Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 4765

Exaufsichtsrat

17. September 2009, 11:10 Uhr

Betreff: Aufhebungsvertrag eines Vorstandes

Sehr geehrte Leser dieses Gästebuches,
ich war vor etlichen Jahren mit im Aufsichtsrat einer Genossenschaftsbank, aber nicht in der VR-Bank Marktredwitz. Ich habe von dem ominösen Aufhebungsvertrag gehört und hier auch im Gästebuch gelesen (die Bank verzichtet gegenüber dem Vorstand bzw. Exvorstand Heger auf alle bekannten und nicht bekannten Ansprüche), der meiner Meinung nach auch gesetzwidrig ist. Dazu meine persönliche Meinung. Wenn ein Aufsichtsrat sowie die Prüfer bzw. der Genossenschaftsverband Bayern so einen Freibrief, wie den erwähnten Auflösungsvertrag befürwortet bzw. genehmigt, da muss ein großes verfaultes Ei dahinterstecken. Der Aufhebungsvertrag soll ja so gestaltet sein, dass die Bank nicht nur auf bekannte und nicht bekannte Ansprüche gegenüber dem Exvorstand Manfred Heger verzichtet, sondern die Aufsichtsräte setzen noch ein Sahnehäppchen oben drauf und der Exvorstand Manfred Heger bekommt noch dazu ein sattes Jahresgehalt und die kostenlose private Nutzung seines Dienstfahrzeuges für ein Jahr. Dieser Aufhebungsvertrag, mit dem dazugehörigen Jahresgehalt und der Privatnutzung des Dienstfahrzeuges, ist eine Untreue gegenüber der Genossenschaft. Dieses Untreueverhalten hat sich der Aufsichtsrat sowie der Genossenschaftsverband Bayern zuzuschreiben. Es dürfte doch jeden klar sein, wenn in so einem Aufhebungsvertrag "bekannte Ansprüche" als Regressforderung ausgeschlossen werden, dass die gesetzlichen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern Verfehlungen oder Verflechtungen festgestellt haben müssen. Ansonsten wäre ja der Passus "bekannte Ansprüche" in einem Aufhebungsvertrag nicht notwendig. Das gleiche gilt für den Passus "unbekannte Ansprüche". Daraus kann man schließen, dass noch etliches im Argen lag oder zu befürchten war, dass diese noch aufgedeckt werden. Aber die Grundsatzfrage ist, aus welchen Gründen heraus hat der Aufsichtsrat der VR-Bank Fichtelgebirge mit dem Exprüfer und jetzigen Vorstand Herzog so einem Vertrag zugestimmt und einstimmig beschlossen, der wohl einmalig in der BRD sein dürfte. Oder anders ausgedrückt, Angstzustände muss der Aufsichtungsrat gehabt haben, um einem derartigen Vertrag zuzustimmen. Anders kann man es sich nicht erklären!
Es wäre an der Zeit für den Aufsichtsrat die Vertrauensfrage zu stellen, um einen kompletten Neuanfang beginnen zu können. Das gleiche gilt für die jetzigen Vorstände.

   

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