Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 5222

SGB

2. Juni 2010, 16:38 Uhr

Betreff: neuestes BGH Urteil zur Grundschuldvollstreckung

Mitteilung der Schutzgemeinschaft für Bank- und Sparkassenkunden:

Das neueste Urteil des BGH hier klicken...( XI ZR 200/09 ) zum Verkauf von Forderungen an Heuschrecken bzw. Abtretung der Forderungen an andere Bank und deren nachfolgende Vollstreckungen liegt vor.


Vereinfacht ist nach dem Urteil folgendes zu prüfen:

- Wurden verjährte Grundschuldzinsen verlangt? ( Grundschuldzinsen grob nur 4 Jahre zurück zu verlangen) – Wenn ja Vollstreckungsgegenklage 767 ZPO

- Ist derjenige an den die Forderung abgetreten wurde in den Sicherungsvertrag eingetreten ? – Wenn nein Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel § 732 ZPO.

Wir Prüfen gern für Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Schutzgemeinschaft

www.schutzvorbanken.de

   

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