitarbeiter ihre neuen Mitglieder über diese eingeschränkte Dispositionsmöglichkeit auch immer schön informieren!!!!

Nachfolgend die entsprechende Regelung des Genossenschaftsgesetz zur Info

§ 73 Auseinandersetzung mit ausgeschiedenem Mitglied
(1) Nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt eine Auseinandersetzung der Genossenschaft mit dem ausgeschiedenen Mitglied. Sie bestimmt sich nach der Vermögenslage der Genossenschaft und der Zahl ihrer Mitglieder zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft.
(2) Die Auseinandersetzung erfolgt unter Zugrundelegung der Bilanz. Das Geschäftsguthaben des Mitglieds ist vorbehaltlich des Absatzes 4 und des § 8a Abs. 2 binnen sechs Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft auszuzahlen. Auf die Rücklagen und das sonstige Vermögen der Genossenschaft hat das Mitglied vorbehaltlich des Absatzes 3 keinen Anspruch. Reicht das Vermögen einschließlich der Rücklagen und aller Geschäftsguthaben zur Deckung der Schulden der Genossenschaft nicht aus, hat das ehemalige Mitglied von dem Fehlbetrag den ihn betreffenden Anteil an die Genossenschaft zu zahlen, soweit es im Falle des Insolvenzverfahrens Nachschüsse an die Genossenschaft zu leisten gehabt hätte; der Anteil wird nach der Kopfzahl der Mitglieder berechnet, soweit nicht die Satzung eine abweichende Berechnung bestimmt.
(3) Die Satzung kann Mitgliedern, die ihren Geschäftsanteil voll eingezahlt haben, für den Fall der Beendigung der Mitgliedschaft einen Anspruch auf Auszahlung eines Anteils an einer zu diesem Zweck aus dem Jahresüberschuss zu bildenden Ergebnisrücklage einräumen. Die Satzung kann den Anspruch von einer Mindestdauer der Mitgliedschaft abhängig machen sowie weitere Erfordernisse aufstellen und Beschränkungen des Anspruchs vorsehen. Absatz 2 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
(4) Die Satzung kann die Voraussetzungen, die Modalitäten und die Frist für die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens abweichend von Absatz 2 Satz 2 regeln; eine Bestimmung, nach der über Voraussetzungen oder Zeitpunkt der Auszahlung ausschließlich der Vorstand zu entscheiden hat, ist unwirksam.
...

   

Nr. 74

Prof. Dr. rer. phil., Dr. h. c., Dipl.-Ing. Promillekönig S. G.

16. Mai 2011, 19:20 Uhr

Betreff: Titelkomplex

Zum Beitrag 72. Ja, ja, ja, Titel sind für den bayerischen Oberfuzzi ganz besonders wichtig, mal will ja schließlich etwas sein und dazu gehören zu den Großen auch wenn man zum promovieren nicht das nötige Hirnschmalz besitzt. Dann holt man sich die Titel halt hintenrum, gegebenenfalls durch Spenden, aber natürlich nicht aus der eigenen Tasche. Kleiner Hinweis an den Oberfuzzi aus dem Süden: An unseren titelgeilen Oberfuzzi, lass dir doch am besten noch den Titel eines Papstes der anonymen Alkoholiker geben. Dann ist deine Sammlung komplett und die Minderwertigkeitskomplexe kompensiert.

   

Nr. 73

Kritiker

16. Mai 2011, 18:50 Uhr

Betreff: Anspruch und Wirklichkeit: Die Leitsätze der bayrischen VR Banken

Kommentar zu den zehn Leitsätzen
der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken bei der Kundenberatung

1.
Unsere Kunden stehen im Mittelpunkt.
Wir nehmen uns Zeit für unsere Kunden, um sie und ihre Wünsche und Ziele kennenzulernen. Es ist unser Antrieb, das Produkt zu finden, das den Bedürfnissen des Kunden am besten gerecht wird. In der
Beratung zeigen wir Chancen und Risiken möglicher Anlageformen auf. Wir sind erst dann zufrieden, wenn es auch unsere Kunden sind.

...abgesehen von den Zielvorgaben des GVB (Benchmarksystem für VR Banken), und den "Zielvereinbarungen" mit der Union-Investment, der Bausparkasse Schwäbisch Hall, der R+V Versicherung, DZ Bank, easycredit, .....

2.
Unsere Kundenbeziehungen sind langfristig.
Wir streben eine langfristige Begleitung unserer Kunden an. Dazu geben wir Hilfestellung in allen Finanzangelegenheiten, um eine sichere Lebensplanung zu ermöglichen. Jede Lebensphase bringt neue Herausforderungen mit sich. Wir helfen unseren Kunden durch zielgerichtete Beratung, diese finanziell erfolgreich zu gestalten.

... dürfen aber über den genossenschaftlichen Tellerrand nicht hinaus und müssen Verbundprodukte verkaufen...

3.
Unser Erfolg dient unseren Mitgliedern.
Volksbanken und Raiffeisenbanken sind Mitmachbanken. Unsere Kunden identifizieren sich mit dem genossenschaftlichen Geschäftsmodell. Die einzigartige Unternehmensform der Genossenschaft macht die Kunden über die Mitgliedschaft zu Eigentümern ihrer Bank. Dadurch sind unsere Kunden am Erfolg ihrer Bank beteiligt. Das Wohl unserer Mitglieder zu fördern, ist unser täglicher Antrieb.

Das demokratische Verständnis kommt insbesondere bei Listenwahl zur Vertreterversammlung zum Ausdruck. Ein bewusst für Aussenstehende kompliziert gehaltenes Verfahren, damit auch die "Richtigen" ins Gremium gewählt werden.
Ausschüttungen an Mitglieder erfolgen erst, nachdem man Reserven still vom Ergebnis abgezwackt hat. Eine Beteiligung am Unternehmenswert sieht anders aus....


4.
Unsere Kundenbetreuung erfolgt persönlich und vor Ort.
Wir stehen zu unseren Kunden und unserer Region. Als Regionalbanken und typische mittelständische Unternehmen wollen wir die Lebensqualität vor Ort für unsere Kunden verbessern. Deswegen bieten wir eine flächendeckende Finanzinfrastruktur und persönliche Beratung aus einer Hand.

... das stimmt, leider aber mit abnehmender Tendenz

5.
Unser Beratungsansatz ist ganzheitlich und frei.
Genossenschaftsbanken sind Universalbanken und Allfinanzdienstleister aus Tradition. Wir bieten unseren Kunden eine ganzheitliche Finanzbetreuung von A wie Anlageberatung bis Z wie Zahlungsverkehr. Die Vergütungsstrukturen unserer Mitarbeiter sind maßgeblich von festen Tarifgehältern geprägt. Diese Unabhängigkeit gewährleistet im Gegensatz zu vielen anderen Finanzdienstleistern eine freie Beratung.

...ein freier bedarfsgerechter Beratungsansatz berücksichtigt die besten am Markt erhältlichen Finanzprodukte. Sind alle Verbundprodukte Spitze ???
Übrigen Vorstände und viele Führungskräfte werden nicht nach Tarif bezahlt und erhalten neben "Annehmlichkeiten" der Verbundpartner auch stark ergebnisabhängige Tantiemen.


6.
Unsere Produkte sind verständlich.
Das Produkt muss zum Kunden, seinen Bedürfnissen und Zielen passen. Deswegen analysieren wir in jeder Beratung genau den Anlagezweck und die Risikobereitschaft. Dabei sprechen wir die Sprache unserer Kunden. Die verständliche Erklärung unserer Produkte und die Transparenz sind oberste
Gebote. Das Verhältnis von Rendite und Risiko machen wir klar. Wir bieten Leistungen zu fairen Konditionen, die wir offenlegen. Damit unsere Kunden frei und selbstständig entscheiden können.

... Was ist eine Tier-Anleihe, ein Trackerzertifkat, ein Minimax Floater, eine Coboldanleihe ?..... Kostentransparenz ist übrigen gesetzlich vorgeschrieben...

7.
Unser Handeln ist verantwortungsvoll.
Wir bieten unseren Kunden Beraterpersönlichkeiten. Die Mitarbeiter der Volksbanken und Raiffeisenbanken identifizieren sich mit ihren Genossenschaftsbanken. Unsere Mitarbeiter sind unternehmenstreu und erfahren. Das gewährleistet eine gute und verantwortungsvolle Beratung.

...Betriebsblindheit, fehlender Erfahrungsschatz außerhalb der Organisation inklusive...

8.
Unsere Mitarbeiter sind engagiert und kompetent.
Die Mitarbeiter der Volksbanken und Raiffeisenbanken gehören zur genossenschaftlichen Familie. In ihr hat Aus- und Weiterbildung traditionell eine hohe Bedeutung. Sie ist in den Genossenschaftsverbänden
institutionalisiert. Unsere Mitarbeiter nutzen ihr Wissen im Sinne des Kunden. Sie wollen Kunden überzeugen, nicht überreden. Dabei gehen sie ganz individuell auf die Lebenssituation des Kunden ein. Sie sehen in ihm nicht den Verbraucher. Was zählt, ist der Mensch.

...naja wer´s glaubt ist selber schuld...

9.
Unsere Banken sind sicher.
Wir haben uns zum Schutz unserer Kunden in einer Solidargemeinschaft zusammengeschlossen. Durch die genossenschaftliche Institutssicherung werden nicht nur die Kundengelder, sondern der Bestand der Banken selbst geschützt. Deswegen sind die Ersparnisse unserer Kunden und unsere Banken sicher.

...stimmt ! Dieser Fonds wird finanziert mit höheren Sollzinsen und niedrigeren Habenzinsen für Kunden und Mitgleider. Regelmäßig sorgen einzelne VR Banken dafür, dass er nicht zu voll wird - Berliner Volksbank, Kölner Bank, Bamberger Bank, Deutsche Apotheker und Ärzte Bank....

und in der Satzung der Sicherungseinrichtuing steht drin, (genauso wie bei allen Banken) dass ein Rechtsanspruch auf Hilfe nicht besteht.

10.
Unsere Kunden haben das letzte Wort.
Wir legen Wert darauf, dass unsere Kunden die Finanzprodukte vollständig verstehen. Darum bemühen sich unsere Mitarbeiter täglich in jedem Beratungsgespräch. Berater und Kunde sollen sich auf Augenhöhe begegnen. Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken verstehen die
Verbesserung der ökonomischen Bildung aber auch als ihren gesellschaftlichen Arbeitsauftrag. Sie wollen dazu beitragen, das Interesse der Bevölkerung an Finanzfragen zu wecken und wirtschaftliches Allgemeinwissen zu vermitteln. Denn nur wer sich bei Finanzgeschäften auskennt, kann richtige Entscheidungen treffen.

...irgenwie habe ich das in den anderen 9 Leitsätzen schon einmal gelesen.Es mußten wohl unbedingt zehn Leitsätze sein....

   

Nr. 72

Beobachter

16. Mai 2011, 17:49 Uhr

Betreff: Dr. h.c.

Der Präsident, der sich gerne auch mit Dr. ohne h.c. tituliert, darf sich jetzt auch Prof. nennen.

Die Titelinflation nimmt mittlerweile alpenländliche Ausmaße an.

:laola:

   

Nr. 71

Terrminator

30. Januar 2011, 22:00 Uhr

Betreff: Vorschlag zur Güte

Ich möchte folgenden Vorschlag zur Güte unterbreiten:

1. Anschreiben aller Vertreter zwecks Information und späterer Abhaltung einer Vertreterversammlung.
2. Information aller Vertreter über die Verfehlungen des Vorstands bis jetzt und auch aus der Prüferzeit.
3. Information der Vertreter über Schadenersatzansprüche an Vorstand und Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB)
4. Information der Mitglieder über die Umwandlung in eine "Genossenschaftliche Aktiengesellschaft" nach dem Muster der Raiffeisenbank Plankstetten AG (hier klicken)
5. Entscheidung über eine Umwandlung und danach neuer Vorstand und neuer Aufsichtsrat
6. Nach Umwandlung, Einschaltung einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zwecks Überprüfung der Prüfungsberichte des GVB
7. Nach Erhalt des Prüfungsberichts dieser Wirtschaftsprüfungsgesellschaft evtl.straf- und zivilrechtliches Vorgehen gegen den GVB.


Nur so kann Friede einkehren und die Bank wieder in ruhiges Fahrwasser zurückkehren.

   

Nr. 70

Eine ehemaliger aus euren Kreisen

26. September 2010, 23:23 Uhr

Betreff: Empfehlung zum Nachmachen an alle Genossenschaftsbanken in Bayern

Die Raiffeisenbank Plankstetten ist auch nach Umwandlung in eine AG der Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen.

Es geht also doch. Deshalb gilt gleiches Recht für alle anderen umwandlungswilligen oder GVB-Prüfern überdrüssigen Genossenschaftsbanken. Also nur zu ihr Vorstände von Genossenschaftsbanken. Nie war es so einfach wie heute.

Zu euch liebe GVB'ler : Ich kann ja eure Angst verstehen und auch den Schüttelfrost der euch überfällt, wenn ihr euch vorstellt dass immer mehr Genossenschaftsbanken in Bayern in Aktiengesellschaften umwandeln werden. Wenn ihr in die Bedeutungslosigkeit versinkt. Nicht nur bankmäßig sondern noch mehr politisch. (Ihr wisst schon was ich meine und wovon ich rede)
Was passiert, wenn nach einer Umwandlung Vorstände den Mund aufmachen und über eure Machenschaften reden? Und dies auch noch beweisen. Ihr werdet euch wundern, welche Menge an Beweise es gegen euch gibt wenn die Vorstände keine Angst mehr vor euch zu haben brauchen.

Und vor allem: Wenn solch reichlich sprudelnde Einnahmequellen wie die Genossenschaftsbanken versiegen, wer bezahlt dann eure Gehälter, wer bezahlt die vielen vielen Prüfer die dann arbeitslos werden? Wer bezahlt eure Edelpensionäre.
Woher kommt dann das Geld das ihr für euren persönlichen Lebenswandel benötigt.
Aber das hat euch bisher bei Vorständen die ihr glaubtet absägen zu müssen oder bei Vorständen die aus lauter Verzweiflung Suizid begangen haben auch nicht gestört, also stört es uns auch nicht.

Und wenn ihr in die Bedeutungslosigkeit verschwunden seid, dann vergessen wir euch einfach, denn mehr seid ihr nicht wert.

Und vielleicht kommt ihr dann ja auch beim BVR unter, aber das ist fraglich. Denn die werden dann mit dem Bundesverband Deutscher Banken und deren Sicherungseinrichtung verschmelzen. Und dort werdet ihr erst recht nicht gebraucht.

   

Nr. 69

Exvorstand

16. September 2010, 22:31 Uhr

Betreff: Es hat begonnen

Lieber GVB,

mein absoluter Respekt gilt den Vorständen und den Aufsichtsräten der Raiffeisenbank Plankstetten, die den Mut gehabt haben, gegen alle Totprüfungsversuche von eurer Seite euch die Stirn zu bieten und gegen euren erbitterten Widerstand in eine AG umzuwandeln. hier klicken....

Ich bin ja sehr gespannt wie die Mitglieder der umliegenden Genossenschaftsbanken darauf reagieren, vor allem wenn sich herumspricht wie viel ein früherer Geschäftsanteil dieser Bank plötzlich wert ist und die Mitglieder der umliegenden Banken dann nachrechnen was wohl ein Geschäftsanteil ihrer Bank wert ist wenn sie ebenfalls umwandeln. Es gibt ja schließlich nichts besseres als Mundpropaganda.

Ob ihr dann wirklich die Kontrolle darüber behalten könnt? Wie es in der DDR gelaufen ist wisst ihr ja.
Der Spruch: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben" gilt uneingeschränkt auch für euch.

Und ich persönlich werde alles dran setzen, dass es auch so kommt. Versprochen!

   

Nr. 68

Exvorstand

3. September 2010, 18:40 Uhr

Betreff: Die Katze beisst sich in den Schwanz

Durch die Gesetzesänderung im KWG hat die BAFIN nun auch die Überwachung der Aufsichtsräte zu übernehmen.

Das wird wirklich lustig, wenn der GVB dazu Stellung nehmen muss, was die Aufsichtsräte so verzapft haben.

Vor allem, wenn der GVB überprüfen muss, ob der Aufsichtsrat den Vorstand dahingehend überwacht hat, ob dieser seinen Förderpflichten gegenüber den Mitgliedern und den Nichtförderpflichten gegenüber Nichtmitgliedern nachgekommen ist.

Vor allem, so etwas prüft der GVB ja gar nicht, denn wenn der GVB das prüfen würde, dann müsste er sich ja selbst in die Pfanne hauen und seine eigene Auflösung empfehlen.

Mein lieber Mann, welch ein Konflikt, wenn der Aufsichtsrat darüber nicht berichtet macht er sich schadenersatzpflichtig und auch vom BAFIN angreifbar. Er kann aber nicht darüber berichten, weil der Vorstand ihm über die Förderung der Mitglieder ja nichts berichten darf, denn er betreibt ja keine und wenn der Vorstand den Aufsichtsrat über die wahre Natur einer Genossenschaft aufklärt und eventuell sogar noch direkte Mitgliederförderung betreiben will, dann hat er den GVB am Hals, denn der ist ja dagegen obwohl er eigentlich dafür sein muss.

Mein liebes BAFIN, ich bin gespannt wie ihr diesen gordischen Knoten lösen wollt.

   

Nr. 67

Mitarbeiter

3. Juni 2010, 21:06 Uhr

Betreff: RB lech-ammersee

Hallo Wunsiedeler Kreis. Was ist los mit dem Forum der RB Lech-Ammersee? Wieso werden keine Beiträge mehr freigeschalten? Wir brauchen Euch!

Ein Mitarbeiter der sich Sorgen um die Zukunft macht

   

Nr. 66

Genossenschaftler

11. Mai 2010, 21:38 Uhr

Betreff: Nur so nebenbei bemerkt

Entweder die lernen es nicht mehr oder es wird bewusst so gesteuert.

Die neu Ausgabe des GVB-Blattes "Profil" befasst sich groß und breit mit dem Thema

Geheimnis Kunde

Es wäre besser erst die Hausaufgabe zu machen und das

"Geheimnis Mitglied"

zu lösen, bevor es andere tun.

Denn dann gibt es auch kein "Geheimnis Kunde" mehr

   

Nr. 65

Nicht Nostradamus

27. April 2010, 18:22 Uhr

Betreff: (K)eine Prophezeiung

Auch die Genossenschaftsbanken leben heute in einer Zeit des Umbruchs. In einer Zeit in der demnächst Rechenschaft gefordert werden wird.

Jenen, die sich heute Genossenschaftsverbände nennen und sich die Verbesserung der Genossenschaftsidee auf die Fahne schreiben, kann man nur notorische Uneinsichtigkeit und fehlende Reformbereitschaft nachsagen. Denn der simple, einfache soziale Genossenschaftsgedanke an sich kann nicht verbessert werden. Und gerade deswegen wird und wurde dieser Gedanke von den selbsternannten Hütern der Genossenschaftsidee unterdrückt. Doch nichts ist für die Ewigkeit.

Der tatsächliche Genossenschaftsgedanke kann und wird sich, durch das Abschütteln der teuflischen Verbindung zwischen Banken-Pflichtprüfung, Machtaufbau durch Wegprüfen von nicht beeinflussbaren Vorständen, Einflussnahme auf Aufsichtsräte durch Schüren von privaten Ängsten zwecks Ersetzen von Vorständen durch willige Prüfer und der damit verbundenen Machtfülle nebst Politikeinfluss, wieder regenerieren.

Am Ende dieser Entwicklung wird die Pflicht zur Zwangsumwandlung des jetzigen Genossenschaftsbanken-Systems stehen.

Den jetzigen Pflichtprüfungsverbänden wird wegen bewusst eg-Rechtsformschädlichen Verhaltens der Monopolstatus genommen und wegen den im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nur unzureichend ausgebildeten Monopolprüfungsgehilfen in die Bedeutungslosigkeit verschwinden.

Die jetzigen Genossenschaftsbanken werden sich nicht mehr Genossenschaftsbanken nennen dürfen.

Mit dem einhergehenden Ende des prüfungsmonopolistisch verordneten kapitalistischen Gewinnmaximierungssystems bei Genossenschaftsbanken wird dann auch wieder eine neue Generation von neuen Genossenschaftsbanken entstehen: Solche, die sich um förderwirtschaftliche Aufgaben kümmert und nicht länger wie ein Geschwür die sozialen genossenschaftlichen Ideen eines Friedrich Wilhelm Raiffeisen und eines Hermann Schulze-Delitzsch zerstören.

Die Verursacher der Entartung der Genossenschaftsidee werden in die Versenkung verschwinden und von der Geschichte einfach vergessen werden.

prophezeit anno domini April 2010

   

Nr. 64

Nordlicht

23. April 2010, 11:09 Uhr

Betreff: Gescheiterte Fusion: Alles wie immer

Bei der gescheiterten Fusion ist es doch gelaufen, wie so häufig in der letzten Zeit.

Die Vorstände kungeln die Fusion zusammen mit den Genossenschaftsverband und den Aufsichtsträten aus und die Mitglieder erkennen, daß das ganze für mindestens eine Genossenschaft keine Vorteile hat und stimmen nicht zu. Hinterher ist der Katzenjammer dann groß und den Mitgliedern wird Unfähigkeit unterstellt.

Aber im Einzelnen:

- Häufig wird betont, daß es nur ein schmales Zeitfenster bestünde und daß deswegen nun die Fusion erfolgen müsse.
Bekannter Maßen ist das großer Unsinn, weil die Genossenschaft auch alleine weiter ihren Weg gehen kann. Sie kann ja gar nicht pleite gehen, dafür sorgt der Sicherungsfond der Genossenschaftsbanken - siehe VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge)!
Oder anders, wer als Berater meint, die Zeitkarte spielen für eine Entscheidung für oder gegen ein Investment spielen zu müssen, hat sich schon als unseriöus disqualizifiert.

- Die wirtschaftliche Seite der Fusion wird nicht oder nur pauschal betrachtet. Nachfragen nach z.B. den Pensionsrückstellung werden nicht beantwortet. Seltsam ist doch auch, daß den Mitarbeiterns der Genossenschaft stets versichert wird, daß sich für sie (anfangs) nichts ändere. Wenn sich aber am Hauptkostenblock - den Personalkosten - nichts ändert, wo sollen dann die avisierte Einsparungen der Fusion herkommen? Im übrigen können auch Kosteneinsparungen über Partnerschaften erzielt werden, wenn nicht fusioniert wird. Die gemeinsame Nutzung von Rechenzentren etc. ist dafür nur ein Beispielj von vielen.

- Die wirtschaftliche Seite kommt im Fusionsgutachten nicht ausführlich vor. Es wird in der Regel nur schlicht von "Vorteilhaftigkeit für die Mitglieder" gesprochen. Daß es aber äußert unwahrscheinlich ist, daß beide Genossenschaften gleich viel Wert sind, wird unter den Tisch gekehrt.
Die "reichere" Genossenschaft verschenkt also regelmäßig ohne Ausgleich einen Teil ihres Vermögens an die "ärmere" Genossenschaft. Warum das für die Mitglieder der "reicheren" Genossenschaft von Vorteil sein soll, bleibt Geheimnis des Gutachters Genossenschaftsverbands bzw. des Auftraggebers.

- Der Verweis auf den Genossenschaftsverband, der alles geprüft habe, als neutrale Instanz, die im Sinne der Mitglieder geprüft habe, ist ein schöner Betrug an den Mitgliedern. Der Verband prüft erstens nur das was er prüfen soll - inhaltlich nur heiße Luft - und kommt nur zu dem Ergebnis, daß vom Auftraggeber gewünscht ist.
- Hat es schon jemals ein Gutachten gegeben, daß die Fusion nicht befürworten würde? Warum gibt es keine negativen Gutachten?
Es ist systementlarvend, daß es die nicht gibt! Die drei Organe Vorstand, Aufsichtsrat und Genossenschaftsverband sind nicht unabhängig von einander unterwegs, um die Mitglieder inhaltlich umfassend zu informieren. Alle drei werfen stattdessen Nebelkerzen und vermeiden jede Quantifizierung, daß sich auch später ja keiner darauf berufen kann.

- Klassisch ist auch die Reaktion, wenn die Fusion nicht durch kommt. Erst wird auf die vermeintlich unfähigen Vertreter geschimpft. Dann wird weiter gemacht wie bisher oder ein neues Konzept aus der Tasche gezogen, daß es angeblich bringen soll. Warum dieses Konzept als Alternative zur Fusion nicht schon vorher präsentiert wurde, springt gerade zu ins Auge. Die Vertreter durften gar nicht anders als wie vom Vorstand, Aufsichtsrat und Verband gewünscht.

- Ebenso klassisch ist, daß obwohl Vorstand und Aufsichsrat mit ihrer Ausrichtung der Geschäftspolitik gescheitert sind, sie doch alle im Amt bleiben, als sei nichts gewesen. Er wird regemäßig so getan als stünde die Genossenschaft ohne Fusion am Rande des Abgrunds und dann geht es doch mit der selben Mannschaft weiter, die die Genossenschaft an den vermeintlichen Abgrund geführt hat! Normaler Weise müßten Vorstand und Aufsichtsrat zurücktreten, denn sie sind mit ihrer Geschäftspolitik bzw Aufsicht offensichtlich gescheitert. Sonst wäre ja keine Fusion vorgeschlagen worden.

- Und weiter geht es dann mit der Entlarvung der Anstifter, daß gesagt wird daß man es später noch einmal mit einer Fusion versuchen wolle. Seltsam, wo doch kurz zu vor so betont wurde, daß es nur dieses kurze Zeitfenster gäbe.

Fazit: Als Mitglied/Vertreter sollte man schon sehr genau prüfen, was einem da präsentiert wird und im Zweifel gegen die Fusion stimmen.

Positivum:
Interessierte Mitglieder konnten an der Fusionsversammlung teilnehmen. Da gibt es auch ganz andere Beispiele im Genossenschaftswesen, wo die Mitglieder nicht als Gäste teilnehmen dürfen, in dem vom Vorstand / Aufsichtsrat behauptet wird, daß die Vertreterversammlung nur für die Vertreter sei (und seltsamer Weise dem Vorstand und Aufsichtsrat genehmen Gästen!).

Der Verband im Übrigen darf lt. der vom Verband entworfenen Muster-Satzung an jeder Vertreterversammlung (als Aufpasser?!?) teilnehmen und zu jedem Tagesordnungspunkt das Wort ergreifen!
Da sieht man schon, wer im Genossenschaftswesen gerne die Zügel hält und alle überwacht und kontrolliert bzw. gerne selbst Einfluß an sich zieht - und das ganze wohl gemerkt ohne das geringste Risiko.
Der Genossenschaftsverband hat bei derzeitiger Konstruktion nur Vorteile. Man kann walten und gestalten ohne für das Mißmanagement finanziell einstehen zu müssen.

Das hätte jeder gern - im Casino spielen und immer nur die Gewinne einstreichen und die Verluste den (dummen) Genossenschaftsmitgliedern zuschieben.

   

Nr. 63

Leonardo

16. April 2010, 23:19 Uhr

Betreff: Fusion abgelehnt

Gott sei Dank es ist vorbei, mit der Fusioniererei.

Die Vertreter haben ein Machtwort gesprochen und die Fusion zwischen Schrobenhausen und Neuburg abgelehnt.

Auch der Donaukurier hat heute darüber berichtet: hier ist der Link zum Donaukurier

Gefallen hat mir überhaupt nicht, dass sich ein Vorstand erdreist, Einfluss auf die Aufsichtsratswahl zu nehmen. Ich denke, dass Mitglieder die Eigeninitiative entwickeln und sich um ihre Genossenschaft Gedanken machen wesentlich besser und qualifizierter für einen Aufsichtsratsposten sind als solche, die solche Ausführungen von sich geben: "Es wird ja eine Prüfung vom Genossenschaftsverband gemacht und die werden es schon richtig machen ......."

Die Enttäuschung über die verlorene Abstimmung hat sich ja dann auch noch entladen. Ob dieser Ausspruch im Interesse der Mitglieder war, lassen wir einfach mal im Raum stehen.

Jedenfalls ich bin froh darüber dass unsere Bank erhalten bleibt. Und jetzt gilt es zu vermeiden, dass bald ein neuer Anlauf gestartet wird. Denn nach der Abstimmung ist immer auch wieder vor der Abstimmung. Denn das scheint sich ja schon öfter bewährt zu haben. Versucht wird es ja schon. hier zu lesen...

Also, nicht ausruhen sondern weiterkämpfen.

   

Nr. 62

Gärtner

2. März 2010, 21:50 Uhr

Betreff: Da fragt man sich schon

Was macht der Genossenschaftsverband Bayern eigentlich?
Wenn ich hier lese, dass die Staatsanwaltschaft gegen die ehemaligen Vorstände tätig wird, dann heißt das doch auch, dass der Prüfungsverband unfähig war, selbst ein Strafverfahren zu fordern.
Eigentlich wäre es seine Pflicht gewesen, denn die genossenschaftliche Pflichtprüfung erfolgt ja gerade deswegen und im Interesse der Mitglieder. Gerade weil Mitglieder und auch Aufsichtsrat wenig Ahnung vom Geschäft haben, gerade deswegen ist doch das Prüfungsmonopol eingeführt worden.
Und die Pflichtprüfung ist im Genossenschaftsgesetz gefordert. Wohlgemerkt, im Genossenschaftsgesetz.

Wie schon gesagt, manchmal liegt es auch an der Schulung. Und die Frage die sich leicht beantworten lässt ist die, dass die Prüfer wahrscheinlich wenig Ahnung von Genossenschaftsgesetz und der Handhabung desselben haben.

Aber der Prüfungsverband sollte diese Ahnung schon haben, sonst ist er ja fehl am Platz.
Und dann passiert vielleicht das gleiche wie mit meinen alten, verwelkten Blumen. Die haben ihre Aufgabe erfüllt und landen auf dem Komposthaufen.

Aber zurück zum Prüfungsverband und zu den Prüfern.
Da hat doch der BGH im November 2001 ein Urteil erlassen in dem das drin steht was eigentlich den Prüfern schon lange bekannt gewesen sein musste. Nämlich wie sich ein Vorstand bei der Kreditvergabe zu verhalten hat. Das ist eigentlich ganz einfach und jeder ehrbare Bänker weiß das und handelt danach.
Und hätten die Prüfer sich auch daran orientiert (es wäre ja ihre Aufgabe gewesen), wer weiß ob nicht vieles dann anders gekommen wäre.
Bevor ich viel erzähle, hier nur die Seiten 17 - 20 des BGH-Urteils hier klicken......

Und natürlich ist hier auch das ganze Urteil hier klicken....

Meine Blumen haben jedenfalls aufmerksam zugehört bis ich fertig war und sich dann geschüttelt.

Jedenfalls wird es eine interessante Angelegenheit werden. Hier und dort.

   

Nr. 61

Wissbegieriger

9. Februar 2010, 11:49 Uhr

Betreff: Preisfrage

Zu welcher wesentlichen Frage hätte der gesetzliche Prüfungsverband im Prüfungsbericht der VR-Bank Marktredwitz eG von Gesetzes wegen Stellung nehmen müssen und hat es (bewusst) nicht getan?

P.S.: Jeder Mensch hat etwas das ihn antreibt!

   

Nr. 60

Webmaster

26. Dezember 2009, 08:16 Uhr

Betreff: VR-Bank Fichtelgebirge eG hat ihre Kunden (Sparverträge) falsch abgerechnet

Das Amtsgericht Wunsiedel hat festgestellt, dass die VR-Bank Fichtelgebirge eG die Kunden eines Sparvertrags VR-Vorsorgeplans (gilt für alle Sparverträge mit Bonus) aus dem Jahre 1987 um EUR 3.571,38 übervorteilt hat. Auch die Anwaltskosten in Höhe von EUR 402,82 waren zu ersetzen.

Jetzt erscheint klar, warum sich die VR-Bank Fichtelgebirge mit Händen und Füßen vor dem LG Hof gewehrt hat, die von ihr verwendeten Zinssätze bekanntzugeben. Weil 1000de Verträge betroffen und neu berechnet werden müssen.

Verjährung (bei Vertrag aus 1987) liegt nicht vor. Die vom Kläger eingereichte Berechnung war richtig.

Verschenken Sie kein Geld!!!!

   

Nr. 59

Jura

18. Dezember 2009, 13:36 Uhr

Betreff: Wichtiger BGH-Beschluss zur Information

Auskunft über Namen und Anschriften der Mitgesellschafter

BGH-Beschluss 21.09.2009, II ZR 264/08
ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, BGB § 242, BGB § 716 Abs. 1

a) Bei den Namen und Anschriften der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft handelt es sich um eine "Angelegenheit" der Gesellschaft im Sinne von § 716 Abs. 1 BGB.
b) Sind die Informationen, hinsichtlich derer der Gesellschafter sich grundsätzlich durch Einsicht in die Bücher unterrichten darf, bei der Gesellschaft in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, kann der Gesellschafter zum Zwecke der Unterrichtung einen Ausdruck über die geforderten Informationen verlangen.
c) Die Regelung in einem Gesellschaftsvertrag, die das Recht der Gesellschafter, Auskunft über die Namen und Anschriften ihrer Mitgesellschafter zu verlangen, ausschließt, ist unwirksam. Ein schützenswertes Interesse der Mitgesellschafter untereinander auf Anonymität besteht weder allgemein noch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten.



Bemerkung dazu:
Was für die Liste der Gesellschafter einer GbR gilt, gilt auch für die Liste der Gesellschafter einer Genossenschaft, auch wenn man zu diesen Gesellschaftern Genossen oder Mitglieder sagt.

   

Nr. 58

Webmaster

9. Dezember 2009, 12:34 Uhr

Betreff: Aufruf an ehemalige Vorstände

Raimund Grothoff , GVB-Prüfer, war ja nicht nur bei der VR-Bank Marktredwitz sondern auch bei anderen Genossenschaftsbanken als Prüfer im Einsatz.

Wir suchen ehemalige Vorstände (und natürlich auch noch im Amt befindliche) deren Genossenschaft - als übergebende Genossenschaft - unter Beratung von Raimund Grothoff mit einer anderen Genossenschaft fusionieren durfte zwecks Gedankenaustausch.

Gerne auch anonym an den Webmaster. Vertraulichkeit wird zugesichert.

   

Nr. 57

Georg Scheumann

24. November 2009, 09:57 Uhr

Betreff: Tatsachen und Fragen

Tatsachen

1. Der Gesetzgeber hat für jede Genossenschaft - gleich welchen Geschäftszweckes - die Pflichtmitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband gesetzlich vorgeschrieben. (GenG § 54)

2. Im Rahmen der Geschäftsführungsprüfung muss vom gesetzlichen Prüfungsverband unter anderem die Erfüllung des zugunsten der Mitglieder bestehenden Förderzwecks gemäß § 1 Abs. 1 GenG kontrolliert werden. (GenG § 53)

3. Die genossenschaftsrechtliche Treuepflicht verlangt vom Vorstand einer Genossenschaft, dass er die Mitglieder der Genossenschaft über Umstände die deren mitgliedschaftliche Vermögensinteressen berühren, zutreffend und vollständig informiert.(GenG § 34 i.V.m. Urteil BGH II ZR 198/00)

Die Frage die sich daraus ergibt lautet:

Hat der für die Genossenschaft zuständige gesetzliche genossenschaftliche Pflichtprüfungsverband die Aufgabe, die Einhaltung dieser Treuepflicht gegenüber den Mitgliedern von Gesetzes wegen zu überwachen, im Prüfungsbericht dazu Stellung zu nehmen und gilt das ganz besonders auch für ein Fusionsgutachten.

Diskutieren Sie mit.

   

Nr. 56

Georg Scheumann

23. November 2009, 14:27 Uhr

Betreff: Neues Gästebuch

Die Internetseite www.wegfrei.de wurde nun ebenfalls mit einem Gästebuch ausgestattet, welches ich hiermit jedem empfehle der Neues zu Fusionen und zum Genossenschaftswesen wissen möchte.

   

Nr. 55

Ratsucher

22. November 2009, 15:35 Uhr

Betreff: Eine Frage an die Leser

Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. ist beim AG München unter VR 25 im Vereinsregister eingetragen.
Kann mir irgendjemand die Satzung des Genossenschaftsverbandes zukommen lassen.
Gerne an meine oben genannte Mail-Adresse.

Und noch eine Frage dazu: Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. ist ein wirtschaftlicher Verein mit hohen Einnahmen und noch höheren Vermögen.
Muss der GVB seine Bilanzen und Konzernbilanz im Bundesanzeiger veröffentlichen oder wo kann man die finden.

Vielen Dank einstweilen.

   

Nr. 54

Untersieder

17. November 2009, 13:22 Uhr

Betreff: Frage

Meine Raiffeisenbank will unbedingt fusionieren. Einer unserer Vorstände scheidet bald aus und so wie ich gehört habe soll der Prüfer gesagt haben es wäre besser mit der VR-Bank zu fusionieren. Der ausscheidende Vorstand bekommt dann seine Pension und der andere kommt in den Vorstand der VR-Bank.
Muss das denn sein? So lange ich lebe gibt es bei uns die Raiffeisenbank und jetzt soll die einfach von einer größeren VR-Heuschrecke gefressen werden. Ich hab mich im Internet informiert und hab auch die Satzung gelesen. Und da ist mir was aufgefallen was ich nicht begreife.
In unserer Satzung steht drin, dass die Fusion eine Mehrheit von 75% der Mitglieder benötigt.
Es steht auch drin, dass eine Auflösung der Raiffeisenbank eine Mehrheit von 90% der Mitglieder braucht.

Eine Fusion ist aber doch die Auflösung unserer Raiffeisenbank weil es diese ja hinterher nicht mehr gibt.

Bräuchte dann eine Fusion nicht eigentlich laut Satzung eine Zustimmung von 90% ?

Wäre lieb wenn mir jemand eine Antwort dazu geben könnte. Vielleicht kann ja auch der Genossenschaftsverband in München eine Antwort geben, denn unser Vorstand hat mir gesagt, dass dieser Passus in der Satzung vom Verband so vorgeschrieben wurde.

   

Nr. 53

Totgeprüfter

13. November 2009, 21:56 Uhr

Betreff: Wie wahr doch Werbung ist

TV-Werbung der Genossenschaftsorganisation:
Jeder Mensch hat etwas das ihn antreibt.
Und der Antrieb "Auge um Auge, Zahn um Zahn" gehört auch dazu.

Wir machen den Weg frei
Jeder auf seine Art. Bis demnächst Freunde vom GVB.

   

Nr. 52

Totgeprüfter

4. November 2009, 21:35 Uhr

Betreff: Totgeglaubte leben länger

Lieber GVB und liebe Helfershelfer (Prüfer)
ich hoffe, ihr habt den Eintrag Nr. 5056 und vor allem das dort aufgezeigte Urteil des BGH gut gelesen. hier zum nochmal lesen....

Diese Entscheidung die in ihrer Klarheit besticht werde ich zum Anlass nehmen, euch die ihr gemeint habt mich totprüfen zu können, eure Selbstherrlichkeit und Machtbesessenheit vor Augen zu halten.

Ich werde vor allem euch Prüferlingsaussendienstler daran messen wie ihr künftig in den Banken prüft. Ich werde euch daran messen, ob ihr ehemaligen Prüferkollegen, die sich mit eurer Hilfe den Chefsessel in der Bank gesichert haben, bei deren Kreditfehlentscheidungen schont oder ob ihr prüft so wie es vom Gesetzgeber eigentlich vorgesehen ist.

Ich werde jeden Prüfer an diesem Urteil messen. Und wenn ein Prüfer irgendeine sittenwidrige Kreditgewährung oder andere Vergehen des Vorstand wie z.B. das Nichtdisponieren der täglichen Überziehungsliste insbes. Zwangsbuchungen oder Gefälligkeitsdarlehen für Golfclubbekanntschaften ohne ordentliche Bonitätsprüfung durchgehen lässt, ich werde gegen diesen Prüfer ein Strafverfahren in Gang bringen.

Auge um Auge, Zahn um Zahn.

Liebe "Freunde" beim GVB. Die Zeiten sind vorbei dass ihr unbequeme Vorstände wegen Lapalien mit einer Strafanzeige überzieht und eure eigenen Leute unbehelligt lasst.

Auch der GVB wird daran gemessen werden. Schonungslos werde ich ebenso den GVB mit Strafanzeigen überziehen, wenn einer seiner Prüfer gegen irgendwelche Vorschriften verstößt (und davon gibt es viele).

Also hütet euch und macht eure Arbeit richtig. Prüft nach dem Buchstaben des Gesetzes und lauft vor allem immer mit diesem BGH-Urteil unter dem Arm herum.

Wenn nicht, seid ihr dran. Unbarmherzig!

Hier der Link zum vollständigen Urteil: hier anklicken....

Damit ihr hinterher nicht sagen könnt, ihr hättet es nicht gewusst.

Kommentar:
An den Verfasser des Artikels

Bitte melden zwecks Erfahrungsaustausch. Anonymität wird zugesichert.

   

Nr. 51

Minnesänger

15. Oktober 2009, 18:33 Uhr

Betreff: Von Nornen und Schicksalsgesängen

Mes amis, es ist Zeit sich wieder zu melden. Die Vögelein sind auf Abschiedstour und singen. Sie singen in den höchsten Tönen und erzählen von dem was sie auf ihren Flügen im Bayerischen Land so erlebt haben. Und die Nornen weben das Schicksal.

Mon dieu, was für Geschichten. Geschichten von selbsternannten Edelleuten wie Wilhelmus von Frankenberg und Schreyherr von Ebenhaar sowie dessen willfähigen Knappen Eppenbach von Hilkelein und deren vielen Raubrittern in Nadelstreifen die die bayerischen Lande unsicher machen vom Osten bis zum Westen und vom Norden bis zu den großen bayuwarischen Bergen in denen sie an einem wunderschönen glasklaren Bergsee in ihrer noble Burgherberge residieren, bezahlt von den leibeigenen, jährlich tributpflichtigen Untertanen. Gesungen wurde von bestimmten Herzögen dem Lehenverwalter Debricenzi ganz zu schweigen, der sogar noch im thüringischen Ausland zusammen mit Knappe Grotto vom Hof sein Unwesen getrieben hat. Warum allerdings ein Pabst in diesem Gesang erwähnt wird ? ? ?

Aber diese Lieder, Leute alles ist aufgeschrieben um es der Nachwelt beweisen zu können. O la la, welche Malheur für die Edelleute und deren Vasallen.

Der bayerische König vom Seehof und vor allem dessen Minister werden ungehalten sein, wenn schon wieder neue Offenbarungen über machtbesessene Edelleute auftauchen, die meinen sie hätten die ganze Macht im Königreich und alle müssten nach ihrer Pfeife tanzen, sogar die von 32022 (was das heißen soll haben die Vöglein selbst nicht gewusst).

Nachdem auch Vögelein Hunger haben musste es wegfliegen, es hat mir aber versprochen, demnächst noch mehr zu trällern, besonders auch von einem Vorfahren unserer jetzigen Kaiserin von 3422 (?) und dessen Stab extra für die Überwachung der tributpflichtigen Untertanen des Herzogs und anderer Untertanen eingesetzten Überwachhaber oder so ähnlich.

Mes amis et mes ennemis, es kommt mir vor als wird es spannend werden an den kalten Herbst und Winterabenden, vor allem bei den wahren Geschichten die erzählt werden.

Nornengesang
„Wir weben und weben am Weltenlauf
Und können ihn doch nicht wenden.
Das Schicksal breitet die Fäden auf,
Die wir vor- und rückwärts senden.
Das Schicksal hält sie fest in der Hand,
Und was es einmal aufgespannt,
Das müssen wir vollenden."
(Nornengesang, A. Kayser-Langerhannß)
[bild=vögelein(pic_37.jpg)]

   

Nr. 50

Ein Kritiker

21. September 2009, 15:27 Uhr

Betreff: Pressemitteilung des Verbandspräsidenten Götzl

Habe den vorgehenden Eintrag auch in der Zeitung gelesen und habe mir so meine Gedanken gemacht über den Verbandspräsidenten, z. B. über eine Aussage bzw. in den Medien, worin er sich über die österreichischen Banken beklagt hat, dass die sozusagen höhere Zinsen für den Sparer bezahlen würden, wie die Raiffen-Volksbanken in Bayern. Desweiteren seine Aussage in einer Pressekonferenz in Mallorca oder war es doch am Ballermann 6, wo er die anderen Banken kritisiert hat, dass sie mit faulen Anlagen Geld verzockt hätten. Nur einen Tag später stand im Wirtschaftsblatt, dass auch im Genossenschaftssektor sehr viel Geld verbraten wurde.
Zur heutigen Aussage von Herrn Götzl belassen wir es mal dabei, die Zukunft wird es weisen, dass oben auf der Zugspitze, die Luft nicht nur kalt sondern auch ziemlich dünn ist.

   

Nr. 49

ein des Lesens Kundiger

21. September 2009, 14:56 Uhr

Betreff: Genossenschaftsverband - Ausflug auf die Zugspitze

Aus dem Münchner Merkur von heute:



Grainau - Die Genossenschaftsbanken kamen vergleichsweise gut durch die Krise. Ihr Verband kritisiert nun die Rückkehr der Casino-Mentalität in der Finanzbranche.

Stephan Götzl empfiehlt die Volks- und Raiffeisenbanken als Vorbild für die Branche.

Der Ort passt zur Botschaft. Uns geht’s gut, wir sind obenauf, will der Genossenschaftsverband Bayern vermitteln - und hat ganz nach oben geladen, ins Tagungszentrum "Sonn Alpin" auf der Zugspitze.

In spätsommerlich goldener Gipfelstimmung verbreitet Verbandspräsident Stephan Götzl die frohe Kunde: "Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken erwarten ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr 2009." Trotz Finanzkrise stehen die Genossenschaftsbanken besser da als im vergangenen Jahr. Das Gesamtbetriebsergebnis werde deutlich zulegen, erklärt Götzl.

Die im Verband organisierten Banken würden beim Betriebsergebnis vor Steuern und Bewertung wieder die Marke von einer Milliarde Euro überspringen. Böse Überraschungen verbergen sich laut Götzl nicht in den Büchern der Volks- und Raiffeisenbanken. Anders als deutsche Großbanken, in deren Bilanzen nach einer aktuellen Analyse noch Giftpapiere im Wert von 93 Milliarden Euro schlummern, hätten die bayerischen Genossenschaftsbanken "nach ehrbarer Kaufmannsart hart und aufrichtig abgeschrieben".

So mussten die Banken seines Verbands im vergangenen Jahr zwar netto gut 400 Millionen Euro Abschreibungen bei Wertpapieren vornehmen, in diesem Jahr erwartet der Präsident in diesem Bereich aber ein Plus in mindestens zweistelliger Millionenhöhe. Auch ein weiteres typisches Krisensympton, die extreme Zaghaftigkeit vieler Banken bei der Kreditvergabe, kann Götzl bei den Volks- und Raiffeisenbanken nicht ausmachen. Allein in den vergangenen sechs Monaten hätten die Firmenkundenkredite um 600 Millionen Euro zugelegt, sagt Götzl.
"Kreditklemme" tabu

Das Wort Kreditklemme will er nicht mal in den Mund nehmen: "Bei fast 93 Prozent unserer Banken ist die Kreditablehnungsquote im Firmenkundengeschäft in den vergangenen Monaten nicht gestiegen." Allerdings hat auch der Genossenschaftspräsident nicht nur Positives zu verkünden. So rechnen die Banken seines Verbands als Folge steigender Unternehmensinsolvenzen damit, dass die Zahl der Firmen, die ihre Kredite nicht zurückzahlen können, leicht zunehmen wird.

Laut Götzl wird das die Genossenschaftsbanken knapp 90 Millionen Euro kosten. Es sind aber nicht diese Abschreibungen, die Götzl die Laune verderben. Ihn entzürnt vielmehr, dass große Teile der Finanzbranche aus der Krise kaum Lehren zögen. "Man hat das Gefühl, dass das Casino wieder offen hat", schimpft der Diplom-Kaufmann - und liefert gleich ein paar Vorschläge mit, wie dem Finanzsystem zu größerer Stabilität verholfen werden könnte.

Eine seiner zentralen Forderungen: Die Branche müsse in der Lage sein, sich selbst zu helfen. Dabei sieht er die Volks- und Raiffeisenbanken als Vorbild für den gesamten Finanzsektor. Denn bei den Genossen gilt: Gerät eine Bank in Not , helfen ihr die anderen über die Sicherungseinrichtung des gemeinsamen Bundesverbands.

Ein solches System des gegenseitigen Beistands auch für Privatbanken einzuführen, hält der Genossenschaftspräsident nicht zuletzt aus politischen Gründen für notwendig. Denn dass Banken hohe Risiken eingehen und sich dann vom Staat retten lassen, meint Götzl, "schwächt die Akzeptanz der Sozialen Marktwirtschaft in unserer Gesellschaft".

Andreas Zimniok

   

Nr. 48

Georg Scheumann  [ Homepage ]

30. August 2009, 14:34 Uhr

Betreff: Offener Brief an den GVB

Sehr geehrter Herr Dr. h.c. Götzl,

ich beziehe mich auf den Verkauf der sogenannten Filialen des Oberen Vogtlandes durch die VR-Bank Fichtelgebirge (ehemals Marktredwitz) eG an die Volksbank Vogtland eG in Plauen.

Dem veröffentlichten Jahresabschluss 2008 der VR-Bank Fichtelgebirge eG ist zu entnehmen, dass 1.826 Mitglieder mit insgesamt 23.698 Geschäftsanteilen aus der Bank ausgeschieden sind.

In Ihrem Schreiben an mich vom 29.06.2009 ( hier zu lesen ) teilen Sie wörtlich mit:
Dies bedeutet, dass die jährliche Pflichtprüfung der Kreditgenossenschaften im Interesse ihrer Mitglieder und damit auch zur Wahrung ihrer Vermögensinteressen erfolgt.

Dies vorausschickend bitte ich Sie, mir die nachfolgenden Fragen zu beantworten, wobei die Fragen 1 – 4 auch lediglich mit ja oder nein beantwortet werden können.

Besonders weise ich Sie darauf hin, dass die Beantwortung der Fragen im öffentlichen Interesse steht, da insbesondere die Beantwortung der Frage 5 die Einstellung des Genossenschaftsverband Bayern e.V. zu den vom Gesetzgeber strikt vorgegebenen Spielregeln im Genossenschaftswesen erkennen lässt.


1. Ist es richtig, dass die (mitverkauften?) Mitglieder aus dem Gebiet der verkauften Zweigstellen der VR-Bank Fichtelgebirge eG ohne eigene Kündigung aus der Genossenschaft ausgeschieden sind ?

2. Ist es auch richtig, dass ordnungsgemäß gewählte Vertreter der VR-Bank Fichtelgebirge eG – die bei einer Genossenschaft stets auch Mitglieder sind - aus dem Gebiet der verkauften Zweigstellen nicht zur Vertreterversammlung eingeladen wurden?

3. Ist es in diesem Zusammenhang auch richtig, dass diese Vertreter vom Vorstand bereits im Jahresabschluss 2008 als ausgeschiedene Mitglieder geführt werden

4. Ist es weiterhin richtig, dass weder im Genossenschaftsgesetz noch in der Satzung eine Formulierung zu finden ist, wonach Mitglieder einer Genossenschaft aus der Genossenschaft ausscheiden, wenn die Genossenschaft oder Teile davon vom Verstand der Genossenschaft verkauft werden?

5. Was haben Sie als gesetzlicher Prüfungsverband unternommen um die Rechte der aus dem Oberen Vogtland stammenden und im JA 2008 ausgeschiedenen Mitglieder der VR-Bank Fichtelgebirge eG sowie die von Gesetz und Satzung dazu vorgegebenen Rahmenbedingungen zu schützen?

Ihrer Antwort sehe ich mit allergrößtem Interesse bis zum 10.September 2009 entgegen und verbleibe

mit genossenschaftlichen Grüßen

gez. Georg Scheumann

   

Nr. 47

Georg Scheumann  [ Homepage ]

24. Juli 2009, 10:51 Uhr

Betreff: Prüfungsmonopol

Auf mein Schreiben an den GVB (auch als offener Brief im Gästebuch zum Genossenschaftsverband Bayern unter Beitrag 42 veröffentlicht) hat der GVB mit dem Verweis auf die höchstrichterliche Bestätigung des Prüfungsmonopols durch das Bundesverfassungsgericht geantwortet und wie immer auf die ihm lediglich obliegende Beratung verwiesen.

Ich möchte hier die These zur Diskussion stellen, wonach der Gesetzgeber durch Einführung des Prüfungsmonopols in erster Linie beabsichtigt hat, die Mitglieder zu schützen.

Das Genossenschaftsgesetz gilt für Genossenschaften und zwar unabhängig vom Geschäftszweck.

Die gesetzliche Pflichtprüfung (das Prüfungsmonopol) ist im Genossenschaftsgesetz festgeschrieben und dient:
Zitat aus dem Antwortschreiben des GVB: “Dies bedeutet, dass die jährliche Pflichtprüfung der Kreditgenossenschaften im Interesse ihrer Mitglieder und damit auch zur Wahrung ihrer Vermögensinteressen erfolgt.“

Daraus ergibt sich zweifelsfrei, dass erster Zweck eines gesetzlichen Prüfungsverbandes die Überwachung der Einhaltung des Förderauftrages sein muss.

Die Prüfung des Bankgeschäftes kann von jedem Wirtschaftsprüfer der entsprechende Kenntnisse des Bankgeschäfts besitzt oder von jeder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt werden. Dazu bedarf es keines Prüfungsmonopols !

In absoluter Konsequenz bedeutet es, das der genossenschaftliche Prüfungsverband GVB in erster Linie der Anwalt der Mitglieder der Genossenschaft von Gesetzes wegen sein muss und laut Gesetz die Einhaltung des Förderauftrages absolute Priorität besitzt.

Die daraus folgende Frage und gesetzlich zu überprüfende Tatsache lautet dann:

Wessen Interesse hat der GVB bei Fusionen verfolgt und wie wurden diese durchgesetzt?

In Bayern wurden in den letzten Jahrzehnten Tausende von Fusionen zwischen Genossenschaften die das Bankgeschäft betrieben haben oft auf Vorschrift des Genossenschaftsverband Bayern durchgezogen.

Bei keiner dieser Fusionen wurden die Mitglieder der einzelnen Genossenschaft von Vorstand oder Aufsichtsrat und besonders nicht vom GVB über Umstände, die deren mitgliedschaftliche Vermögensinteressen berühren, zutreffend und vollständig informiert.

Ich bin gespannt wie Gerichte darüber urteilen wenn derartiges zur Verhandlung gebracht wird.

Denn der § 81 des Genossenschaftsgesetzes sagt u.a. auch folgendes aus:
................... oder ist der Zweck der Genossenschaft entgegen § 1 nicht auf die Förderung der Mitglieder gerichtet, kann die Genossenschaft auf Antrag der zuständigen obersten Landesbehörde, in deren Bezirk die Genossenschaft ihren Sitz hat, durch Urteil aufgelöst werden. Ausschließlich zuständig für die Klage ist das Landgericht, in dessen Bezirk die Genossenschaft ihren Sitz hat.

Der gesamte Schriftverkehr nebst Erläuterungen ist auf meiner Internetseite unter der Adresse www.wegfrei.de/fragen_an_den_gvb.htm nachzulesen.

   

Nr. 46

Nordlicht

6. Juli 2009, 16:09 Uhr

Betreff: Genossen suchen Sparpotential

In Handelsblatt vom 2. Juli 2009 Seite 23 fand man unter der im Betreff genannte Überschrift einen aufschlußreichen Artikel über die Situation bei Kreditgenossenschaften.

Danach weist der Verbandsvertreter Walter Weinkauf (Präsident des Genossenschaftsverbandes in Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Sachsen und Norddeutschland) auf der Handelsblatt-Jahrestagung "Praxisforum Genossenschaftsbanke" darauf hin, daß der Krisenbonus der Regionalinstitute verpufft sei.

Daneben forderte er als Gegengewicht bei der Entwicklung der Bilanzregeln zu großen Prüfungsgesellschaften (PriceWaterhouseCoopers, KPMG, Deloitte und Ernst& Young) ein einziges genossenschaftliches Prüfungshaus.

Und - jetzt kommt es:

Zitat:
"Derzeit gibt es noch acht genossenschaftliche Prüfer. Krawinkel sprach sich dafür aus, so ein überregionales Prüfungshaus durch den Wettbewerb bestimmen zu lassen."

Also warum läßt man den frischen Wind des Wettbewerbs nicht schon jetzt in die Genossenschaftsbanken. Das überkommene Prüfmonopol hat doch zu dieser fehlenden Repräsentanz der großen Prüfungsgesellschaften geführt.

Würde man das Prüfmonopol aufgeben, dann würden sich solche Probleme, daß man vorgeben muß, keinen Einfluß auf die Bilanzierungsregeln zu haben nicht ergeben.

Also Herr Krawinkel, machen sie ihren politischen Einfluß geltend, daß das Prüfmonopol abgeschafft wird und der Wettbewerb beginnt.

Einen Prüfverband, der wie der bayrische die Schandtaten in Marktredwitz deckt und fördert, um seine nicht durch das Genossenschaftsgesetzt gedeckte Politik zu betreiben, würde dann ganz schnell von der Bildfläche verschwinden.

Und, Marktredwitz ist nur ein Fall von vielen, aber eben ein besonders schwer wiegender. Insbesondere wenn dann über die Steuerung der Vorstandsauswahl dafür gesorgt wird, daß nicht der beste Kandidat Vorstand wird, sondern der vermutlich zum einen selbst genug Drohpotential gegen über allen Beteiligten in den Händen hält und der danaben noch einiger Maßen loyal gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber - dem Genossenschaftsverband ist. Ergänzt wird das dann mit dem goldenen Handschlag unter Verzicht jeglichen Regresses für bekannte! und unbekannte Ansprüche.
All das wurde unter der freundlichen Aufsicht und tätigen Mithilfe des bayrischen Genossenschaftsverbandes durchgeführt.

Daß heißt: Erst hat eine Abteilung des Vebandes die Bank mit dem Vertrag beraten (und diese Leistung abgerechnet), damit dann später diesen vorher erstellten Vertrag prüfen und die Prüfung abrechnen konnte. Das wundert es dann nicht mehr, wenn die Prüfung über Jahre keinerlei Beanstandunge findet und die Amtsführung des Aufsichtsrates als ordnungsgemäß testiert - inclusive der Geldgeschenke (in Form von Abfindungen oder Pensionen) aus dem Vermögen der Mitglieder.

   

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