Betreff: neuestes BGH Urteil zur GrundschuldvollstreckungMitteilung der Schutzgemeinschaft für Bank- und Sparkassenkunden:
Das neueste Urteil des BGH
hier klicken...( XI ZR 200/09 ) zum Verkauf von Forderungen an Heuschrecken bzw. Abtretung der Forderungen an andere Bank und deren nachfolgende Vollstreckungen liegt vor.
Vereinfacht ist nach dem Urteil folgendes zu prüfen:
- Wurden verjährte Grundschuldzinsen verlangt? ( Grundschuldzinsen grob nur 4 Jahre zurück zu verlangen) – Wenn ja Vollstreckungsgegenklage 767 ZPO
- Ist derjenige an den die Forderung abgetreten wurde in den Sicherungsvertrag eingetreten ? – Wenn nein Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel § 732 ZPO.
Wir Prüfen gern für Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Schutzgemeinschaft
www.schutzvorbanken.de