Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

  Zum Wunsiedeler Kreis

[ zurück zur Übersicht ] [ Kontakt ] [ neuer Eintrag ]

Nr. 3958

Genossenschaftler

25. November 2008, 14:25 Uhr

Betreff: Urkundenbetrug mit Hilfe des GenoVerbandes, da im Süden?

Was ist der Ausweis einer Genossenschaft? Der Eintrag im Genossenschaftsregister, das genießt öffentlichen Glauben und jeder kann sich darauf berufen. Wie kann es sein, dass ein Vorstand gleichzeitig bei zwei Banken als Vorstand im Register steht? Ist das vorsätzlicher Missbrauch eines öffentlichen Register mit Gefährdungspotential für die zu vertretende Unternehmung Genossenschaft? Wenn man den Registergerichtsauszug in Eintrag Nr. 4178 aufmerksam anschaut, dann fällt auf, dass die Bank nun von Vater und Sohn geführt wird. Wo ist da die Unabhängigkeit? Wenn der Vater Unregelmäßigkeiten begeht, schreitet dann der Sohn ein, oder umgekehrt? Heißt die Bank auch Greißl-Bank wie in Marktredwitz die Heger-Bank? Aber warum ist das Ausscheidedatum des Herrn Friedrich Zehn mit dem Eintrittsdatum von Sohn Christina Greißl identisch? Es handelt sich doch um unmittelbar benachbarte Banken, da waren doch die selben Prüfer zuständig. Wenn Vater Greißl und Friedrich Zehn als Vorstände nicht rechtzeitig für die Berichtigungen des öffentlichen Registers gesorgt haben, dann ist das doch nichts anderes wie wenn man einen Ausweis nicht berichtigt, nur in einer viel größeren Dimension.

Aber der unrichtige Ausweis, das könnte man als fahrlässig bezeichnen. Zwischen den Vorstände scheint aber die abgelaufene Variante abgesprochen gewesen zu sein, weil Sohn Greißl augenscheinlich auch noch einen Platzhalter brauchte. Tun sich da Parallelen zur VR-Bank in Marktredwitz auf? Das kann nämlich nicht fahrlässig gewesen sein, sondern da wurde das Register in der Öffentlichkeit anscheinend bewusst falsch gehalten und alle haben mitgespielt einschließlich der Verbandsprüfer und deren Vorgesetzte, wenn das von da nicht sogar angeordnet war. Denn zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gehört sicher auch, dass man sich über die Berichtigung der rechtlichen Verhältnisse in Kenntnis setzen lässt, wenn man bei der Jahresabschlussprüfung und über das Meldewesen zum KWG, wo alles über den Verband einzureichen ist, weiß, dass ein Vorstandswechsel war. Oder hat der Verband die rechtlichen Verhältnisse bei der Raiffeisenbank Singoldtal und bei der Raiffeisenbank Nordkreis Landsberg im Hinblick auf den gemeinsamen Vorstand Zehn unterschiedlich dargestellt? Aufgrund welchem zugrunde zulegenden Registergerichtsauszug wurde denn die Situation bei der RB Landsberg geprüft, auf Zuruf von Vater Greißl?

Ist es schlimmer einen Ausweis zu fälschen oder ist es schlimmer die rechtlichen Verhältnisse zweier Genossenschaftsbanken über ein dreiviertel Jahr falsch darzustellen und damit tausende von aktuellen und potentiellen Kunden zu belügen und wenn in dieser Zeit Probleme auftreten die rechtliche Situation damit in Gefahr zu bringen? Wem musste geholfen werden und gegen wen war das gerichtet?

   

Copyright © 2008 - 2011 Wunsiedeler Kreis